Mediendekret – Dok 123 (2020-2021)
Redebeitrag Gregor FRECHES – PFF Fraktionsvorsitzender
Eupen, den 1.3.2021
- Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren der Regierung,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Kommunikation über Medien verlangt einen verbindlichen Rechtsrahmen.
So auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und darum geht es heute. Vor dem Hintergrund einer rasant sich entwickelnden Medienwelt, wird es umso wichtiger sein, diesen Rechtsrahmen immer wieder zu aktualisieren und anzupassen. Darum verabschieden wir heute diese Neufassung des Mediendekrets, welches seinen Ursprung im Jahre 2005 wiederfindet. Die Anwendung europäischer Richtlinien zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (AVMD-Richtlinie) bildete die Grundlage zur Überarbeitung dieses Dekretes.
Zugleich nutzte man die Zeit dieser Neuredaktion um parallel an einer verbesserten Lesbarkeit des Dekretes zu arbeiten, obwohl es sich weiterhin – im größten Teil – um ein sehr technisches Dokument handelt. Auch der Zeitrahmen der dekretalen Festlegung der EU Richtlinien – so dürfen wir an dieser Stelle bemerken – wird eingehalten! Der vorliegende Dekretentwurf wurde so verfasst, dass die Definitionen geschärft und vereinheitlicht wurden, um so eine höhere Kohärenz im Dekrettext zu schaffen. So habe man beispielsweise die Begriffe „Radiodienste“, „Hörfunkdienste“, „auditive Mediendienste“ etc. durch den einheitlichen Begriff „auditive Mediendienste“ ersetzt.
Keine leichte Kost, die die verantwortlichen Mitarbeiter dort zu bewältigen hatten und für die geleistete Arbeit möchte ich ihnen an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank aussprechen!
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Ich sagte es in meiner Einleitung: 2005 wurde das Mediendekret verabschiedet.
Seitdem sind etwas mehr als 15 Jahre vergangen…Seitdem hat sich VIELES in der Medienlandschaft – aber vor allen Dingen in den Übermittlungsmöglichkeiten der Informationen verändert. Die gedruckten Tageszeitungen – überhaupt alle Print-Medien spielten damals eine ganz andere Rolle als heute. Die digitale Unterstützung dieser Medien fand – wenn überhaupt – nur minimalistisch statt.
Kleine Denkaufgabe am Rande, meine werten Kolleginnen und Kollegen:
Erinnern sie sich noch daran zurück, welches Handy 2005 up-to date war oder zumindest welche Hersteller damals den Markt beherrschten? Es waren die Handys von NOKIA, Motorola, Samsung und Sony Ericsson…das Telefon der Marke mit dem angebissenen Apfel das „Iphone“ gab es damals noch gar nicht – es wurde erst zwei Jahre später – also 2007 in den Markt gebracht. Die Internetflatraten der Mobilanbieter beliefen sich gerade einmal auf 10 MB (heute reden wir von Gigabites) und der Markt der breiten Internetkommunikation öffnete sich erst ganz langsam für den Privatverbraucher.
Das Angebot der Informationsübertragung bestand damals hauptsächlich aus den bestbekannten TV und Radio Übertragungskanälen – ob Terrestrisch, per Kabel oder gar per Satellit.
Streamingdienste wie NETFLIX, Disney, oder wie sie alle heute heissen – selbst die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender (die ARD begann 2008 mit der Einspeisung ihrer Sendungen in die Mediathek) – kamen dann erst viel später dazu – heute sprechen wir über Video-Sharing-Plattformen!
Ab März 2008 gab es Facebook auf Deutsch…und Youtube startete erst 2012.
Dieser kleine Schlenker in die Vergangenheit sei mir an dieser Stelle erlaubt – meine werten Kolleginnen und Kollegen. Er diente als Untermalung der Behauptung der sich rasant entwickelnden Medienwelt und damit verbunden der Übertragungseinheiten.
Denn heute kann man mit den Smartphones – also die Handys von gestern – fast ALLES :
Sie dienen nicht nur zur einfachen Kommunikationsübermittlung (früher nannte man das Telefonieren), sondern erlauben uns u.a. Fernzusehen, zu Streamen, Dateien down und upzuloaden, uvm…Sie bieten uns nicht nur ein Vielfaches an Möglichkeiten, sondern ebenfalls eine Menge an Speicherplatz als z.B. die komplette APOLLO MISSION, die ja bekannterweise in den Siebziger Jahren Menschen zum Mond und von dort zurückgebracht hat.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Wie sagte es Sabine Christiansen – ehemalige Tagesschausprecherin:
„Nur wer in den Medien stattfindet, wird im neuen Jahrtausend tatsächlich wahrgenommen“
Dienten Medien ursprünglich nur der Informationsübermittlung, so haben sie sich schon lange über dieses Gebiet hinaus entwickelt. Die Formen und damit verbunden die Möglichkeiten und die Auswirkungen haben sich mit der Zeit enorm erweitert und der Begriff der Massenmedien gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Nachfrage an Unterhaltung, Information und Fortschritt wächst immer mehr und der Begriff der Medienkompetenz nimmt immer mehr an Fahrt auf.
Die novellierte Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste fordert, dass die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung von Medienkompetenz fördern und entsprechende Maßnahmen ergreifen möchten. Die bezeichnete „Medienkompetenz“ bezieht sich u.a. auf die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die es den Bürgern ermöglichen, Medien wirksam und vor allen Dingen sicher zu nutzen.
(Damit die Mitmenschen auf verantwortungsvolle und sichere Weise auf Informationen zugreifen und Medieninhalte verwenden, kritisch beurteilen und erstellen können, müssen sie über fortgeschrittene Medienkompetenzen verfügen)
Die politisch Verantwortlichen sind sich dieser Aufgabe bewusst und sie stellen klar, dass die Medienkompetenz sich nicht alleine darauf beschränken sollte, Wissen über Tools und Technologien zu erwerben.
Es heisst an dem gesteckten Ziel festzuhalten:
Bürgern Fähigkeiten des kritischen Denkens zu vermitteln, die notwendig sind, um freie Bewertungen vorzunehmen, komplexe Realitäten zu analysieren und zwischen Meinungen und Tatsachen zu unterscheiden. Daher wird dieses Mediendekret 2021 – werte Kolleginnen und Kollegen – Mediendienstanbietern, einschließlich Video-Sharing-Plattform-Anbietern auferlegen, in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren die Entwicklung von Medienkompetenz in allen Bereichen der Gesellschaft, bei Bürgern aller Altersgruppen und in Bezug auf alle Medien zu fördern und der Medienrat wird beauftragt, die erzielten Fortschritte aufmerksam zu verfolgen. Und hier sprechen wir gezielt den Medienrat an, welcher die Förderung dieser Medienkompetenz auch in seinem Gutachten hervorhebt.
Im besagten Gutachten vom September 2020, spricht der seit 2019 eingesetzte Medienrat sich positiv gegenüber dem vorliegenden Dekretentwurf aus. Er findet, dass die betroffenen EU-Richtlinien insbesondere in Bezug auf Transparenz, Barrierefreiheit und Förderung der Medienkompetenz gut umgesetzt werden – so war dort zu lesen.
Zudem begrüßt der Medienrat die Einführung des neuen, weitgefassten Oberbegriffes der „Mediendienste“ und die Vereinfachung der Verfahren. Dem Medienrat werden – in dieser Neufassung des Dekretes – mehr Aufgabenbereiche und Kontrollbereiche zugeteilt werden.
Vor allem möchte ich an dieser Stelle auch den Jugendschutz nicht unerwähnt lassen:
Im Prinzip sollte es unstrittig sein, dass Kinder und Jugendliche im Sinne einer effizienten Entwicklung vor schädlichen Medieneinflüssen – beispielsweise durch Gewaltdarstellungen, Pornografie und politischen Extremismus – bewahrt werden sollen.
Durch die jüngste Entwicklung der Medien ist diese Aufgabe schwieriger, aber dadurch nur noch bedeutsamer geworden.
Ich sagte es: der Arbeitsbereich des Medienrates wurde erheblich erweitert: mehr Aufgaben- und mehr Kontrollbereiche!
Die Regierung hat sich dafür entschieden dem Medienrat mehr Mittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen, um parallel eine Aufstockung des Mitarbeiterstabs zu ermöglichen. Eines Mitarbeiterstabes, dessen Anzahl, gemessen an der des Medienrates der Flämischen Region/Gemeinschaft noch immer recht bescheiden sein wird. Ebenfalls sollte die Rolle, die das Medienzentrum in OSTBELGIEN einnimmt, weiterhin gefördert und ausgebaut werden.
Die hervorragende Arbeit, die dort geleistet wird, gebührt es an dieser Stelle gesondert hervorzuheben.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Die Medienlandschaft OSTBELGIENS ist weiterhin recht überschaubar. Darum sollte der Förderung der Medienvielfalt – auch in einem begrenzten und somit schwierigen Markt – unsere gesamte politische Aufmerksamkeit gelten. Und hier greife ich eine Idee der Ministerin Weykmans auf, die sich für einen „Fonds zur Förderung des Lokaljournalismus“ aussprach.
Ein weiteres wichtiges Projekt der Regierung wird der Ausbau des Internetzuganges in unserer Gemeinschaft sein. Glasfaser für „Alle“ zugänglich zu machen und damit zukunftsorientiert zu handeln, ist nicht nur im Sinne der Bürgerinnen und der Bürger OSTBELGIENS wichtig.
Der gesamte Wirtschaftsraum DG wird erheblich davon profitieren.
Das vorliegende Mediendekret- welches die ungeteilte Unterstützung der PFF Fraktion erhält – sollte als dynamisches und immer wieder anpassbares Dokument betrachtet werden.
Schauen wir auf die letzten 15 JAHRE zurück und so auch auf die technischen Entwicklungen, so darf man davon ausgehen, dass sich in naher Zukunft – durch den Ausbau der 5 G Netze – die Medienlandschaft und die Übertragungseinheiten sprich Datenmengen in all ihren Facetten noch erheblich verändern wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit,
Gregor Freches
PFF – Fraktionsvorsitzender