Wie GrenzEcho und BRF in dieser Woche berichteten, hat der Verfassungsgerichtshof die umstrittene wallonische Steuer auf Sendemasten und Antennen endgültig gekippt. Und anders als in der ersten Entscheidung vom 16. Juli 2015 werden die Folgen der Nichtigerklärung nicht aufrechterhalten. Das heißt, dass die Mobilfunkanbieter diese Steuer 2015 nicht zahlen müssen.
In der ersten Entscheidung wurde nur ein Grundsatzbeschluss gefällt, und so erhielten die Gemeinden, die für 2014 Zuschlagshundertstel auf die wallonische Steuer festgelegt hatten, noch ihre Steuereinnahmen.
Für 2015 bedeutet dies aber, dass vier ostbelgische Gemeinden auf ihre Einnahmen verzichten müssen: Eupen, Lontzen, Raeren und Sankt Vith.
Ministerin Weykmans erinnert außerdem daran, dass sie gemeinsam mit den neun DG-Gemeinden aktuell in Verhandlungen mit dem wallonischen Minister für lokale Behörden, Paul Furlan, steht. Dieser verteilte nämlich einen Teil der Regionalsteuer auf Sendemasten an die wallonischen Kommunen, nicht aber an die deutschsprachigen Gemeinden! So dienten letztendlich die Einnahmen der Steuer auf Masten, die in der DG stehen, zur Finanzierung der wallonischen Gemeinden. Bisher hat Minister Furlan jegliche Zahlung an die DG-Gemeinden verweigert.
Für die DG-Gemeinden bedeutet dies: keine Einnahmen aus den Zuschlagshundertstel und keine Einnahmen von der Wallonischen Region aus der Regionalsteuer. „Dies ist sehr bedauerlich, da die Gemeinden ihre eigene Steuer aufheben mussten, um sich der wallonischen Regionalsteuer anzuschließen. Nun gehen sie leer aus“, sagte Ministerin Weykmans.