In der gestrigen Plenarsitzung von Montag, den 24. November wurde ein Dekretentwurf besprochen, welcher sich mit dem Thema « Beutreuung von Arbeitssuchenden und Arbeitslosen » beschäftigt. Stufenweise soll das Betreuungsangebot bis auf die 58-jährigen Arbeitslosen erweitert werden. « Das sei ein sehr wichtiges Zeichen in Richtung dieser Menschen », so Christoph GENTGES, Abgeordneter der PFF-Fraktion in der gestrigen Sitzung. Es zeige, dass die Gesellschaft auf sie angewiesen ist und man als über 50jähriger nicht mehr dieser Diskriminierung ausgesetzt sein dürfe und auch das Recht habe, in den Genuss einer Begleitung zu kommen.
Das Gleiche gelte auch für Personen mit einer zeitweiligen oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zwischen 33 & 66%.
« Es ist nichts Neues, daß wir in einigen Jahren ein massives Problem haben werden. Den Fachkräftemangel und vor Allem den Umstand, dass die Zahl der Berufsabgänger höher sein wird als die der Berufseinsteiger werden wir noch in dieser Legislaturperiode erleben », sagte der PFF-Abgeordnete.
Daher gelte es weiterhin, alle verfügbaren Kräfte für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren.
Es wäre schlichtweg falsch, wenn wir uns dabei ausschließlich auf junge Menschen konzentrieren würden.
Jeder in unserer Gesellschaft, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft oder mit einer Behinderung habe ein Anrecht auf eine ordentliche Betreuung und Begleitung bei der Arbeitssuche.
« Vor diesem Hintergrund dürfen wir natürlich nicht vergessen, welches die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeitssuche sind. Da wäre zum einen die Ausbildung. Hier verfügen wir natürlich über die besten Instrumente, um gerade junge Menschen auf das Berufsleben vorzubereiten. Und zum anderen das lebenslange Lernen. Vor Allem ältere Arbeitnehmer müssen sich dessen bewusst sein, dass sie ohne ständige Aus- und Weiterbildung im Berufsleben nicht mehr weiterkommen. »
Anderseits sei da auch die Mobilität. Hier beobachte man noch Verbesserungsbedarf im öffentlichen Nahverkehr. Aber das könne die DG nur eingeschränkt beeinflussen.
« Was wir sehr wohl fördern können ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsämtern. Gerade unsere Grenznähe eröffnet Arbeitssuchenden viele Möglichkeiten. »
Was nach Ansicht der PFF auch deutlich reformiert werden müsse, sei das Angebot von Fördermaßnahmen. Es sei vor allem für kleine und mittlere Unternehmen schwierig, sich mit den unzähligen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Waren es bisher überwiegend föderale Maßnahmen, seien diese nun an die Regionen übertragen worden: Aktiva-Pläne für Langzeitarbeitslose, Aktiva-Start für junge Arbeitssuchende, Reduzierung der Sozialbeiträge für bestimmte Zielgruppen, Dienstleistungsschecks,…
Und wenn unser Parlament über ein Dekret im Beschäftigungsbereich debattiere, seidas Thema der Kompetenzübertragung nie sehr weit weg.
Und gerade in diesem Dekretentwurf werde das sehr deutlich:
« Blickt man auf Artikel 22 §1 des vorliegenden Dekretenwurfs stellen wir fest, dass dieses Abkommen in Kürze wieder unwirksam wird. Ich zitiere:
Das vorliegende Zusammenarbeitsabkommen wird unwirksam an dem Tag, an dem ein neues Zusammenarbeitsabkommen in Kraft tritt, das die konkreten gemeinsamen Ziele bzgl. der Intensität der Begleitung der Arbeitslosen festgelegt, nachdem die Entscheidungs- und Ausführungsbefugnis in Sachen aktiver und passiver Verfügbarkeit der Arbeitslosen vom Föderalstaat an die Regionen übertragen wurde, und spätestens am 31. Dezember 2014.
Dass wir hier über ein Dekret abstimmen, welches in einem Monat nicht mehr gültig ist haben wir im Ausschuss ausführlich und mit dem teils benötigten Humor debattiert. Trotzdem hat jede Fraktion ihre Verantwortung übernommen und dem Entwurf zugestimmt.
Natürlich wird die deutschsprachige Gemeinschaft nach diesem Datum weiterhin die Begleitung und Betreuung gewährleisten. Wir können es unseren Arbeitssuchenden nicht zumuten, dass sie nicht in ihrer Muttersprache betreut werden können.
Werte Kolleginnen und Kollegen: die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schreibt sich jede Partei gerne auf die Fahne. Und dieser Spruch lockt schon seit langem keinen mehr hinterm Ofen hervor. Obwohl Beschäftigung ein Garant von Wohlstand, sozialer Sicherheit und Lebensqualität ist.
Wir erleben seit langem stückweise Maßnahmen von verschiedensten politischen Ebenen. Es wird Zeit, dass die DG endlich die vom Föderalstaat an die wallonische Region übertragenen Befugnisse in Sachen Beschäftigung erhält.
Dann können wir diesem Dschungel von Regelungen und Maßnahmen ein Ende setzen und endlich eine übersichtliche, bedarfsgerechte und effiziente Arbeitsmarktpolitik einrichten. »
Ich danke für ihre Aufmerksamkeit!
Christoph GENTGES
PFF-Abgeordneter