Rede vom Gemeinschaftsabgeordneten Christoph GENTGES zum Haushalt – Ausschuss 2 für Kultur, lokale Behörden, Beschäftigung und Wirtschaftsförderung – Plenarsitzung 10/12/2018
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
Werte Kolleginnen und Kollegen,
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft hat in den letzten Jahren einen starken Wandel durchlebt. Dies resultiert wohl auch (oder gerade) aus der Tatsache, dass 50% der Finanzierung aus EU Mitteln kommen und damit projektbezogen sind.
Es waren Tendenzen zu erkennen, dass hier das Ziel – nämlich die Förderung der Wirtschaft unserer Region – nicht mehr 100% zu stemmen gewesen wäre. Aus der Vorgabe heraus, mit vielen Akteuren in der Euregio zusammenzuarbeiten, entstanden zunehmende administrative Aufgaben, die eine Neuausrichtung der Arbeitsweise mit sich brachten.
Hier wurde zur rechten Zeit mit Hilfe externen Beratung eine neue Sicht auf die eigenen Arbeitsprozesse gelegt. Diese Prozesse wurden angepasst und das Personal zu einer Einheit geformt welche heute mehr denn je die Herausforderungen einer modernen Anlaufstelle für Unternehmen in Gründung oder mit Beratungsbedarf darstellt.
In Form einer neuen Webseite und moderner Kommunikation sollen neue digitale Wege eingeschlagen werden.
Die WFG feierte unlängst ihr 25-jähriges Jubiläum und schaut mit dem gebührenden Stolz auf das Geleistete zurück, ohne jedoch zu vergessen, sich in dieser Zeit und auch in Zukunft immer wieder neu erfinden muss. Denn nur so bleibt sie eine Institution, die unseren Firmen bei Innovation und Zukunftsthemen zur Seite stehen kann.
Und wo wir schon bei unseren Unternehmen sind:
Letztes Jahr haben wir an dieser Stelle von weiteren Reformen in der Beschäftigungspolitik gesprochen, die im Jahre 2018 anstehen würden. Diese haben wir im ersten Halbjahr bearbeitet, diskutiert und in diesem Hause verabschiedet. Zentrales Thema war die Reform der Zielgruppenpolitik, in der u.a. 20 Programme neugestalt wurden oder auch die Aktiva-Materie neu organisiert wurde. 70% aller Arbeitsuchenden werden ab Januar 2019 förderfähig sein. Im kommenden Jahr stehen für diese Materie ca 11.6 Mio € zur Verfügung. Nimmt man noch den Fortbestand der so genannten LSS Förderung für ältere Arbeitnehmer in Höhe von ca 3 Mio € hinzu, werden wir im kommenden Jahr über 14.5 Mio € in die Beschäftigungsförderung investieren. Der vielfach angesprochenen Fachkräftemangel wird unsere Unternehemen zwingen, in Zukunft auf so genannte „arbeitsmarktferne“ Kräfte zurückgreifen zu müssen. Daher ist es mehr als wichtig, dass wir unsere Unternehmen bei der Rekrutierung unterstützen und auch Anreize schaffen, in die Ausbildung dieser Menschen zu investieren und gleichzeitig auch administrativen Aufwand verringern. Dies ist eines der Ziele der Beschäftigungspolitik.
Für das kommende Jahr erwarten wir beim BRF ein neues Dienstrecht. Laut einer Antwort auf eine parlamentarische Frage zum Statut der Mitarbeiter kündigte Ministerin Weykmans an, dass der Regierung noch in diesem Jahr ein Entwurf zur ersten Lesung vorgelegt werden soll. (Ich gehe mal davon aus, dass dies inzwischen geschehen ist) Wir hoffen natürlich, dass die anschließende Konzertierung mit den Gewerkschaften, die zweite Lesung in der Regierung, das Gutachten des Staatsrates sowie die definitive Verabschiedung durch die Regierung zügig voranschreiten werden. Wir sind uns alle der Komplexität dieser Materie bewusst, müssen doch einserseits ein neues Dienstrecht verfasst werden, andererseits die interessen und Rechte der Betroffenen gewahrt werden. Vergessen dürfen wir hierbei nicht den Umstand, dass mit der Verabschiedung des neuen Dienstrechts auch der neue Stellenplan verabscheidet werden kann. In Zeiten von Fake News, dem gezielten Verbreiten von Falschinformationen, dürfen wir bei aller Kritik an manchen Medien nicht vergessen, dass gerade die öffentlich-rechtlichen Medien ein Garant für eine wahrheitsgetreue, ausgewogene und fundiert recherchierte Berichterstattung sein müssen. Und es obliegt der Politik, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen. Neben den bedeutenden finanziellen Mittel, die dem BRF zur Verfügung gestellt werden, ist daher natürlich auch das Dienstrecht von großer Bedeutung, damit die die Journalisten, Redakteure und alle anderen Mitarbeiter des BRF ihrer verantwortungsvollen Aufgabe gerecht werden.
Sport, Ankündigung in der Regierungserklärung „Darüber hinaus werden wir uns in diesem Jahr intensiv mit den Sportfachverbänden und deren Stärkung beschäftigen, genauso wie mit dem Thema Good Governance und der Aktualisierung der Leistungssportförderung. Außerdem wollen wir den Sportrat bei seinem Selbstreflektionsprozess zur Neustrukturierung und Professionalisierung des Sportes in unserer Gemeinschaft unterstützen. In diesem Zusammenhang sei darin erinnert, dass wir den Sporthaushalt seit 2014 schon um 72,37 % erhöht haben.
Bei der Anhörung des Sportrates im Februar diesen Jahres wurden ähnliche Wünsche geäussert, so dass wir natürlich die Regierung in ihrem Bestreben unterstützen, die in der Regierungserklärung geäusserten Ankündigungen umzusetzen. Denn wir sind davon überzeugt, dass wir den über 250 Sportvereine auch dahingehend fördern müssen, damit unsere Sportvereine und unsere Sportler nicht nur eine vernünftige Infrastruktur, sondern auch eine gute Verwaltung vorfinden.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Christoph GENTGES