Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,
im Namen der Mehrheitsfraktionen möchte ich hiermit auf das uns vorliegende Dekret zu sprechen kommen, welches eine Kooperationsvereinbarung festlegt, mit dem Föderalstaat, mit den Regionen und den Gemeinschaften, um zu einer besseren KOORDINIERUNG sowie auch Kontrolle in Sachen „illegale Arbeit“ beizutragen. Nun, welche Aspekte der Beschäftigungspolitik werden hiermit konkret angesprochen? Zum einen geht es um die Überwachung und die Kontrolle der Gesetze der Beschäftigungspolitik. Darunter fällt ebenfalls die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Des Weiteren sollen Fälle von Sozialbetrug und illegaler Arbeit besser kontrolliert, bzw. reduziert und eingedämmt werden. Ebenfalls der Bereich der Beschäftigungs-und der Arbeitserlaubnisse ausländischer Arbeitnehmer ist hiervon betroffen.
Die Kontrolle und Koordinierung dieser Bereiche fällt nach einem Erlass der Wallonischen Region von Dezember 2008 und einem Erlass der DG in die Arbeit der so genannten Sozialinspektoren, welche intensiv mit der Überwachung und Kontrolle der Gesetzgebung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und der Beschäftigungspolitik im Allgemeinen beauftragt sind. Es gilt also in Zukunft die Zusammenarbeit zwischen Föderalstaat, den Regionen und den Gemeinschaften und deren Koordinierung in den gerade genannten Bereichen zu verbessern. Denn illegale Arbeit und Sozialbetrug stellen nicht nur einen Missbrauch von Solidarität mit den Mitmenschen dar, meine Damen und Herren, sondern sorgen auf dem Arbeitsmarkt auf lange Sicht für eine unsichere Lage des Wettbewerbs. Das Problem der Nichteinhaltung der Gesetzgebung über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte macht sich aber auch bei der Nichteinhaltung von anderen Gesetzen bemerkbar. Darum ist ebenfalls eine Zusammenarbeit zwischen den Diensten gefragt. Dazu bedarf es guter technischer und gesetzlicher Kenntnisse der Sozialinspektoren, um zu einer Verbesserung der Qualität der Ergebnisse beizutragen. Dies beginnt also schon bei der Qualität der Ausbildung der Inspektoren.
Die Kontrolle der Einhaltung der Sozialgesetzgebung zur Bekämpfung von illegaler Arbeit und von Sozialbetrug muss gut organisiert und kontrolliert werden und die Sozialinspektionsdienste sowohl der Regionen als auch der Gemeinschaften müssen in Zukunft eng zusammenarbeiten. Dies um ein Beispiel zu nennen durch „lokale“ und „gezielte“ Kontrollen. Eine solche Zusammenarbeit ist wichtig, um die Zielsetzungen bei der gemeinsamen Bekämpfung von Sozialbetrug und illegaler Arbeit verwirklichen zu können.
Mit dem heute vorliegenden Dekret geht es mit anderen Worten also um ein Kooperationsprotokoll zwischen dem Föderalstaat, den Regionen und den Gemeinschaften. Ein intensiver Informationsaustausch zwischen den diversen Kontrolldiensten ist hier die Grundvoraussetzung jeden Handelns. Bei der angestrebten Kooperation geht es u.a. auch um eine bessere Anwendung des Gesetzes vom 30. April 1999, bei dem es um die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und vor allem auch die Einhaltung der Verpflichtung einer BESCHÄFTIGUNGSERLAUBNIS sowie einer ARBEITSGENEHMIGUNG für ausländische Arbeitnehmer geht. Dies ist wie gesagt Aufgabe der Inspektionsdienste.
Was den Sozialbetrug angeht, so reden wir hier von Fällen von Menschenhandel, Menschenschmuggel, Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern, usw. Wichtig ist deshalb auch, dass Beschäftigungs-und ANTI-Diskriminierungsmaßnahmen im Einklang voneinander getroffen werden.
Auf einer Veranstaltung des PFF-Forums LIFE im vergangenen Sommer wurde sich ebenfalls mit dem Thema „Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der DG“ befasst. Hier wurde festgestellt, dass in Bezugnahme auf mehrere Studien, es eine steigende Tendenz für Migration innerhalb Europas gibt, nicht zuletzt auch wegen der Wirtschaftskrise. Ein Abkommen, wie wir es also heute vorliegen haben, ist, und da sind wir Mehrheitsfraktionen uns einig, von großer Wichtigkeit. Dass wir heute Abend alle gemeinsam für dieses KOOPERATIONSABKOMMEN stimmen, ist bedeutsam, da es für eine Verbesserung auf dem Arbeitsmarkt sorgen wird sowie eine verbesserte Kontrolle der EINHALTUNG der Gesetzgebung der Beschäftigungspolitik beitragen wird!
Stimmen wir also alle gemeinsam für dieses Dekret zur Billigung der Kooperationsvereinbarung zwischen Föderalstaat, Regionen und Gemeinschaften sowie für eine bessere Koordinierung der Kontrolle in Sachen illegale Arbeit und Sozialbetrug.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Heinz KEUL
PFF-Mandatar