In der aktuellen Pandemie-Situation überragt das Thema Hygiene alle Diskussionen. Auch und vor allen Dingen was den Neustart des Unterrichts in Ostbelgien betrifft.
Am vergangenen 18. Mai wurden die Schulen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft schrittweise wieder geöffnet. Nicht nur die praktische Umsetzung des Unterrichts ist für die Schulen mit einem erheblichen Aufwand verbunden, sondern auch die Einhaltung der Hygiene- und Sauberkeitsstandards, die eine übergeordnete Rolle in der aktuellen sanitären Krise spielen.
Die Überprüfung der Lüftungen, das häufige und gründliche Lüften der Klassenzimmer, die Nachrüstung von Toiletten- und Waschanlagen sowie das regelmäßige Reinigen und Desinfizieren der Toiletten, Türklinken und Treppengeländer, … sind nur einige Punkte, die zu einem hygienischen Schulumfeld beitragen können.
Aus einer Meldung des Belgischen Rundfunks vom 28. April ging hervor, dass sich alle Kinder an die geltenden Regeln halten müssen und das Händewaschen Pflicht sei. „Die Klassen sind dafür ausgestattet“, so der BRF .
Meine Fragen nun an Sie, werter Herr Bildungsminister:
- Gab es eine Evaluierung, bzw eine Instandsetzung der sanitären Einrichtungen vor der teilweisen Wiedereröffnung der Schulen?
- Wie wird die Einhaltung der Hygienestandards in den Schulen gewährleistet und überprüft?
Antwort des Ministers:
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen,
die Wiederaufnahme des Unterrichts wurde gemeinsam mit den Schulen sorgfältig vorbereitet. Die Sicherheit der Schüler und Personalmitglieder hat dabei absolute Priorität. Die föderalen Gesundheitsexperten haben Präventionsmaßnahmen für die Schulen definiert, die der Nationale Sicherheitsrat mit den Beschlüssen vom 24. April 2020 als Richtlinien erlassen hat. Auf der Grundlage dieser Richtlinien haben die Gefahrenverhütungsberater des freien Unterrichtswesens und des Gemeinschaftsunterrichtswesens sowie der Betriebsleiter Gebäudeunterhalt des Dienstes Service und Logistik im Gemeinschaftsunterrichtswesen Empfehlungen ausgearbeitet, die allen Schulen zugestellt wurden.
Alle Schulen wurden umfassend über die erforderlichen Präventionsmaßnahmen wie Distanzhaltung, Mundschutz, Gruppengrößen, Reinigung von Klassenräumen, sanitären Anlagen und Material informiert. Die Information erfolgte in Schulleiterversammlungen, über Rundmails, über unser FAQ, über ein Schreiben von Kaleido und über die Handreichungen der Gefahrenverhütungsberater des FSU und GUW zu den Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen sowie den Leitfaden zur Reinigung von Schulen von Service und Logistik. Verpflichtend sind dabei nur die Maßnahmen, die vom Sicherheitsrat verkündet wurden. Bei den anderen Maßnahmen handelt es sich lediglich um Empfehlungen. Mithilfe einer Checkliste konnten die Schulen mit den jeweiligen Gefahrenverhütungsberatern die Maßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen Größe, Schülerzahl und Infrastruktur umsetzen und prüfen, ob die Bedingungen für einen sicheren Start erfüllt sind. Ob vor der Wiederaufnahme des Unterrichts in Einzelfällen eine Instandsetzung von sanitären Einrichtungen erforderlich war, entzieht sich meiner Kenntnis. Für den Schutz von Personal und Schülern in der Schule sind die Schulleitungen und Schulträger zusammen mit den Gefahrenverhütungsberatern und den Diensten für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zuständig. Ihnen obliegen somit auch die Evaluation und die Kontrolle. Natürlich haben wir die Umsetzung der Maßnahmen auch in der Schulleiterversammlung am vergangenen Freitag evaluiert. Das Fazit fiel positiv aus.
Die Schulen wurden von uns übrigens nicht nur mit Masken, sondern auch mit Material ausgestattet:
– Handdesinfektionsmittel und Spender zur Wandmontage mit Diebstahlschutz, – Desinfektionsmittel für Lehrer zur Flächen- und Arbeitsmaterialdesinfektion, – Handpapierspender, – Hinweisschilder mit spezifischen Verhaltensregeln je nach Aufenthaltsort (z.B. im Gebäude, in den Werkstätten, Klassen, Sanitäranlagen usw.), – Bodenreinigungsmittel. Für den Fall, dass das vorhandene Material nicht ausreicht, kann ein zusätzlicher Bedarf an eine Funktions-Email-Adresse weitergeleitet werden, die seitens des Ministeriums eingerichtet wurde.