Sitzungsperiode 2020-2021
Ausschuss IV für
Gesundheit, Soziales,
Wohnungswesen und Energie
AKTUELLE FRAGE VON UNSERER GEMEINSCHAFTSABGEORDNETEN EVELYN JADIN ZUR SCHULDNERBERATUNG IN DER DG IN ZEITEN VON CORONA
Die Schuldnerberatung in Ostbelgien besteht aus:
- der klassischen Schuldnerberatung, welche in den Zuständigkeitsbereich der Schuldnerberatungsstellen der ÖSHZ fällt,
- dem Referenzzentrum.
Seit dem 1. November 2004 ist die Verbraucherschutzzentrale Ostbelgien als Referenzzentrum für Schuldnerberatung anerkannt und kümmert sich um die Schuldnerberatung bei Akten von Selbständigen, bei Akten mit Immobilienbesitz, bei grenzüberschreitenden Akten und die Akten der kollektiven Schuldenregelung. Ferner ist die VSZ zuständig für die Vorbeugung von Überschuldung: Sie sammelt Fachliteratur und entwickelt Schulungsmodule zu diesem Thema für andere Dienste und Einrichtungen.
Dass die Corona-Krise viele Menschen ohne Rücklagen hart trifft und sie in existenzielle Notlagen stürzt, ist unbestritten. Die wirtschaftlichen Folgen sind heute kaum absehbar und die Unsicherheit groß.
Personen, die vor Corona keine finanziellen Schwierigkeiten kannten, sind nun auf Hilfe angewiesen.
Dennoch bleiben Schulden oftmals ein Tabuthema und Betroffene reagieren nicht selten zu spät. Daher lauten meine Fragen an Sie, werter Herr Minister:
- Verzeichnen die auf den Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft aktiven Schuldnerberatungsstellen aktuell einen erhöhten Beratungsbedarf?
- Viele ältere Menschen bleiben aus Angst vor dem Virus daheim. Wie werden die Hilfsprogramme im Bereich Schuldnerberatung zurzeit beworben, um den Menschen aufzuzeigen, dass sie nicht allein sind und Unterstützung angeboten wird?
Antwort des Ministers:
Die statistischen Angaben zur Schuldnerberatung werden jedes Jahr zum 1. April beim Ministerium eingereicht. Es liegen somit noch keine Zahlen zum Jahr 2020 vor.
Kurzfristig lässt sich kein vollständiges Bild erstellen. Die Rückmeldungen, die wir erhalten haben, weisen aktuell auf keinen erhöhten Beratungsbedarf hin.
Die Verbraucherschutzzentrale sprach sogar von einer Abnahme der Anfragen.
Aus der Rückmeldung der Schuldnerberatung von St.Vith und Raeren kann ebenfalls kein Anstieg festgestellt werden. Die Zahl der Anträge ist zu gering, um daraus einen Trend zu erkennen. Allerdings gibt es vermehrte Anfragen zum Erhalt von Informationen. Dies vor allem bei beruflichen Grenzgängern.
Vermutlich ist die Abnahme der Anfragen damit zu begründen, dass die Schuldeintreiber beschränkt aktiv sein konnten. Somit wären die Schuldprobleme nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben.
Es ist anzunehmen, dass die Anfragen wieder zunehmen werden.
Die Schuldnerberatungsstellen machen auf ihre Angebote aufmerksam. Kontakte waren während der ersten Welle schwierig. Allerdings hat sich die Funktionsweise seitdem normalisiert.