Sitzungsperiode 2021-2022
Sitzung des Ausschusses II vom 10. Mai 2022
Frage von Gregor FRECHES an Ministerin WEYKMANS zum Konzept der unterstützten Beschäftigung
Die sogenannte unterstützte Beschäftigung ist ein Konzept, welches ursprünglich zur Begleitung von Personen mit Behinderungen entwickelt wurde.
Das kundenorientierte Modell kann aber bei Bedarf auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden, so zum Beispiel auf Personen, mit multiplen Vermittlungshemmnissen.
Wesentliche Inhalte dieses Modells sind die persönliche Berufs- und Zukunftsplanung:
So werden den Personen sämtliche Hilfen an die Hand gegeben, um erfolgreich und nachhaltig im allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.
Um nur ein paar zu nennen: Ressourcenerfassung, Erstellung eines Fähigkeitsprofils oder die Praktikums- und Arbeitsplatzakquise.
Im Arbeitsamt wurden bzw. werden, so Tätigkeitsbericht ADG 2021 – 5 Mitarbeiter in der Methodik der unterstützten Beschäftigung geschult.
Es handelt sich hierbei um Mitarbeiter, die sogenannte arbeitsmarktferne Personen betreuen.
Im Jahr 2020 waren dies immerhin 32 Personen.
Zum Ende des Berichtes wird erwähnt, dass der Erfolg dieser neuen Methodik noch nicht messbar ist, da hierfür eine längerfristige Umsetzung und Beobachtung von Nöten ist.
Wir richten deshalb folgende Fragen an Sie, werte Frau Ministerin:
- Gibt es bereits Neuigkeiten zu den Auswertungen der Methodik?
- Wie bewerten Sie den Einsatz von Teilen der unterstützten Beschäftigung ab Sekundarschule für jene, die bereits arbeitsmarktferne Auffälligkeiten zeigen bzw sich in spezieller Betreuung befinden?
Wie können in diesem Rahmen, die von Ihnen ausgearbeiteten Aktif und Aktif+ Massnahmen greifen, um auch den anstellenden Betrieben finanziell Unterstützung zu leisten?
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Werte Kolleginnen und Kollegen,
Die Weiterbildung der Mitarbeiter des Arbeitsamtes in der Unterstützten Beschäftigung wurde im Oktober 2021 abgeschlossen. Eine Auswertung der Einführung des Konzeptes der Unterstützten Beschäftigung im Arbeitsamt ist- wie Kollege bereits bemerkte- noch verfrüht, da dafür eine längerfristige Beobachtung des Teilnehmerparcours notwendig ist. Die Rückmeldungen der Mitarbeiter, die die Unterstützte Beschäftigung im Arbeitsamt anwenden, sind allerdings sehr positiv. Die Techniken und Instrumente der Unterstützten Beschäftigung, die personenzentrierte Unterstützung und das Prinzip « Erst platzieren, dann qualifizieren » erweisen sich als gewinnbringend für die Integration von Arbeitssuchenden, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind.
Das Arbeitsamt möchte daher das Konzept der Unterstützten Beschäftigung weiter fortführen. Als Jugend- und Beschäftigungsministerin begrüße ich jeden präventiven Ansatz, der darauf abzielt, Jugendarbeitslosigkeit zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang wird sehr oft der Begriff der sogenannten NEETS verwendet. Dieser Begriff steht für « Not in Education, Employment or Training“. Gemeint sind hiermit Jugendliche, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden.
Ich verwende dieses stigmatisierende Akronym nur sehr ungern. Es muss nämlich mit allen Kräften vermieden werden, dass Jugendliche in solche Situationen geraten, denn sie bilden nicht selten die Ausgangslage für eine langfristige, soziale Exklusion. Hier sehe ich im Bereich der unterstützten Beschäftigung in der Tat ein interessantes Konzept, das – ganz im Geiste der REK-Projekte « Vermittlung aus einer Hand » und « Lernen im Betrieb » – lautet: « Erst platzieren, dann qualifizieren ». Die Grundlage hierfür bildet die Erkenntnis, dass insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, besser in Realsituationen lernen. Jugendliche mit Lernschwierigkeiten bleiben bei der Qualifizierung außerhalb von Realsituationen häufig im System stecken und werden nicht adäquat auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorbereitet.
Der Übergang Schule-Arbeitsmarkt darf keine systemimmanente Sollbruchstelle sein. Wenn es also darum geht, bei Anwendung des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung eine Person mit multiplen Vermittlungshemmnissen bspw. nach bestimmten Etappen in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln und zu begleiten, kann es sehr gut sein, dass diese Beschäftigung mit einer AktiF(PLUS)-Förderung finanziell unterstützt werden kann. Voraussetzung für diese Beschäftigungsförderung ist und bleibt die Erfüllung der Zugangskriterien, d.h. zum definierten Zielpublikum gehören. Die Anwendung der Unterstützten Beschäftigung und die Nutzung der AktiF(PLUS)-Förderung greifen somit – gewissermaßen naturgemäß – sehr gut ineinander.