Brüssel, den 25. Juli 2022
PRESSEMITTEILUNG
5G: eine Lösung für ländliche Räume?
Mit der Einführung von 5G und der zunehmenden Vermarktung neuer Smartphones, die die fünfte Netzgeneration unterstützen, scheinen die ältesten 2G- und 3G-Netze allmählich obsolet zu werden.
Die größten Mobilnetzbetreiber planen sogar, ihre 2G- und 3G-Netze noch in diesem Jahr zu schließen, um einen Großteil der mobilen Bandbreite für die bevorstehende Einführung von 5G-Netzen freizugeben.
Der Gemeinschaftssenator Gregor Freches richtete eine schriftliche Frage an Petra de Sutter, Vizepremierministerin und Ministerin für den öffentlichen Dienst, öffentliche Unternehmen, Telekommunikation und Post, über den Abbau des 2G- und des 3G-Netzes.
Der Senator wollte ein Update über die aktuelle Situation erhalten, aber auch wissen, wann und wie der Abbau stattfinden würde. Außerdem wollte er wissen, welche Lösungen es für ländliche Gebiete geben würde, die noch keinen stabilen Zugang zu den neuesten Netzgenerationen haben.
In ihrer Antwort erklärte Ministerin de Sutter, dass „die belgischen Mobilnetzbetreiber zuerst die 3G-Technologie außer Betrieb nehmen würden. Die 2G-Technologie wird wahrscheinlich noch fünf bis sieben Jahre länger in Betrieb bleiben.“
Bezüglich des Zeitpunkts der Abschaltung der Netze bestätigt die Ministerin, dass „Orange Belgium bereits mitgeteilt hat, dass die Abschaltung seiner 3G-Dienste schrittweise erfolgen und am 1. Juli 2023 beginnen wird. […] Es kann davon ausgegangen werden, dass die Betreiber ihre Kunden, die ausschließlich auf diese Technologien angewiesen sind, informieren werden, damit diese beginnen können, sich auf die angekündigte Veränderung vorzubereiten und die negativen Auswirkungen der Einstellung der 3G-Dienste zu minimieren.“
Mit der allmählichen Abschaffung der 2G- und 3G-Netze wäre es möglich, dass man an einigen Orten in unserem Land mehrere Kilometer weit fahren könnte, ohne Zugang zu einem Netz zu haben, das es ermöglicht, zu telefonieren oder Textnachrichten zu versenden.
„Die Einführung von 5G wird dazu beitragen, dass sich ländliche Gebiete weiterentwickeln, da die mit den neuen Lizenzen verbundene Versorgungspflicht im Vergleich zur derzeitigen Situation verschärft wird. Es handelt sich um eine Versorgungspflicht von 99,8 % der Haushalte, die mit dem 700-MHz-Frequenzband verbunden sein wird und die die Betreiber mit einer Mindestgeschwindigkeit von 6 Mbit/s erfüllen müssen“, so Ministerin de Sutter.
Gregor Freches
Gemeinschaftssenator