Plenarsitzung vom 25. Februar 2019
Sitzungsperiode: 2018-2019
Redebeitrag von Herrn Christoph GENTGES zu folgenden Dekretentwürfen:
- Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 31. August 2018 zwischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Koordinierung von Frequenzen im Rundfunkbereich im 87,5-108 MHz-Band gemäß Artikel 17 des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Kommunikation – Dokument 280 (2018-2019) Nr. 1,
- Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 25. Januar 2019 zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Zurverfügungstellung der Radiofrequenzen im Band 87,5-108 MHz – Dokument 281 (2018-2019) Nr. 1,
- Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 25. Januar 2019 zwischen der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Zurverfügungstellung der FM-Frequenz Lüttich 88.5 MHz – Dokument 282 (2018-2019) Nr. 1,
- Dekretentwurf zur Billigung des Zusammenarbeitsabkommens vom 21. Dezember 2018 zwischen der Flämischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den Gebrauch der FM-Frequenz Brussegem 95.2 MHz – Dokument 283 (2018-2019) Nr. 1
Sehr geehrter Herr Präsident,
werte Frau Ministerin,
werte Herren Minister,
werte Kolleginnen und Kollegen,
Ich schätze mal, jeder von uns hört zumindest eimal am Tag Radio. Sei es bei der Arbeit, im Auto, bei der Heimarbeit oder im Café. Das Radio liefert Informationen, Musik, Unterhaltung und ist sicherlich eines der selbstverständlichsten Dinge in unserem Alltag.
In diesem Haus wurde auch schon mehrfach das Digitalradio thematisiert, das sogenannte DAB (Digital Audio Broadcast). Über Sinn oder Unsinn dieses Themas wird sicherlich noch an anderer Stelle diskutiert werden. Genauso wie über das Live-Streaming über fixes und mobiles Internet und die damit verbundenen technischen Voraussetzungen. Da läutet das Thema Abdeckung in Ostbelgien. Hier hat man, u.a. durch die Hartnäckigkeit der Regierung, in letzten Jahren erfolgreiche Fortschritte verzeichnen können. Gab es in 2015 gerade einmal 69% Abdeckung sind es inzwischen fast 90% der Bevölkerung, die an das Glasfaserkabel angeschlossen sind. Bei der 4G Technologie sind wir im Freien bei 97% angelangt, im Inneren liegen wir bei 82%.
Doch zurück zum analogen Trägersignal, das sich seit vielen Jahrzenten in unserer Radiolandschaft wacker behauptet: jeder Sender hat hier seinen Bereich in dem er sein Programm ausstrahlt. Dieser Bereich ist in Frequenzen aufgeteilt und diese Frequenzen können sich auch mal in die Quere kommen. Regeln müssen her um diese Kollisionen zu verhindern.
In den letzten Jahren „tobte“ sprichwörtlich ein verbitterter Frequenzkrieg in unserem Land, in dem das ein oder andere Signal vom anders sprachigen Nachbarn blockiert, überlagert oder einfach von links nach rechts verschoben wurde.
Diese heute zur Abstimmung vorliegenden Dokumente klären die Vergabe von Radiofrequenzen zwischen Föderalstaat, der Französischen, Flämischen und Deutschsprachigen Gemeinschaft. Auch gibt es Einzelabkommen zwischen der Deutschsprachigen und Französischen Gemeinschaft zu gewissen Einzelfällen. Letztere kommen vor Allem dem BRF zu Gute.
Es mögen hier zwar nur Details geklärt worden sein, jedoch haben diese Einigungen für mich beziehungsweise für uns ein ganz klares Signal. Und zwar, dass wir es in diesem Land heute und auch morgen vernünftige Abkommen schließen. Abkommen, von deren Auswirkungen die Menschen in Ostbelgien zumeist wenig bis gar nichts bemerken, sie aber dennoch enorm von ihnen profitieren.
Die Mehrheitsfraktionen, in deren Namen ich hier spreche, werden diesen Abkommen natürlich zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Christoph GENTGES
Gemeinschaftsabgeordneter