Sitzungsperiode 2020-2021
Sitzung des Ausschusses II vom 12. Januar 2021
Aktuelle mündliche Frage von unserem Fraktionsvorsitzenden Gregor FRECHES an Ministerin Isabelle WEYKMANS zum Sport und der aktuellen Unterstützung der Vereine im Krisenkontext
Im Mai 2020 hat das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft eine erste Umfrage zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Sportswelt durchgeführt. Nun wurde eine zweite Umfrage lanciert, an der alle Vereine und Sportorganisationen der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch bis zum 31.01.2021 teilnehmen können.
Ziel der Regierung ist es, den Sport in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auch im Jahr 2021 auf nachhaltigem Boden aufzustellen. Zahlreiche finanzpolitische Anstrengungen wurden seit Beginn der Pandemie unternommen, um unsere Vereine nicht im Regen stehen zu lassen. Zuschussgarantien, Liquiditätssteigerungen, aber auch ein Krisenfonds wurden eingerichtet.
So sind auch in diesem Jahr sowohl die Zuschussgarantie als auch die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens über den Krisenfonds weiterhin vorgesehen. Zusätzlich wird den Trägern von Infrastrukturen, auf einfache Anfrage, ein Zuschuss von maximal 10.000 € für die Kosten des Unterhalts und des Betriebs der Infrastruktur in Aussicht gestellt.
Als Kosten und Einnahmeausfälle gelten:
Versicherungsprämien, Personal- oder Honorarkosten, Miet- und Unterhaltskosten, Kreditrückzahlungen in Verbindung mit der Infrastruktur, Ausfälle bei Mitgliedsbeiträgen, Miet- und Sponsoringeinnahmen, Einnahmen aus Veranstaltungen und Getränkeverkauf.
Die bedeutende Rolle der Vereinswelt auf das kulturelle, sportliche und soziale Miteinander in unserer Gemeinschaft brauche in an dieser Stelle nicht zu wiederholen.
Meine Fragen nun an Sie, werte Frau Ministerin:
- Wie wurde die ostbelgische Sportwelt über die Möglichkeit dieser Auffangfinanzierung informiert?
- Gibt es bereits Rückmeldungen von Seiten der VOGs?
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Krise haben dazu geführt, dass viele Aktivitäten und Veranstaltungen nicht stattfinden konnten bzw. nur in eingeschränktem Maße stattfinden konnten und aktuell können. Dies hat sich sehr nachteilig auf die Vereine ausgewirkt, die eine Infrastruktur verwalten: Viele Einnahmen bleiben aus, obwohl die Ausgaben zum Unterhalt der Infrastruktur weiterlaufen.
Die weiterführenden Einschränkungen für Veranstaltungen und Feste haben eine massive Reduzierung der Eigeneinnahmen dieser Vereinigungen zur Folge. Dies führt langfristig zu einer Gefährdung der Standorte. Die Infrastrukturen stellen wichtige Anlaufstellen für die lokalen Vereine und die Bevölkerung dar. Daher möchte die Regierung die Vorkehrungen dafür treffen, dass diese Standorte, an denen zahlreiche kulturelle oder sportliche Aktivitäten stattfinden, nachhaltig erhalten bleiben. Vorliegende Maßnahme kann von den Vereinigungen in Anspruch genommen werden, die bisher noch keine spezifische Hilfe erhalten haben. Daher sind strukturell bezuschusste Organisationen davon ausgenommen.
Um die finanzielle Absicherung dieser Vereinsinfrastrukturen zu garantieren, hat die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Initiative ergriffen, Zusatzkosten oder Einnahmeverluste in Höhe von höchstens 10.000 Euro aufgrund der Corona-Krise über einen Zuschuss zu erstatten.
Die Höhe des Zuschusses wird auf Basis der Differenz zwischen den verschiedenen definierten Kostenstellen aus dem Jahre 2020 ermittelt. Da der Zuschuss sich auf den Zeitraum der Corona-Pandemie von März bis Dezember 2020 bezieht, werden 10/12 dieses Defizits dem Zuschuss zugrunde gelegt. Der daraus errechnete Defizitbetrag kann dann bis zu 100% für den Zuschuss mit einem Maximalbetrag von 10.000€ berücksichtigt werden. Die Auszahlung der Zuschüsse wird unmittelbar nach der Genehmigung der Regierung angewiesen. Nach Verabschiedung des entsprechenden Erlasses durch die Regierung wurde unmittelbar am 23. Dezember auf den Webseiten www.ostbelgienlive.be und www.ostbelgiensport.be ein Online-Formular freigeschaltet. Gleichzeitig wurde eine Pressemitteilung zur Information des Sektors veröffentlicht und eine Rundmail an alle Akteure in den Sektoren versandt. Antragsfrist ist der 31. Januar 2021.
Bis gestern, den 11. Januar 2021, lagen dem zuständigen Fachbereich im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft 17 Anträge vor.