Frage von Herrn FRECHES an Ministerin KLINKENBERG
zur Evaluierung des Fernunterrichtes – Stand der Dinge
Zur Vorbereitung des Schuljahres 2020-2021 wurden die Schulleiter aufgefordert den Fernunterricht vom letzten Schuljahr 2019-2020 zu evaluieren. Erste Instrumente zur Evaluation wurden Ihnen laut ministeriellem Rundschreiben vom 28.09.2020 bereits am 11. Juni 2020 zur Verfügung gestellt.
So sollten auf Anfrage nicht nur die Schüler und Lehrpersonen sondern auch die Erziehungsberechtigten befragt werden. Die Erkenntnisse sollen für eine Optimierung und Qualitätssicherung eines eventuell wiederkehrenden Fernunterrichtes sorgen.
Das Ziel: ein einheitliches Verfahren betreffend Fernunterricht soll gemeinsam mit den Lehrerkollegium festgelegt und verschriftlicht werden. In Betracht dessen, dass die Zahlen stetig steigen und so mancher Schüler und Lehrer bereits in Quarantäne musste oder es vielleicht ist, rückt das mögliche Szenario des Fernunterrichtes wieder mehr in den Blickpunkt.
Der Fernunterricht bietet aktuell – ausser den bekannten Nachteilen besonders im sozialen Umfeld des Schülers – dennoch den Vorteil, dass Unterrichtsmaterie nicht verschoben oder nachgeholt werden muss.
Meine Fragen an Sie Frau Ministerin:
– Gibt es bereits erste Erkenntnisse aus der Evaluierung, die heute schon Anwendung finden?
– Wie ist der Stand der Dinge betreffend eines einheitlichen Verfahrens – trägerübergreifend – in den Schulen der DG?
– Wann kann man mit den gesamten Resultaten dieser Evaluierung zu rechnen?
Antwort der Ministerin
Da absehbar war, dass auch in diesem Schuljahr Fernunterricht organisiert werden muss, wurden alle Schulleiter im Rahmen der Vorbereitung des Schuljahres 2020-2021 aufgefordert, den im Schuljahr 2019-2020 durchgeführten Fernunterricht an ihren Schulen zu evaluieren. Mein Vorgänger bat die Schulleiter, nicht nur die Lehrpersonen und Schüler, sondern auch die Eltern zu befragen. Den Schulen wurde empfohlen, das Fernunterrichtskonzept auch im Schulprojekt zu verankern, damit für alle – auch für die Eltern – transparent nachvollziehbar ist, wie der Fernunterricht an den jeweiligen Schulen durchgeführt werden soll.
Des Weiteren wurden die Schulleiter aufgefordert zu gewährleisten, dass Schüler und Lehrpersonen erreichbar sind und jeder Schüler im Falle von Fernunterricht aktiv begleitet werden kann, sei es analog oder digital.
Am 11. Juni 2020 wurden den Schulen per E-Mail vom Fachbereich Pädagogik des Ministeriums Instrumente zur Evaluation des Fernunterrichtes zur Verfügung gestellt. Diese Instrumente sollten die interne Evaluation der jeweiligen Schulen unterstützen. Im Hinblick auf die Qualitätssicherung und die Optimierung des Fernunterrichts hatte diese Evaluation zum Ziel, ein gemeinsames, einheitliches Verfahren für das gesamte Kollegium einer Schule zu erarbeiten und dieses zu verschriftlichen.
Ziel dieser Evaluierung war es nicht, die Ergebnisse zentral zu erfassen oder ein einheitliches, trägerübergreifendes Konzept für den Fernunterricht zu entwickeln. Daher liegen keine Gesamtresultate dieser Evaluierung vor.
Nicht zuletzt muss die pädagogische Freiheit der Träger und der Schulen auch bei der Gestaltung des Fernunterrichts gewahrt bleiben.
Aus all diesen Gründen ist ein trägerübergreifendes, engmaschiges Gesamtkonzept für den Fernunterricht weder sinnvoll noch möglich.
Wenngleich wir den Schulen keine strengen Vorgaben machen sollten und dürfen, so bin ich der Meinung, dass wir ihnen, wie bereits im letzten Schuljahr, praktische Empfehlungen zur Gestaltung eines qualitativ hochwertigen Fernunterrichts an die Hand geben sollten und die Rahmenbedingungen für einen gerechten Fernunterricht definieren sollten.
Ich kann Ihnen versichern, dass die ostbelgischen Schulen ihre Aufgabe sehr ernst nehmen. So gewissenhaft die Kollegien die Präventionsmaßnahmen in den Schulen umgesetzt haben, so engagiert haben sie sich auf den Fernunterricht vorbereitet. Ohne diese Vorbereitung wären die Schulen kaum in der Lage gewesen, innerhalb weniger Tage in den Fernunterricht zu wechseln.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sitzungsperiode 2020-2021
Sitzung des Ausschusses III vom 5. November 2020