Brüssel, den 13. September 2021
Pressemitteilung
Miesen zu homophober Gewalt: „Müssen schützen und bestrafen!“
Im März 2021 schockte ganz Belgien der Mord an dem 42-jährigen David Polfliet in Beveren. Polfliet war von mehreren Minderjährigen über eine Dating App in eine Falle gelockt und auf brutalste Weise zugerichtet worden. Er erlag schlussendlich seinen Verletzungen. Dass es sich bei den Tätern um Minderjährige handelt, die aus Motiven der Homophobie handelten, verschärfte die Situation, da deutlich wurde, dass in unserer Gesellschaft Menschen leben, die sich noch stets nicht mit dem Thema gleichgeschlechtliche Liebe abfinden können. Dieser Mord sollte ein Weckruf an die Politik gewesen sein, deren Kernaufgabe es u.a. ist, die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren.
Der ostbelgische Gemeinschaftssenator, Alexander Miesen (PFF), hat nach diesen Geschehnissen bereits im April den föderalen Justizminister und die Staatssekretärin für Chancengleichheit zu einem besseren Schutz der LGBTQI+-Gemeinschaft befragt. Diese Antworten liegen nun vor. „Beide Regierungsmitglieder verurteilen homophobe Gewalt auf das Schärfste und möchten noch in dieser Legislaturperiode einen föderalen Aktionsplan zum Schutz dieser Bevölkerungsgruppe umsetzen,“ so Miesen.
Dieser Aktionsplan mit dem Namen „SOGIESC“ wird nach dem Willen der Staatssekretärin noch 2021 eingeführt und schrittweise umgesetzt. Dabei soll verstärkt auf Sensibilisierung in den Bereichen Arbeit, Unterrichtswesen und Medien gesetzt werden, um die Sichtbarkeit von LGBTQI+-Personen in der Gesellschaft zu verstärken. Dies soll die Akzeptanz in der Bevölkerung steigern. Miesen spricht sich für eine weitere Sensibilisierung auf allen Ebenen aus: „Dieser Aktionsplan ist notwendig, denn die Anzahl homophober Gewalttaten bleibt stabil – die Dunkelziffer liegt jedoch wahrscheinlich noch höher, da nicht jedes Opfer den Weg zur Polizei sucht.“
Neben einer verbesserten Sensibilisierung setzt die Föderalregierung auch auf eine Reform der Strafverfolgung bei homophoben Verbrechen. So soll es nach dem Willen der Staatssekretärin für Chancengleichheit möglich werden, homophobe Verbrechen genauso zu verfolgen wie ausländerfeindliche. Dazu Miesen: „Die sogenannte Hassrede, entweder auf Basis der sexuellen Orientierung oder aufgrund von Ausländerfeindlichkeit, wird momentan nicht gleich behandelt. Wer gegen Ausländer hetzt oder Verbrechen gegen sie verübt, muss sich vor einem Strafgericht verantworten. Verbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung werden hingegen vor einem Assisengericht behandelt. Das führt oftmals zu Straflosigkeit bei homophoben Verbrechen. Dieser Zustand ist in der heutigen Zeit nicht länger haltbar, denn als Staat müssen wir die Bürger schützen und die Angreifer bestrafen.“
Zu diesem Zweck soll nun Artikel 150 des Grundgesetzes abgeändert werden, um den Opfern von homophoben Gewalttaten die gleiche Rechtssicherheit zu geben wie den Opfern von rassistischer und ausländerfeindlicher Gewalt.
Alexander Miesen