Ab dem 1. Juli werden Kinder, die als Sohn oder Tochter eines Selbstständigen geboren werden,
dieselben Familienzulagen erhalten wie Kinder von Arbeitnehmern.
Momentan erhalten Kinder von Selbstständigen 84,43€, während die Kinder von Arbeitnehmern 90,28€ erhalten.
Ein weiterer signifikanter Fortschritt ist etwa der, dass Einzelkinder oder etwa das jüngste Kind von Selbstständigen in Zukunft Anrecht auf einen Alterszuschlag haben werden, genau wie dies bisher auch schon bei Kindern von Arbeitnehmern der Fall ist.
Mehr Infos findet Ihr zu diesem Thema auch auf der Website unserer Freunde der MR.