Sitzung des Ausschusses II vom 22. Januar 2019
FRAGESTUNDE1. Dringende Frage von Herrn GENTGES (PFF) an Ministerin WEYKMANS zum 5G-Netz
Die nächste Generation im Mobilfunk ist in aller Munde. Das sogenannte 5G-Netz soll den Anforderungen eines stetig ansteigenden Datenverkehrs gerecht werden. Neben dem Nutzen im privaten Alltag soll das neue 5G vor Allem den Bedürfnissen der Industrie gerecht werden. Denn die mobile Kommunikation weitet sich immer mehr auf Maschinen, Geräte und ganze Produktionsprozesse aus.
Für den steigenden Datenverkehr werden allerdings auch mehr Funkmasten benötigt und diese Technologie sendet auch auf anderen Funkfrequenzen. Diese Frequenzen sollen versteigert werden. Bei früheren Versteigerungen gingen die Erlöse an den Föderalstaat.
Laut einem Bericht vom 18. Januar 2019 auf der Webseite des BRF (der sich auf die Zeitungen De Tijd und L’Echo beruft) gibt es allerdings Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Föderalstaat und den Teilstaaten, wie die Einnahmen aus der Versteigerung der 5G-Frequenzen verteilt werden sollen. Dies trägt zu einer Verzögerung bei der Einrichtung der 5G Technologie in Belgien bei.
Diese Thematik soll binnen der nächsten 3 Wochen im Konzertierungsausschuss zwischen dem Föderalstaat und den Teilstaaten erneut besprochen werden.
Hierzu meine Frage an Sie, Frau Ministerin:
Inwiefern ist die Deutschsprachige Gemeinschaft in dieser Angelegenheit betroffen?
Antwort der Ministerin
Sehr geehrter Herr Präsident,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Die letzte nennenswerte Versteigerung von Frequenzen betraf im Jahr 2013 das 800 MHz Band – die sogenannte digitale Dividende I. Hierbei wurde im Konzertierungsausschuss vom 24. April 2013 ein Verteilerschlüssel zwischen dem Föderalstaat und den Teilstaaten, sprich den Gemeinschaften, festgelegt. Dieser sah vor, dass 80% der aus der Versteigerung resultierenden Mittel dem Föderalstatt und 20% dieser Mittel den Teilstaaten zukam.
Die Aufteilung der 20%, welche eine Summe von 72 Millionen Euro ausmachte und den Gemeinschaften zukam, wurde nun schlussendlich nach einem Verteilerschlüssel auf Grundlage von zwei Kriterien – dem Gebrauch von mobilen Daten sowie den Breitband-SIM-Karten – zwischen den Gemeinschaften aufgeteilt.
Die Auswahl dieser Kriterien war vor allem hinsichtlich zukünftiger Versteigerungen, u.a. der 5G-Frequenzen, für die Gemeinschaften von großer Bedeutung, da diese die Nutzung Audiovisueller Mediendienste über das Kriterium der mobilen Daten berücksichtigte. Somit könnten die Gemeinschaften potentiell eine Abänderung des Verteilerschlüssels zu ihren Gunsten verhandeln, da die Audiovisuellen Mediendienste in ihre Zuständigkeit fallen.
Da die Deutschsprachige Gemeinschaft allerdings in Anbetracht ihrer Topographie sowie ihrer grenznahen Lage durch die Auswahl dieser Kriterien einen bedeutenden Nachteil erfuhr, wurde der ihr rechnerisch zustehende Anteil von 0,5% auf 1% erhöht. Diese Einigung konnte nach zähen Verhandlungen im Juni 2018 anlässlich eines Treffens der drei zuständigen Gemeinschaftsminister – im Rahmen des ebenfalls erfolgreich abgeschlossenen Frequenzfriedens zwischen den drei Gemeinschaften – erzielt werden. Somit konnte unter dem Strich im Rahmen der digitalen Dividende I eine Summe von 720.000€ für die Deutschsprachige Gemeinschaft verhandelt werden.
Anlässlich der eben erwähnten Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 24. April 2013, welcher den Verteilerschlüssel 80%/20% festlegte, wurde ebenfalls ein weiterer Beschluss gefasst – Der Gebrauch der Frequenzen sollte hinsichtlich zukünftiger Versteigerungen in den auf den Beschluss folgenden Jahren stetig analysiert werden, um eventuell den Verteilerschlüssel zwischen Föderalstaat und Gemeinschaften anzupassen.
Im Zuge der Versteigerung der 5G-Frequenzen galt es nun also, den Verteilerschlüssel zwischen Gemeinschaften und Föderalstaat erneut zu analysieren. Hierbei war festzustellen, dass die vereinbarte Analyse der Entwicklung der Nutzung der Frequenzen, durch den Föderalstaat nicht wie vereinbart durchgeführt wurde. Dieser sah nämlich keinen Anlass dazu, den Verteilerschlüssel für die nun anstehende Versteigerung abzuändern.
In den Augen der Gemeinschaften sowie verschiedener Unternehmen und Experten aus dem Telekommunikationssektor ist es allerdings in den vergangenen Jahren zu einer stetigen Steigerung des Anteils an Audiovisuellen Mediendiensten, welche über die nun zu versteigernden Frequenzen verbreitet werden, gekommen. Dies dürfte auch ohne eine Analyse zumindest eine Grundvermutung sein, bedenkt man alleine nur die stetig steigende Bedeutung von Bewegtbild-Material, das über mobile Daten (sprich auch über manche der zu versteigernden Frequenzen) übertragen wird.
Da es sich hierbei um eine Materie handelt, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaften fällt, haben diese eine Abänderung des Verteilerschlüssels zu ihren Gunsten in den verschiedenen Verhandlungen mit dem Föderalstaat und schlussendlich auch im Konzertierungsausschuss eingefordert.
Da es sich in diesem Dossier in der Tat um einen Zug handelt, den man nicht verpassen sollte, sind diese Verhandlungen auf sehr intensive und zügige Weise geführt worden, um auch zügig eine Lösung herbeizuführen.
Auch wenn diese Verhandlungen noch zu keiner konkreten Einigung geführt haben, war kurz vor dem Fall der Föderalregierung eine Annäherung der Positionen festzustellen, was den Prozess der Versteigerung und somit des Ausbaus des 5G Netzwerkes beschleunigt hätte.
Angesichts der anschließend eingetretenen Regierungskrise, konnte dieses wichtige Dossier allerdings bis heute nicht zu einem guten Ende gebracht werden und es ist auch höchst unwahrscheinlich, dass dies mit einer geschäftsführenden Föderalregierung noch der Fall sein wird.
Diese Entwicklung stellt auch für die Deutschsprachige Gemeinschaft und insbesondere für den Wirtschaftsstandort und die Lebensregion Ostbelgien ein großes Problem dar. In der Tat ist 5G die Technologie der Zukunft, die nicht nur den einfachen Austausch von Nachrichten oder anderen Daten deutlich beschleunigen wird. Es ist vielmehr in der Wirtschaft und in allen fachübergreifenden Bereichen unserer, sich immer weiter digitalisierenden Gesellschaft, in denen die 5G Technologie einen Quantensprung ermöglichen wird. Und hierbei darf der Anspruch des Ausbaus dieser Technologie nicht am Rand der nächsten Großstadt enden. Es ist unabdingbar, dass der Ausbau dieser Technologie flächendeckend und in allen Landesteilen parallel durchgeführt wird. Hierfür setzt sich die Regierung auch unter den aktuell sehr schwierigen Bedingungen auf föderaler Ebenen weiterhin gemeinsam mit den anderen Teilstaaten ein, damit Belgien und die Deutschsprachige Gemeinschaft diesen wichtigen Schritt im digitalen Zeitalter rechtzeitig tun kann.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.