Sitzungsperiode 2021-2022
Sitzung des Ausschusses III vom 13. Januar 2022
Frage Nr. 892 von Herrn FRECHES (PFF) an Ministerin KLINKENBERG zum Aspekt Vorbeugung von Berufskrankheiten in den Lehrgängen des IAWM
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen. FEDRIS – die Föderalagentur für Berufsrisiken unterscheidet diese folgendermaßen:
- Verursachung durch chemische Stoffe,
- Verursachung durch Inhalation,
- Verursachung durch physikalische Auswirkungen oder
- Verursachung durch Infektionskrankheiten und/oder Parasiten
Auf der Internetseite der Agentur Fedris kann man eine Liste von sage und schreibe 150 Berufskrankheiten einsehen.
Häufig entstehen diese Berufskrankheiten durch gesundheitsschädliche Vorgehensweisen wie z.B.: der Umgang mit gewissen Chemikalien, das Tragen schwerer Lasten, Maschinenlärm, usw…
In der mittelständischen Berufsausbildung kann der Grundstein für ein verantwortungsbewusstes und vorbeugendes Umgehen im Berufsalltag gelegt werden, damit die Möglichkeit einer Verletzung so weit wie möglich minimiert werden kann.
Daher gewinnt nicht nur der Begriff der Prävention von Berufskrankheiten immer mehr an Bedeutung, sondern ebenfalls gehört der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, der Maßnahmen zur Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen umfasst und zur Förderung des Wohlbefindens bei der Arbeit und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen beitragen soll, unweigerlich zu einer guten Ausbildung dazu.
In der konkreten Beschreibung des Lehrprogrammes zum Fliesenleger am IAWM findet sich u.a. im Punkt B.2. die Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz wieder.
Gerade für die sogenannten schweren Berufe sind die Punkte wie des Unfalls verursachenden Fehlverhaltens oder die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens zur Vorbeugung eines Arbeitsausfalles oder einer Berufskrankheit in ihrer Wichtigkeit nicht zu unterschätzen!
Deshalb erlauben wir uns folgende Fragen an Sie werte Frau Ministerin zu richten:
- Wie kommen die Jugendlichen mit dem Thema der gesundheitlichen Berufsrisiken und Krankheiten während ihrer Lehre in Berührung?
- Inwiefern werden die ergonomischen Aspekte, die maßgeblich zur Vorbeugung von Berufskrankheiten verursacht durch physikalische Auswirkungen beitragen, während der Lehre vertieft?
- Gibt es Kontrollen, die spezifisch in Bezug auf Gesundheit schadenden Arbeitsbedingungen von Lehrstellen eingesetzt werden?
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Themen Berufsrisiken, gesundheitsbewusstes Arbeiten und Sicherheit am Arbeitsplatz im Allgemeinen sind feste Bestandteile der Fachkompetenzen, die einem Auszubildenden in der dualen mittelständischen Ausbildung vermittelt werden.
Je nach Beruf und Relevanz variieren die fachspezifischen Unterrichtsstunden zwischen 12 und 36 Stunden pro Lehrjahr. Neben berufsübergreifenden und berufsspezifischen Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen werden unter anderem berufsspezifische Unfallquellen und gesundheitliche Risiken besprochen und Strategien zu deren Vermeidung erprobt.
Neben diesen grundlegenden Kenntnissen gibt es für gewisse Berufsgruppen spezifische verpflichtende überbetriebliche Ausbildungen zum Thema Sicherheit.
Der VCA-Kurs zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz richtet sich verpflichtend an alle Lehrlinge, die im weitesten Sinne im Bausektor beschäftigt sind. Der VCA-Kurs behandelt die grundlegenden Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen und Verletzungen. Er hat einen Stundenumfang von 18 Stunden inklusive der schriftlichen Prüfung, die durch einen Prüfer der CNAC – dem Institut für Prävention im Bauwesen –an den ZAWM durchgeführt wird. Das Programm ist praxisnah aufgebaut.
Neben der Vorstellung der Regeln und Vorschriften wird breiter Raum für den Erfahrungsaustausch der Teilnehmer und die Besprechung von reellen Situationen eingeräumt. Lehrlinge, die in den verschiedenen holzverarbeitenden Berufen einen Lehrvertrag abschließen, werden dazu verpflichtet, zwei Module zum Thema „Sicherheit im Umgang mit Holzverarbeitungsmaschinen“ mit einem Gesamtumfang von 24 Stunden zu absolvieren. Für die Umsetzung und Einhaltung aller betrieblicher Sicherheitsbestimmungen ist laut Erlass der Regierung vom 4. Juni 2009 zur Festlegung der Ausbildungsbedingungen für mittelständische Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe der Betriebsleiter und ggf. der zuständige Ausbilder verantwortlich.
Derselbe Erlass hält fest, dass die Sicherheits- und Sanitäreinrichtungen des Ausbildungsbetriebes den Vorschriften der Gesetzgebung über das Wohlbefinden bei der Arbeit genügen müssen. Ferner bestimmt der Erlass, dass der Betriebsleiter dem Lehrling keine Arbeiten auferlegt, die eine Gefahr für seine Gesundheit und Sicherheit darstellen und die aufgrund der Gesetzgebung über die Arbeit verboten sind.
Im gleichen Erlass verpflichtet sich der Betriebsleiter außerdem, die Einhaltung der Arbeitssicherungsbestimmungen durch den Lehrling oder durch Dritte, die in irgendeiner Form Einfluss auf den Ausbildungsablauf nehmen könnten, zu überwachen. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass diese Themen nicht nur in der Lehrlingsausbildung, sondern auch im technischen und beruflichen Sekundarschulunterricht behandelt werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.