Am Freitag (11.12.2015) zeigte sich wieder einmal, wie wichtig das Bindeglied der DG zum Senat doch ist! Vor allem, das betonte Senator Alexander MIESEN, zähle die Deutschsprachige Gemeinschaft ca. 77.000 Einwohner. Sie sei damit also eine Minderheit in Belgien. Im Zuge der Föderalisierung Belgiens sei dieser Minderheit verfassungsrechtlich dasselbe Statut wie den beiden „großen“ Gemeinschaften gewährt worden, betonte der Gemeinschaftssenator. Und zu Recht, denn es gebe keinen einzigen Grund, warum ein deutschsprachiger Belgier weniger Rechte besitzen solle als ein niederländisch- oder französischsprachiger Belgier. Minderheit sein, dürfe nicht mit minder Rechten einhergehen, so Alexander MIESEN.
Artikel 2 der Verfassung verankere das Prinzip der Gleichheit zwischen den drei Gemeinschaften, ein Prinzip, welches den Deutschsprachigen Belgiern schon alleine aus historischen Gründen sehr wichtig sei, so Miesen. Das Prinzip der Gleichheit der Gemeinschaften bedeute übrigens auch, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft, im Gegensatz zu dem was er sehr oft hören müsse, nicht Teil der Wallonischen Region sei. « Wir sind keine untergeordnete Behörde der Wallonischen Region. Wir sind auch keine deutschsprachigen Wallonen. Was allerdings stimmt ist, dass wir deutschsprachige Belgier sind und dass die Wallonische Region Zuständigkeiten auf dem Gebiet deutscher Sprache ausübt. Ein Umstand, der in unseren Augen aus Gründen der Kohärenz, Effizienz, Identität und spezifischen Situation der Deutschsprachigen Gemeinschaft geändert gehört – aber das ist ein anderes Thema. »
Stichwort „deutsches Sprachgebiet“. Artikel 4 der Verfassung sehe ausdrücklich ein deutsches Sprachgebiet vor. Die deutsche Sprache sei eine der drei Landessprachen und sogar unsere Verfassung existiere in authentischer, rechtsbindender Form in deutscher Sprache. Belgien sei damit einer von sechs deutschsprachigen Staaten in Europa, was u.a. darin zum Ausdruck komme, dass unser König am informellen Treffen der deutschsprachigen Staatschefs Europas teilnehme. Ein Treffen, das übrigens im kommenden Jahr in Belgien stattfinden werde.
In Artikel 67 der Verfassung sei die Zusammensetzung des Senats geregelt, die der Philosophie des Senats der Teilstaaten entspreche. Dieser Artikel sehe ausdrücklich eine Vertretung der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor, wie Kollege Destrebecq es richtigerweise im Präsidium in Erinnerung rief. Diese Vertretung sei für uns Deutschsprachige die einzige garantierte Vertretung innerhalb Belgiens. Alleine die Tatsache, dass man heute diesen Abänderungsvorschlag zur Geschäftsordnung vorliegen habe, zeige wie wichtig es für die Bevölkerung des deutschen Sprachgebiets sein könne, dass es einen Vertreter ihrer Interessen auf föderaler Ebene gebe. Die heutigen Möglichkeiten der Partizipation der Deutschsprachigen an der föderalen Gesetzgebung sei gering und unbefriedigend. Daher stehe die Abschaffung des Senats strikt gegen unsere Interessen. Aber auch das sei ein anderes Kapitel.
In einem Belgien mit drei Landessprachen, mit drei gleichberechtigten Gemeinschaften, die allesamt in einem Senat der Teilstaaten vertreten seien, so Miesen, sei er vor einigen Monaten doch sehr überrascht gewesen, dass das Präsidium ihm, auf Grundlage der Geschäftsordnung, das Hinterlegen eines Resolutionstextes verweigert habe, weil dieser in deutscher Sprache verfasst gewesen sei. Dieser Text habe sinnigerweise die Förderung der deutschen Sprache in Belgien zum Ziel gehabt, denn hier gebe es noch einiges zu tun. Es sei ihm also ein dringendes Anliegen gewesen, die Geschäftsordnung dahingehend anzupassen, dass auch in Deutsch verfasste Texte hinterlegt und abgedruckt werden könnten. Ich danke allen, die diesen Vorschlag unterstützen. Einen besonderen Dank wolle er an den Kollegen Anciaux richten, der seinen Ursprungsvorschlag durch seinen Abänderungsvorschlag optimiert habe, indem denn zukünftig auch verabschiedete Texte in Deutsch publiziert würden, wenn sie ursprünglich in dieser Sprache hinterlegt würden.
Seinen Resolutionsvorschlag zur Förderung der deutschen Sprache habe er übrigens nicht vergessen. Diesen werde er in den kommenden Tagen hinterlegen, natürlich in Deutsch.
Alexander MIESEN
Senator der Deutschsprachigen Gemeinschaft