Frage von Herrn FRECHES an Ministerpräsident PAASCH zur Umwandlung des Arbeitsamtes in eine DGG
Am 25. Oktober 2019 berichtete das Grenz Echo über den Beschluss der Regierung, dem Arbeitsamt der DG eine neue Rechtsform zu geben. Im Rahmen eines Interviews mit dem neuen Präsidenten des ADG verkündete das Grenz Echo – ich zitiere: „Das Arbeitsamt der DG ist heute noch eine sogenannte Parastatale, das heißt eine Einrichtung, die unter Beteiligung der DG betrieben wird. … Das wird sich ändern, wenn das ADG in ein DG-Gemeinschaftszentrum (DGG) umgewandelt wird, also in einen Dienst mit getrennter Geschäftsführung, wie die Regierung es vorsieht.“ Wer den Bericht des GE liest, gewinnt den Eindruck, der neue Präsident des ADG, Herr Alexander Stärk, habe dem Grenz Echo diesen Beschluss der Regierung mitgeteilt.
Ich gebe zu, dass mich diese Ankündigung überrascht hat. Ein solcher Beschluss der Regierung war mir nicht bekannt.
Deshalb meine Fragen:
- Wann hat die Regierung diesen Beschluss getroffen?
- Hat es dazu vorab eine Konzertierung mit den Sozialpartnern, dem Verwaltungsrat und der Direktion des Arbeitsamtes gegeben?
- Warum hat nicht die Regierung diesen Regierungsbeschluss verkündet, sondern der Präsident des Arbeitsamtes?
Antwort des Ministerpräsidenten:
Es gibt keinen Regierungsbeschluss zur Umwandlung des Arbeitsamtes in einen DGG.
Folglich hat dazu auch keine offizielle Konzertierung mit den Sozialpartnern, dem Verwaltungsrat oder der Direktion stattgefunden. Und meines Wissens hat der neue Präsident des ADG einen solchen Beschluss nicht verkündet, weder in seinem Interview mit dem GE noch sonst wo.
Richtig ist, dass die Regierung eine grundlegende Verwaltungsreform anstrebt und dabei unter anderem prüft, ob die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen einzelner öffentlicher Dienste noch zeitgemäß sind. Zu diesen Diensten gehört natürlich das Arbeitsamt. Das ist kein Geheimnis. Im Gegenteil. Dazu hatten wir in unserer Regierungserklärung vom 16. September 2019 wörtlich Folgendes gesagt: „Wir werden in dieser Legislaturperiode eine umfassende Verwaltungsreform durchführen, um die Zukunftsfähigkeit unserer Einrichtungen sicherzustellen, Synergien zu ermöglichen und die Effizienz weiter zu steigern. Dabei wollen wir das gesamte Unternehmen DG in den Blick nehmen.
Wir werden zum Beispiel auch den Dialog mit den DGG und den paragemeinschaftlichen Einrichtungen unserer Gemeinschaft suchen, um zu prüfen, ob die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen noch zeitgemäß sind und wo Optimierungspotential besteht. Die Regierung ist bereit, in ihrem direkten Wirkungskreis – selbstverständlich im Dialog mit den Sozialpartnern – wirklich grundlegende Reformen durchzuführen.“ Zu diesem Zweck wollen wir, wie angekündigt, über eine öffentliche Ausschreibung eine externe neutrale Firma beauftragen, Optimierungspotentiale im öffentlichen Dienst aufzuzeigen, unsere Arbeitsweisen objektiv zu bewerten und mögliche Verbesserungen vorzuschlagen.
Das Lastenheft für die öffentliche Ausschreibung wird derzeit vorbereitet und soll bis Anfang 2020 fertiggestellt sein.