Sitzungsperiode 2020-2021
Sitzung des Ausschusses IV vom 13. Januar 2021
Aktuelle mündliche Frage von unserem Fraktionsvorsitzenden Gregor FRECHES zur Zusammenlegung der Eifeler ÖSHZ
Am 23. Dezember erhielt folgender GrenzEcho-Artikel unsere volle Aufmerksamkeit: „Sollten Eifeler ÖSHZ fusionieren?“. Hintergrund der aufgeworfenen Frage war ein entsprechender Vorschlag der Opposition im Ameler Gemeinderat.
Für den ÖSHZ-Präsidenten der Gemeinde Amel, Herr Gerd Neuens, war die Frage in der letzten Sitzung des Gemeinderates völlig fehl am Platze, „da die ÖSHZ einer föderalen Gesetzgebung unterliegen.“
Als das Thema im Sankt Vither Stadtrat am 23/12/2020 nach der Haushaltsvorstellung des ÖSHZ auf den Tisch kam, wurde dies vom ÖSHZ Präsidenten ebenfalls mit einem NEIN quittiert.
Meine Fragen nun an Sie, werter Herr Ministerpräsident:
- Wie bewerten Sie die eine mögliche Zusammenlegung der Eifeler ÖSHZ?
- Gibt es diesbezügliche Analysen, die den Mehrwert einer Fusionierung belegen?
- Wurde die Thematik in einem ihrer zahlreichen Gespräche mit dem Föderalstaat bereits angesprochen?
Antwort des Ministers
Zunächst muss man darauf hinweisen, dass der gesetzliche Rahmen für die ÖSHZ vorsieht, dass es in jeder Gemeinde ein ÖSHZ gibt. Dieser Artikel kann nur mit einer besonderen Mehrheit vom Föderalstaat abgeändert werden.
ABER
Die Deutschsprachige Gemeinschaft könnte unter Umständen im Rahmen ihrer Aufsicht über die ÖSHZ entscheiden, dass zum Beispiel die ÖSHZ-Verwaltungen fusioniert werden.
Vor dem Staatsrat würde man argumentieren, dass es weiterhin ein ÖSHZ in jeder Gemeinde gibt, was auch der Fall wäre. Auch würden die ÖSHZ ihren Auftrag weiterhin wahrnehmen.
Im Rahmen unserer Zuständigkeit wären auch weitere Anpassungen nötig. Diese betreffen die Organisation der Räte oder die Funktion des ÖSHZ-Präsidenten.
Studien über den Mehrwert von ÖSHZ-Fusionen gibt es keine. Das Thema wurde immer wieder im Kontext der Fusion mit der Gemeinde diskutiert, allerdings hat es dazu keine Gespräche zwischen Regierungen gegeben.
Persönlich bin ich der Meinung, dass es Vorteile geben könnte, wenn einzelne ÖSHZ gemeinsame Dienste auf Verwaltungsebene aufbauen würden. Würde man zum Beispiel in der Eifel, denn darum geht es ja in Ihrer Fragestellung, Personal auf Verwaltungsebene gemeinsam beschäftigen, würden die Humanressourcen durch Bündelung von Personal und Aufgaben geschont. In Zeiten von Fachkräftemangel könnte das interessant sein.
Das Gleiche könnte man auch in Eupen vorsehen, wenn dies erwünscht ist.
Denn das ist für mich auch der Punkt. Die Schaffung geteilter Dienste bis hin zu Fusionen von Verwaltungen sollte von den Verantwortlichen der ÖSHZ selbst und den Gemeinden beschlossen werden.
Sollte ein konkretes Projekt bestehen, würden wir als Aufsichtsbehörde prüfen, ob dies rechtlich realisiert werden kann.