Sitzungsperiode 2020-2021
Sitzung des Ausschusses II vom 1. Dezember 2020
FRAGE VON UNSEREM FRAKTIONSVORSITZENDEN GREGOR FRECHES ZUM PROJEKT « E-SERVICES » DES ARBEITSAMTES DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
Die Corona-Krise hat aus vielerlei Gründen bedeutende Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Zum einen findet eine rasante Digitalisierung der Arbeitswelt statt und einhergehend verstärkte Anforderungen an die Arbeitnehmer, sich rasch an dieses neue Arbeitsumfeld anzupassen. Zum anderen werden in der kommenden Zeit leider auch Menschen den aktiven Arbeitsmarkt verlassen und gezwungen werden, neue Stellen zu suchen.
Auch in der Stellen- und Mitarbeitersuche wird die Digitalisierung verstärkt Einzug halten. Das Arbeitsamt möchte diese Entwicklung einer modernen Verwaltung mitgehen und hat das digitale Projekt e-services entwickelt. Dieses soll ein Arbeitgeberportal sowie ein Bewerberportal umfassen. Man soll also in Zukunft nicht nur Stellen-, sondern auch Bewerberprofile direkt online suchen können. Angesichts der Krise und der zu befürchtenden negativen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt scheint das Projekt e-services wichtiger denn je, um Arbeitgeber und Arbeitsuchende so schnell wie möglich miteinander in Kontakt zu bringen, in der Hoffnung zügig Neueinstellungen zu generieren.
Dazu meine Fragen:
- Wie ist der Stand der Umsetzung des Projektes e-Services, das für April 2019
angekündigt wurde? - Wird das Bewerberportal, das Lebenslauf und Profil der Arbeitssuchenden online veröffentlicht, auch mit allen im Arbeitsamt eingetragenen Arbeitsuchenden eingepflegt werden?
Antwort der Ministerin:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Die Umsetzung hat sich in der Tat erheblich verzögert. In einer Pressekonferenz des ADG Ende Januar 2019 wurde zwar Frühjahr 2019 erwähnt, doch das hat sich als zu optimistisch erwiesen. Zwar lag ein erster Entwurf der Module zur Datenerfassung vor, die Definition der Funktionalität dahinter hat sich aber als deutlich komplexer erwiesen. Hinzu kamen personelle Probleme beim beauftragten Informatik-Dienstleister (Ausfall des für das Projekt verantwortlichen Mitarbeiters), was zu weiteren Verzögerungen führte.
Bis Ende 2019 wurde das Arbeitgeberportal in Vorbereitung auf die Anbindung an das zukünftige Bewerberportal erneuert und mit zusätzlichen Inhalten ausgestattet. Die weitere Arbeit am Bewerberprotal wurde leider durch die Corona-bedingten neuen Prioritäten erschwert und konnte erst im August wieder aufgenommen werden. Die weitere Planung geht von der Fertigstellung des Projekts im Frühjahr 2021 aus.
Ob das Bewerberportal alle Profile der Arbeitssuchenden de facto veröffentlichen wird, hängt eng mit der Thematik des Datenschutzes zusammen. Grundsätzlich gilt, dass Arbeitssuchende im Portal selbst entscheiden können, ob ihr Profil veröffentlicht werden soll oder nicht. Dabei legen sie auch fest, ob ihr Profil offen oder anonym veröffentlicht wird. Bei anonymer Veröffentlichung erfolgt die Kontaktaufnahme durch Arbeitgeber über einen Mitarbeiter des Arbeitsamtes oder über das Portal. Ziel soll sein, dass möglichst viele Arbeitssuchende ihre Daten im Portal selbst einpflegen und verwalten.
Ein automatisches Hochladen der Profildaten aus dem Kundenverwaltungsprogramm des Arbeitsamtes muss noch abschließend vom Verwaltungsrat des Arbeitsamtes festgelegt werden. In diesem Fall wären die hochgeladenen Profile auf jeden Fall anonym. Auch wären die Profile inhaltlich sehr beschränkt, um jegliche Gefahr der Erkennbarkeit zu vermeiden.
Bisher plant das Arbeitsamt, dass die Arbeitssuchenden beim Beratungsgespräch entscheiden können, ob ihr Profil offen oder anonym im Portal veröffentlicht werden soll, auch wenn sie keine Registrierung im Portal wünschen.
Ich kann Ihnen versichern, dass in den Augen der Beschäftigungsministerin alle Profile mindestens anonym hochgeladen werden müssen, insofern der Datenschutz dies ermöglicht. Wenn wir eine ehrgeizige Beschäftigungspolitik ermöglichen wollen, dann darf es nicht zu Diskriminierungen zwischen den Arbeitssuchenden kommen und ebenso sich niemand vor Arbeit verstecken. Es muss ermöglicht werden, dass ein interessierter Arbeitgeber auch den entsprechenden Arbeitnehmer finden kann. Das Kontingent an potenziellen Arbeitnehmern sollen keine geheimen Informationen in Karteikarten oder Datensätzen eines Arbeitsamtes sein. Wenn die Instrumente 2.0. es uns ermöglichen in Echtzeit ein Matching zwischen Angebot und Nachfrage zu ermöglichen, dann soll dies auch umgesetzt werden.
Gerade im Hinblick auf die aktuelle Krise ist es wichtig, dass wir alle geeigneten Instrumente zur Hand haben, um Menschen in Arbeit zu bringen. Ich hoffe, dass das Arbeitsamt diese Arbeiten nun energisch in Angriff nehmen wird.