PRESSEMITTEILUNG
Föderale Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit: deutsche Sprache darf nicht außen vorgelassen werden!
– Brüssel, den 8. Oktober 2021 –
Nachdem die ostbelgische Föderalabgeordnete Kattrin JADIN (PFF-MR) vernommen hat, dass die neue Föderale Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit demnächst aufgestellt werden soll, wollte die Abgeordnete sichergehen, dass in der besagten Staatsanwaltschaft die deutsche Sprache nicht vernachlässigt wird. In ihrer parlamentarischen Frage hat sie dem Justizminister deshalb vorgeschlagen, einen deutschsprachigen Juristen oder zumindest einen fähigen Übersetzer vorzusehen.
Und Minister Vincent VAN QUICKENBORN beruhigte die deutschsprachige Abgeordnete in seiner Antwort von vornerein. Er ist sich durchaus bewusst, dass auch Dossiers in deutscher Sprache durch die zukünftige Staatsanwaltschaft behandelt werden müssen. Den Vorschlag von Kattrin JADIN, einen bilingualen Juristen einzustellen, der der deutschen Sprache mächtig ist, konnte er nur gutheißen. Schließlich hätte ein bilingualer Jurist mehr Handlungsfähigkeiten als ein gewöhnlicher deutschsprachiger Mitarbeiter, da er beispielsweise Strafforderungen aussprechen oder etwa offizielle Dokumente unterschreiben dürfte. Um jedoch hierzu befugt zu sein, muss er definitiv ernannt sein und zwei Jahre Erfahrung im Gerichtswesen vorweisen.
Die Idee mit einem Übersetzer zu arbeiten wäre die weniger effektivere und obendrein noch kostspieligere Lösung. Letztere könnte aber als Übergangslösung ins Auge gefasst werden, zum Beispiel für den Zeitraum, in dem man auf einen geeigneten deutschsprachigen Kandidaten wartet.
„Der Minister hat mir auf jeden Fall versprochen, dass er meine Vorschläge bei der Erstellung des Organigramms der neuen Staatsanwaltschaft berücksichtigen wird, damit die deutschsprachigen Dossiers qualitativ behandelt werden können. Ich bin erleichtert, dass der Justizminister die Deutschsprachigen nicht vergessen wird und werde genauestens beobachten, ob die Zusammenstellung auch so verlaufen wird, wie er es mir in seiner Antwort versprochen hat. Die deutsche Sprache darf nicht zum wiederholtem Male außer vorgelassen werden“, erklärt die Föderalabgeordnete Kattrin JADIN.
Die Föderale Staatsanwaltschaft für Verkehrssicherheit wird die 15. Staatsanwaltschaft in unserem Land und für die drei Regionen des Landes zuständig sein. Dem zukünftigen Prokurator sollen zwei Stellvertreter sowie 45 Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Bestenfalls mit einem deutschsprachigen Juristen.
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