REDE VON UNSEREM FRAKTIONSVORSITZENDEN GREGOR FRECHES
Dekretentwurf über Maßnahmen im Unterrichtswesen 2019 – Dokument 292 (2018-2019) Nr. 4
PLENARSITZUNG VOM 6.5.2019
Sehr geehrter Herr Parlamentspräsident,
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sehr geehrte Herrn Minister,
Sehr geehrte Damen und Herrn Abgeordnete,
Meine sehr geschätzten Kolleginnen Neycken sowie Schmitz haben bereits in Namen der Mehrheit mehrere Aspekte des letzten Massnahmendekretes der Legislaturperiode 2014-2019 beleuchtet und diese Maßnahmen im wahrsten Sinne verteidigt.
Mir obliegt es nun Ihnen die Themen, die direkt oder indirekt mit der Inklusionspolitik im Unterrichtswesen zu tun haben, etwas näher zu bringen.
Unter dem Schlagwort „Inklusion“ fallen folgende Abschnitte des Maßnahmendekrets:
Abschnitt 4 : Pädagogischer und paramedizinischer Koordinator für inklusive Schulen
Abschnitt 5 : Verlängerung der Einfrierung des Stundenkapitals im Förderschulwesen
Abschnitt 12 : Anpassung Berufserfahrung Förderpädagoge in der Regelgrundschule und förderpädagogischer Koordinator
Abschnitt 19 : Schaffung einer Schulberatung für Inklusion und Integration
Abschnitt 27 : Unterrichtsformen in den Förderschulen
Drei von diesen, in meinen Augen allesamt wichtigen Teilen dieses umfangreichen Dekretes, werde ich nun etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Meine Damen und Herren,
Beginnen wir mit dem Pädagogischen + Paramedizinischen Koordinator für inklusive Schulen.
Die inklusive Schule der Gemeinde Bütgenbach stellt heute, einige Monate nach ihrer Fertigstellung, einen Meilenstein in der ostbelgischen Schullandschaft dar, wurden doch hier eine Förderschule und eine Regelgrundschule zusammengelegt.
Selbstredend benötigt ein für unsere Gesellschaft so wichtiges Projekt eine Fachkompetenz in der Leitung.
Aktuell liegt die Verantwortung in 2 Händen: den Händen der Schulleiterin der Regelschule sowie dem Direktor des ZFP´s.
Dieser wird seinerseits von einer pädagogischen Koordinatorin sowie einer paramedizinischen Koordinatorin unterstützt. Diese beiden Personen gehören defacto zum Personalstamm des ZFP!
Durch die Schaffung von 2 neuen Ämtern sichern wir nun diese beiden Koordinationsstellen dienstrechtlich ab.
Weiterhin werden die zahlreichen Aufgaben des pädagogischen bzw paramedizinischen Koordinators im Rahmen dieses Dekretes festgelegt und umfangreich beschrieben.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Ein weiterer Abschnitt – nämlich der Abschnitt 12 – dieses Dekretes befasst sich mit der Anpassung der Berufserfahrung für Förderpädagogen in der Regelgrundschule und dem förderpädagogischen Koordinator.
Nun, etwa 3 Jahre nach der Schaffung von 34 Stellen für Förderpädagogen, muss man leider feststellen, dass nur etwa die Hälfte dieser Stellen effektiv besetzt sind.
Aktuell umfasst der Befähigungsnachweis für dieses Amt des Förderpädagogen in der Regelgrundschule mehrere Komponenten.
Wir möchten mit der hier vorgestellten Anpassung der Berufserfahrung weiteren Lehrpersonen es ermöglichen, diesen so wichtigen Bereich der Förderung der Kinder im Primarschulbereich zu öffnen.
Es hat sich nämlich herausgestellt, dass auch Bewerber mit Berufserfahrung in anderen Bereichen des Bildungswesens im Primarbereich durchaus für diese Funktion in Frage kommen und Interesse zeigen.
Die frühe Erkennung von kleinsten Lernschwächen ist für das Kind unheimlich wichtig, denn die Aufgabe eines Förderpädagogen im niederschwelligen Bereich besteht u.a. darin:
- einen Unterricht, einzelne Schüler und Schülergruppen zu beobachten
- die Lehrpersonen bei der Durchführung des Unterrichtes oder zielgerichteter Maßnahmen für einzelne Schüler(gruppen) zu beraten und zu unterstützen
- spezielle Materialien oder Vorgehensweisen einzuführen oder vorzubereiten, die die Lehrpersonen und/oder Schüler in der Folge selbstständig nutzen können
- mit Kindern arbeiten (idealerweise bis zu 70% der Arbeitszeit)
- individuelle Verlaufsdokumentationen der Schüler führen
- an regelmäßigen Treffen zwischen Kaleido und der Schule teilzunehmen, eine Einbindung von Kaleido in jeden Förderprozess zu garantieren
- interne und externe Hilfen (Lehrer, Therapeuten, usw.) und die Elternkontakte zu koordinieren
- Fördermaterial zu sichten und einen Katalog zu erstellen
- an Teamversammlungen und Konferenztagen, Supervision unter der Leitung des Kompetenzzentrums des ZFP, Weiterbildung teilzunehmen
Diese Liste könnte durchaus noch weitergeführt werden, aber sie erkennen genauso wie ich, dass diese Aufgabe nicht nur vielseitig ist, sondern wie bereits erwähnt ein wichtiger Bestandteil einer inklusiven Schulbildung darstellt.
Meine Damen und Herren,
Den letzten Abschnitt, den ich Ihnen noch vorstellen möchte, trägt die Nummer 19 und hat als Inhalt die Schaffung einer Schulberatung für Inklusion und Integration.
Ich werde Ihnen die Auflistung der 38 Artikel, die sich alleine mit diesem Abschnitt befassen, ersparen.
Es gilt festzuhalten, dass hier eine Schulberatung unbeschadet der Aufgaben des ZFP’s geschaffen wird.
Die Leitung dieser Schulberatung wird der Leiter für Schulinspektion und Schulentwicklungsberatung übernehmen.
Weiter grenzt sie sich defintiv von den Aufgaben des ZFP’s ab, die vor allen Dingen in der sogenannten 1. Linie, die Beratung der Personalmitglieder der Grund-und Sekundarschulen übernimmt.
Der Referent, der nunmehr seine Aufgaben im Bereich der Schulberatung für Inklusion und Integration aufnehmen wird, arbeitet demnach in der 2. Linie.
Er greift damit erst ein, wenn die Beratung der ersten Linie nicht gegriffen hat.
Meine werten Kolleginnen und Kollegen,
Ehe ich nun zum Abschluss meiner Rede komme, möchte ich kurz einige Worte über ein Projekt verlieren, welches sich zum aktuellen Zeitpunkt in der Planung befindet.
Es handelt sich um das 2. grosse Schulprojekt im Süden – denn nach dem Standort Bütgenbach, laufen nun die Vorbereitungen für die Zusammenlegung der Grundschule und der Förderschule am KA in ST.VITH.
Vorstudien wurden bereits in Auftrag gegeben!
Experten wurden zwischenzeitlich beauftragt, sich mit der zukünftigen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der Regelgrundschule und den Lehrkräften die Kinder mit förderpädagogischem Bedarf betreuen, zu befassen.
Die Einbeziehung aller Akteure, aber vor allen Dingen der Familien, denen das Wohl ihres Kindes am Herzen liegt, sowie folglich auch der Schülerinnen und der Schüler mit Förderungsbedarf sind die Grundvoraussetzungen zum Gelingen des Projektes.
Es heisst in St.Vith die Rahmenbedingungen zu schaffen, um das gemeinsame Unterrichten zu organisieren, um die Weichen zu stellen, damit jedes Kind und ich betone jedes Kind gefördert werden kann.
Daher darf die Gestaltung des inklusiven Unterrichts nicht überstürzt übers Knie gebrochen, sondern muss von einem pädagogischen Konzept getragen werden.
Das fängt bei der Ausstattung der Schule an und hört bei der Unterstützung der Lehrer auf.
Denn dass wir ALLE anders sind, ist unsere Gemeinsamkeit!
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit,
Im Namen der PFF im PDG
Gregor Freches
Fraktionsvorsitzender