In mehreren Ausschusssitzungen, stellte der zuständige Minister für das Unterrichtswesen zusammen mit den Verantwortlichen des Ministeriums die neuen Bestimmungen für die Maßnahmen im Unterrichtswesen vor.
« Ein breitgefächertes Dokument, welches dem kontinuierlichen Entwicklungsprozess im Unterrichtswesen Rechnung trägt », so Grgeor Freches in der gestrigen Plenarsitzung.
Es werden ebenfalls in diesem Dekret Vorschläge zur Verbesserung des Berufes des Pädagogen vorgeschlagen.
Ein Beruf, der allen Anschein nach, sich in einer Krise befindet und wo wir den Nachwuchs fördern müssen, um den Anforderungen der jetzigen Zeit gerecht werden zu können.
In seiner Rede, ging Herr Freches auf einige der vorgestellten Änderungen im Unterrichtswesen näher ein.
Ein Thema, das uns Abgeordneten ALLEN sehr am Herzen liegt ist die …
... Ausbreitung des Konzeptes des bilingualen Kindergartens auf die Primarschule:
Wie sieht der Alltag vor Ort aus ?
Vor rund zwei Wochen haben wir am César-Frank-Athenäum in Kelmis den BILINGUALEN KINDERGARTEN besucht.
Ein Pilotprojekt, welches uns bereits im Rahmen des Ausschuss III (für Unterricht, Ausbildung und Erwachsenenbildung) vorgestellt worden war.
Ein von Erfolg geprägtes Experiment, dieses Pilotprojekt des BILINGUALEN KINDERGARTENS, ganz im Sinne der „Förderung der Mehrsprachigkeit“, wie die Regierung sich in ihrem Leitbild dem REKII auf die Fahne geschrieben hat.
Wir Abgeordneten durften uns ein eigenes Bild der Situation machen.
Wir haben, nun werden Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht schmunzeln, auf den kleinen Kindergartenstühlchen Platz genommen und dem Unterricht der beiden Kindergärtnerinnen gelauscht und mit eigenen Augen und Ohren gesehen und gehört, wie die KIDS mit diesem bilingualen Konzept zurechtkamen.
Die GROSSEN, welche sich im letzten Kindergartenjahr befinden, waren bereits in der Lage in ihrer Zweitsprache auf die französisch/deutsch formulierten Fragen ihrer Lehrerin zu antworten.
Die KLEINEN begriffen die in der Fremdsprache formulierte Fragestellung und antworteten teilweise in ihrer Muttersprache.
Dass der Unterricht in einer anderen Sprache als der ihren stattfand, schien den Kindern nicht so bewusst zu sein, da sie ganz nebenbei und auf spielerische Weise mit der Fremdsprache vertraut gemacht wurden und dies auf allen möglichen Ebenen: HÖREN-SPRECHEN-Ansatzweise auch LESEN!
Ein Erfolgskonzept, dass hiermit also nun in Kelmis GETESTET worden ist und seine AUSBREITUNG finden sollte und zwar auch auf der komplementären PRIMARSCHULEBENE.
Dies können wir Liberale, die für jede Förderung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmten Handeln sind, nur begrüßen. Und das mit der Förderung der Sprache auch eine Öffnung hin zum Entdecken anderer Kulturen und Werte stattfindet, ist ein Pluspunkt dieses Konzeptes, welches nochmal hinzukommt.
Von meiner Seite her, würde ich es mehr als begrüßen, wenn wir ein solches praxisnahes Projekt auch im Süden der DG aufbauen könnten.
Prädestiniert wäre dort die Schule in RECHT, wo sehr viele frankophone Eltern ihre Kinder einschulen, um eben diese Zweisprachigkeit an der Basis zu erlernen.
Ein paar bildliche Eindrücke vom Besuch des Ausschuss III im bilingualen Kindergarten Kelmis (César Franck Athenäum). Gregor Freches nahm in seiner gestrigen Rede zu den Maßnahmen im Unterrichtswesen auf diesen Besuch Bezug.
Auch äußerte er sich zu folgendem Themenpunkt in seiner gestrigen Rede:
- Gleichstellung der Diplome
Im Folgenden möchte ich auf Artikel 11.1 und 12.1 DER Maßnahmen IM Unterrichtswesen eingehen, in welchem der erforderliche BEFÄHIGUNGSNACHWEIS für das Amt des Förderpädagogen festgelegt wird.
Als Basisqualifikation ist entweder das Diplom eines Primarschullehrers, ERGÄNZT um zwei Jahre Berufserfahrung und einer ZUSATZAUSBILDUNG von 10 ECTS-Punkten im Schuljahr 2015-16 von Nöten. Ebenso ist das Diplom eines Masters in Förder-Heil oder Orthopädagogik eine für diese Qualifikation geeignete und anerkannte Option.
Eine meines Erachtens wichtige Maßnahme, zur Erlangung und Qualifizierung weiterer neuer Förderpädagogen.
Dennoch, sehen wir uns, wie Sie wissen, werte Kolleginnen und Kollegen, im Unterrichtswesen mit einem allgemeinen Lehrermangel konfrontiert.
Bei der Vorsorge hin zu mehr qualifizierten Förderpädagogen dürfen wir nicht, dies wurde im Ausschuss III oft besprochen, vergessen, dass wir GENERELL den Lehrerberuf und vielleicht auch sein IMAGE im Auge behalten müssen, nicht zuletzt, sondern vor allem auch zum Wohle unserer Kinder, der Nachfolgegeneration unserer Gesellschaft.
In den 80er Jahren gab es eine „Lehrerschwemme“, liebe Kolleginnen und Kollegen. HEUTE haben wir statt SCHWEMME nun LEHRERMANGEL.
Ein Problem, welches vor allem im Falle von Urlaub oder Krankheit spürbar wird, wie uns die Experten aus dem Unterrichtswesen und dem Ministerium im AIII kommuniziert haben.
Die Schulträger, Schulleiter und das Ministerium sehen sich somit auf der stetigen Suche nach qualifizierten Personen vor einem großen Problem.
Bei den jüngeren Lehrpersonen ist außerdem festgestellt worden, dass sie oftmals vorzeitig den Beruf wechseln, also den Schuldienst verlassen, um angeblich Problemen wie Burnout usw. aus dem Weg zu gehen.
Die Qualifizierung zum Förderpädagogen ist also eine wichtige Aufgabe auch im Hinblick auf die INKLUSION, werte Kolleginnen und Kollegen, DOCH WIR BRAUCHEN weitere Maßnahmen zur AUFWERTUNG DES LEHRERBERUFES IM GENERELLEN SINN.
Weiter sollten wir in dieser Überlegung vielleicht auch die Kindergärtnerinnen bzw Kindergärtner mit einbeziehen.
Sie befinden sich an der Basis und können frühzeitig erkennen ob ein Problem vorliegt – dies ebenfalls unter dem Aspekt der Niederschwelligen Förderung.
Im Rahmen des AIII arbeiten wir intensiv an der Thematik ‚GUTE GESUNDE SCHULE‘ – DAS gesellschaftspolitische Thema des Ausschusses – im Sinne der Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler.
Wir denken, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden.
Wenden wir uns nun einem weiteren Themenpunkt zu:
- Der Vereinheitlichung der Stichtage des Unterrichtswesens.
So sollen die Stichtage für die Berechnung des Stundenkapitals des folgenden Schuljahres nun auf den 15. März und den 30. September verlegt werden.
Mit dieser Anpassung haben sich ALLE Träger einverstanden erklärt. Diese Änderung sorgt für eine Vereinfachung gleichbedeutend auch für eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes der Schulen und des Ministeriums.
- Vorruhestand (Artikel 22 bis 24)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Folgenden möchte ich nun kurz auf die Artikel 22 bis 24 eingehen.
Diese befassen sich mit der Thematik des VORRUHESTANDS im Unterrichtswesen.
Der vollzeitige und teilzeitige Vorruhestand und die Altersteilzeit wurden nur gewährt, wenn das betreffende Personalmitglied u.a. 20 Dienstjahre zählt.
Die MODALITÄTEN zur Berechnung sind offenbar so komplex gestaltet, dass die Regierung uns im AIII vorgeschlagen hat, eine NEUE REGELUNG einzuführen. In dieser neuen Regelung werden weiter alle im Unterrichtswesen in Belgien geleisteten Dienste berücksichtigt.
Auch werden „Teilzeitige Dienste“ ohne Einschränkung anerkannt werden. Entscheidende Änderung ist, dass die erforderlichen Dienstjahre zur möglichen Beanspruchung einer vollzeitigen oder teilzeitigen Pension von 20 nun auf 15 DIENSTJAHRE reduziert worden sind. Für die so genannte Altersteilzeit sogar auf 10 Dienstjahre.
Im Zuge der föderalen Pensionsreform, ergab sich ein Übergangsproblem, da die Texte erst spät von der Kammer verabschiedet worden sind und damit eine Verzögerung der Bearbeitung der Anträge in Kauf genommen werden musste.
Um Planungssicherheit für alle Beteiligten – Die Lehrer selbst, die Schulträger – zu erzielen, hat der Herr Minister für das Schuljahr 2015 – 2016 einen Vorschlag unterbreitet, dass die einzige Bedingung die durch den Pensionsdienst überprüft wird, ausgesetzt wird.
Kurz zu dem Aspekt der :
- Altertsteilzeit
Hier wurde die Möglichkeit des Einstieges in die Altersteilzeit nun bis zum 65. Lebensjahr verlängert.
Ferner möchte ich zu den
- Zulassungsbedingungen zum Amt des Koordinators (Regelsekundarschule)
Kommen.
Ziel dieser Vorgabe, die uns im Ausschuss vorgestellt worden ist, sei es die Koordinatorenstelle mit internen Personal zu besetzen, welches mit der Schule vertraut sei.
Es kann als eine sogenannte Laufbahnperspektive für die Lehrer angesehen werden.
Die Zugangsbestimmungen zum Amt des Koordinators wurden nunmehr ausgeweitet auf die Personalmitglieder, die an der betreffenden Grundschule ernannt seien und nur einige Stunden an der Sekundarschule erteilen.
Passend dazu, gesellt sich folgender Punkt:
- Schaffung des Amtes des Koordinators im Zentrum für Teilzeitunterricht.
Hier finden wir eine Regelung die sich an die Massnahmen des Dekretes 2014 anlehnt und diese fortsetzt.
Sie befasst sich mit dem Teilzeitunterricht und insbesondere mit dem Amt des Koordinators – sprich Direktors.
Zu ihrer Erinnerung : es gibt zwei Zentren, die diesen Unterricht in der DG erteilen:
Eines in Eupen und eines in St. VITH.
In der Konsequenz, wurde das Amt des Koordinators geschaffen. Es ist vergleichbar mit dem des Fachbereichsleiters einer Fördersekundarschule.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Alle Vorgaben, Änderungen und Massnahmen vorzustellen würde natürlich den Rahmen dieser Plenarsitzung definitiv sprengen.
Kurzum, das Unterrichtswesen bleibt ein unaufhörlicher Prozess.
Dies zeigt dieses Massnahmendekret aufs Neue, welches viele in meinen Augen technische Anpassungen in die Realität umsetzten wird.
Nichtdestotrotz, zeigt es ebenfalls auf, wie vielfältig dieses Unterrichtswesen ist.
Wir müssen weiterhin nachhaltig, zukunftsorientiert und vor allen Dingen menschlich an der Schule von morgen arbeiten.
Wir – die PFF – werden diese Anpassungen unterstützen.