Rede zur Abänderung des Gemeindedekrets – Plenarsitzung vom 25.1.2021
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herrn der Regierung,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Der Bericht zu den Ausschussdiskussionen, den ich vor einigen Minuten vorstellen durfte, umfasst bereits im Wesentlichen die Aspekte der heute zu verabschiedenden Änderungen des Gemeindedekretes.
Seit dem 1. Januar 2005 übt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die so genannte Verwaltungsaufsicht über die lokalen Behörden aus.
Zu diesen Einrichtungen zählen neben den neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets ebenfalls:
- die autonomen Gemeinderegien (wie Tilja und das Triangel)
- die ostbelgischen Interkommunalen Musikakademie und Vivias
- die Polizeizonen Eifel und Weser-Göhl
- die Hilfeleistungszone 6
- die Kirchenfabriken.
Der Übertragungsperimeter der Zuständigkeiten wurde seit 2005 sukzessive ausgebaut, sodass die Deutschsprachige Gemeinschaft nunmehr alle vorherigen regionalen Zuständigkeiten in diesem Bereich ausübt, außer in Bezug auf die:
- Provinzen;
- die überregionalen Vereinigungen von Gemeinden sowie die Agglomerationen und Gemeindeföderationen, die sich auch auf das Gebiet der Wallonischen Region erstrecken.
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
Wie Sie erkennen werden, bildete gerade diese Übertragung der Zuständigkeiten eine Art Meilenstein in der Geschichte unserer Gemeinschaft.
Die Möglichkeit, die Autonomie der Gemeinden auf direktem Wege zu gestalten und sie dadurch zu stärken, zeigte sich insbesondere in der Ausarbeitung des am 23. April 2018 in diesem Parlament verabschiedeten Gemeindedekrets.
Unter der damaligen Federführung unserer Ministerin Isabelle WEYKMANS – wurde das Dekret, welches den Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung ersetzte, vor allen Dingen übersichtlicher, einfacher und lesbarer.
Es war das Resultat einer langen Vorbereitung, denn bereits seit 2015 wurde eng mit den Gemeinden zusammen an den Gesetzestexten gearbeitet.
Schließlich war die Zielgabe klar:
Es sollte gleichzeitig mit der Erneuerung der Gemeinderäte am 14. Oktober 2018 in Kraft gesetzt werden.
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
Heute geht es vor allen Dingen darum, ein einheitliches Instrument auf Ebene der Buchhaltungsnormen in unseren Gemeinden dekretal festzuhalten.
Ein Prozess, der bereits vor Jahren angeschoben worden ist.
Die berühmt berüchtigten europäischen Buchhaltungsnormen – auch SEC-NORMEN 2010 genannt, erfordern vielfältige Anpassungen u.a. um eine Konsolidierung der Haushaltsergebnisse auf Ebene der DG zu ermöglichen.
Ein einheitliches System der Buchungen wurde ins Auge gefasst und die Wahl fiel auf die SAP Lösung.
Bereits im September 2017 – also vor rund 4 Jahren – erkundigte ich mich während einer Regierungskontrolle beim Ministerpräsidenten O.PAASCH über die angedachte Vorgehensweise, die es ermöglichen sollte, dieses Buchhaltungssystem in den Gemeinden zu implementieren.
Einige Auszüge aus der damaligen Antwort des MP´s unterstreichen den Aspekt, dass man sich frühzeitig an diese sicherlich nicht einfache Aufgabe herangewagt hat:
Hier einige kurze Passagen und Fakten aus seiner damaligen Antwort:
Bereits im Frühjahr 2017 hatten Treffen mit allen Gemeinden zur allgemeinen Information über SEC 2010-Normen stattgefunden.
Während den Sitzungen wurden die absehbaren Einzelheiten einer Einführung der Buchhaltungssoftware SAP ERP diskutiert.
Außerdem wurde damals vereinbart, dass bis Ende 2017 eine Informationsversammlung mit allen Finanzschöffen und Finanzdirektoren der Gemeinden stattfinden sollte, um die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft – den zukünftigen anwendbaren Rechtsrahmen der Gemeinden also – im Detail vorzustellen.
Neben der SAP-Buchhaltung sollte gleichzeitig die Haushaltsplanung und das Management-Reporting mit den in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bereits eingesetzten Systemen harmonisiert werden.
Diese Kosten sollten von der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernommen werden.
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
Ich habe die Auszüge aus der damaligen Antwort des MP´s aus dem Jahre 2017 NICHT eingebaut, weil mir die Themen fehlen oder um meine zehnminütige Redezeit zu füllen.
Es ging mir vor allen Dingen darum, folgendes hervorzuheben:
- Die heutige Anpassung und die damit verbundene Umstellung auf die SAP Buchhaltungssoftware ist im permanenten Dialog zwischen den Gemeinden und der Regierung aufgebaut worden.
- Die Konsolidierung der Haushaltsergebnisse, die sich im Rahmen des Perimeters der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden, ist eine europäische Forderung in Bezug auf die Einhaltung der SEC NORMEN.
- Die Autonomie der Gemeinden bleibt unangetastet:
- Es wird kein zentrales System mit neun Niederlassungen
Im Gegenteil, jede Gemeinde ist und bleibt eine eigenständige EINHEIT und kann ihr SAP-Programm auch zukünftig an ihre eigenen Bedürfnisse anpassen.
- Dieses SYSTEM wird es erlauben, bessere Vergleiche zwischen den Gemeinden zu ermöglichen.
- Die Gemeinden erhalten einen besseren Überblick über die Kostenevolution und über ihre getätigten Ausgaben.
- Sie können einfacher – ja gerade unter SAP – projektbezogene Analysen ziehen:
z.B. den Selbstkostenpreis ihres Bauhofes überprüfen, die Kosten für den Einsatz ihrer Personalressourcen ermitteln usw.….
– Die Archivierungsmöglichkeiten werden sichtlich verbessert und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
Als Mitglied in einem der 9 Gemeinderäte in der DG – und dies möchte ich an dieser Stelle betonen – freue ich mich auf die neue Darstellung des Haushaltes.
Für jedes Gemeinderatsmitglied (ob Mehrheit oder Opposition) wird die Möglichkeit der Kontrolle der Ausgaben nicht nur transparenter (und wahrscheinlich dadurch auch besser lesbar), nein es wird nebenbei vergleichbarer u.a. mit den Nachbargemeinden.
Natürlich wird es einer gewissen Einarbeitungszeit für jeden benötigen, um sich mit dieser neuen Darstellung anzufreunden.
Am Ende aber, so glaube ich, muss dieser Weg – nicht nur im Hinblick auf die Konsolidierung der Haushaltsergebnisse – gegangen werden.
Die SAP Software – die weltweit vertrieben und eingesetzt wird – ist kein Ungeheuer oder Monstrum welches man nicht bändigen kann.
Nicht nur Multinationale Firmen arbeiten mit den Programmen, sondern ebenfalls immer mehr Mittelständische Unternehmen.
Den Einwurf – welcher bei der Anhörung der Gemeinden in den Raum geworfen wurde -, dass man eine Gemeinde nicht mit einem Unternehmen vergleichen könnte, kann man so nicht stehen lassen:
Das Thema der Software für Kommunen ist den SAP Software-Entwicklern nicht unbekannt:
Auch das Unternehmen SAP arbeitet an Lösungen spezifisch aufgebaut FÜR Kommunen, wie auf ihrer Internetseite zu lesen ist:
Genauso groß wie die Aufgabenvielfalt der Kommunen ist auch die Vielfalt der Software-Lösungen, die im Zuge der Aufgabenerledigung zum Einsatz kommt.
Die Frage, ob hierfür Standardsoftware Verwendung findet oder nicht, stellt sich den Kommunen schon seit Jahrzehnten.
Dieses ganz konkrete Thema fand sich ja auch in den Anhörungen mit den Gemeindevertretern in diesem Hause wieder.
Einerseits spricht die Individualität der kommunalen Aufgaben für spezielle Lösungen je nach Branche.
Andererseits ist es vor dem Hintergrund des technologischen Wandels und den daraus resultierenden neuen Aufgaben und Herausforderungen (Stichwort Digitalisierung) sowie den steigenden Datensicherheitsgründen wichtiger denn je technologisch „am Puls der Zeit“ zu sein.
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
Enden möchte ich mit dem folgenden Zitat:
„Wer sich nicht digitalisiert, wird ausgeknockt“ Wladimir Klitschko!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit,
Gregor Freches
Fraktionsvorsitzender der PFF