Sitzungsperiode 2021-2022
Sitzung des Ausschusses I vom 9. Mai 2022
Frage von Gregor FRECHES an Minister ANTONIADIS zur Wertigkeit der Gutachten des kommunalen Beratungsausschusses für Raumordnung und Mobilität im Rahmen der Städtebaugenehmigungen
Beim kommunalen Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität handelt es sich um ein offizielles Bürgergremium, in dem ein Querschnitt der unterschiedlichen Bevölkerungsinteressen und Altersgruppen vertreten ist.
Die Mehrheit der Mitglieder ist nicht parteilich gebunden oder von Parteien in den Ausschuss entsandt, worin der wesentliche Unterschied zu anderen städtischen Gremien, wie Stadtrat oder Kommissionen besteht.
So findet mit jeder neuen Legislaturperiode ein separater Aufruf an die Bürgerschaft statt, sich für eine Mitgliedschaft zu bewerben.
Als Mitglied des Raumordnungsausschusses wird man im Rahmen von Gutachten für die bedeutenden städtebaulichen Entwicklungen oder Großbauprojekte, wie auch zu Fragen bzgl. Mobilität, in die Konzeption miteingebunden und repräsentiert für die spätere Entscheidungsfindung die Stimme der Bevölkerung.
Aus dem Ausschuss können auch aus eigener Initiative heraus Themen angesprochen werden, die im Kontext von Raumordnung, Städtebau und Mobilität zu sehen sind, zu denen wiederum Politik und Verwaltung Stellung beziehen müssen.
Die Sitzungen des Ausschusses sind themengebunden, sodass eine Zusammenkunft bei Bedarf einberufen wird.
Um ihnen ein konkretes Beispiel zu nennen:
Im Rahmen der Städtebaugenehmigung zur Überquerung der RAVeL Linie Vielsalm-Born an der Kreuzung Bergstraße und Bahnallee in Recht wurde der kommunale Beratungsausschuss für Raumordnung und Mobilität nicht nur einmal sondern sogar zwei Mal befragt in dieser Akte Stellung zu beziehen!
Nicht nur bei der ersten, sondern ebenfalls bei der zweiten Stellungnahme kam der KBRM nach tiefgründiger Analyse der Akte zu einem ordentlich begründeten negativen Gutachten des Antrages.
Meine Fragen nun an Sie werter Herr Minister Antoniadis, lauten wie folgt:
- Welche Rolle übernimmt der KBRM nach Übertragung der Zuständigkeiten Raumordnung an die DG?
- Welche Bedeutung haben letztendlich die Gutachten, die aus dem Gremium des KBRM heraus im Rahmen einer Städtebaugenehmigung ausgearbeitet worden sind?
- Wie bewerten Sie als zuständiger Minister die Wichtigkeit eines KBRM, der ja aus der Mitte der Bevölkerung im Sinne der Partizipation der Bürger zusammengesetzt wurde?
Antwort des Ministers:
Durch die Übertragung der Zuständigkeit haben sich weder die Zusammensetzung noch die Arbeitsweise der Kommunalen Beratungsausschüsse für die Raumordnung (KBRM) geändert. Dies gilt somit auch für die Gutachten der KBRM. Wie bei allen Gutachten, handelt es sich um eine Stellungnahme, die in der städtebaulichen Abwägung ausgewertet werden muss. Die Gutachten sind nicht bindend. Die darin aufgeführten Positionen, Argumente und Anmerkungen werden von den Gemeindekollegien zu Rate gezogen.
Je nach Sachlage fallen diese Stellungnahmen schwerer ins Gewicht als andere. Entscheidend ist oft der Vergleich mit Stellungnahmen von anderen Diensten.
In Ihrem konkreten Beispiel der RAVeL-Überquerung fielen fünf von sechs Gutachten positiv aus. Lediglich der KBRM sprach ein ungünstiges Gutachten aus. Die KBRM sind in meinen Augen sehr wichtig für die Bürgerbeteiligung einer Gemeinde in Raumordnungsfragen.
Es geht darum, dass die Beteiligten sich mit ihrer Gemeinde und der Raumgestaltung identifizieren. Das Gremium muss nicht mit Fachleuten besetzt werden. Das ist ohnehin in jeder Gemeinde schwierig zu bewerkstelligen. Oftmals beteiligen sich auch viele Laien an den Beratungen. Das ermöglicht die Einbeziehung unterschiedlicher Menschen und Meinungen. In der Phase 3 des Reformprozesses der Raumordnung setzen wir uns auch mit den KBRM auseinander.
Ich bin zuversichtlich, dass wir bei der Neugestaltung dieser Zuständigkeit diese Gremien aufwerten werden, wenn sich dies als sinnvoll und notwendig erweisen sollte.