Seit fast 15 Jahren fordert die Deutschsprachige Gemeinschaft die Übertragung der Zuständigkeit des Wohnungsbaus. Eine Forderung, hinter der auch wir, die PFF geschlossen stehen.
Dem Vernehmen nach scheint es Bewegung in dieser Angelegenheit zu geben – doch wie sieht es konkret aus? Wie weit sind die Verhandlungen mit der Wallonischen Region vorangeschritten? Welche Aspekte des Wohnungsbaus werden von der deutschsprachigen Regierung ins Visier genommen?
Diese und weitere Fragen standen im Mittelpunkt der Interpellation unserer Gemeinschaftsabgeordneten Evelyn JADIN, die im Rahmen der vergangenen Kontrollsitzung des Ausschusses IV für Gesundheit und Soziales behandelt wurde.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrter Herr Minister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Die Wohnungsbaupolitik stellt ein ganz entscheidendes Instrument für eine kohärente Regionalentwicklung dar.
Eine auf unsere Baukultur und Bedürfnisse angepasste Raum- und Wohnungsbaupolitik steigert die Attraktivität des Standortes Ostbelgien für junge Familien und qualifizierte Arbeitskräfte und kann gegen Altersarmut und Vereinsamung von Senioren angehen.
Zudem sind Raumordnung und Wohnungsbau komplementär zu vielen bereits bestehenden Zuständigkeiten unserer Gemeinschaft, wie z.B. der Denkmalschutz. Der soziale Wohnungsbau fungiert hingegen ergänzend zu den bereits bestehenden Sozialdiensten, die in der DG angeboten und gefördert werden.
Aus diesem Grund arbeitet die Deutschsprachige Gemeinschaft seit fast 15 Jahren an der Übertragung der Zuständigkeit der wallonischen Region im Bereich der Raumordnung und des Wohnungsbaus.
Zur Erinnerung, am 6. Mai 2002 forderte das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft in einer überparteilichen Grundsatzerklärung die Übertragung des Wohnungsbaus von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft und beauftrage die Regierung der DG erste Vorbereitungen zu treffen und diesbezüglichen Gespräche mit den wallonischen Partnern einzuleiten.
Die Regierung hat daraufhin eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, in der eine Vielzahl von Interessenvertretern beteiligt waren. Das Resultat dieser Arbeitsgruppe mündete anschließend in einen ersten Bericht im Jahr 2008, der einen allgemeinen Überblick über die Tragweite und Komplexität der Materie verschaffte.
2009 wurde anlässlich der Regierungserklärung das REK-Zukunftsprojekt „Zusammenleben gestalten“ gestartet. Besagtes Zukunftsprojekt beabsichtigte, auf Basis des Berichts von 2008, die Bestimmung erster konkreter Ansätze für eine Raumordnungspolitik und ein eigenes Raumordnungsgesetzbuch für unsere Gemeinschaft.
Nach intensiven Beratungen und Expertisen wurde im Jahr 2012 der Abschlussbericht vorgestellt der unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten dargelegt hat.
Aufgrund der sechsten Staatsreform und den damit einhergehenden institutionellen Veränderungen wurde das Thema der Übertragung der Zuständigkeit der Raumordnung und des Wohnungsbaus vorzeitig auf Eis gelegt.
Im Dezember 2014 haben Sie, Herr Minister Antoniadis, die Gespräche mit Ihren wallonischen Kollegen bezüglich der zu übertragenden Zuständigkeit im Bereich Wohnungsbau wieder aufgenommen.
In Ihrer Antwort auf die kürzliche Interpellation der Kollegin Lydia KLINKENBERG zur Armutsbekämpfung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben Sie, Herr Minister, nochmals u.a. auf die Wichtigkeit der Übertragung der Zuständigkeit im Bereich des Wohnungsbaus hingewiesen und erklärt, dass die Verhandlungen mit der Wallonischen Region bezüglich der Übertragung besagter Zuständigkeit voranschreiten.
Daraus ergeben sich mir folgende Fragen an Sie, Herr Minister:
- Wie wurde der Umfang der Zuständigkeitsübertragung definiert und welche Vorgehensweise wurde festgelegt?
- Werden alle Aspekte des Wohnungsbaus, sprich auch privater Wohnungsbau, inklusive der fiskalischen Aspekte behandelt oder legen die derzeitigen Verhandlungen den Fokus ausschließlich auf den sozialen Wohnungsbau?
Die Übertragung der Zuständigkeit des sozialen Wohnungsbaus erscheint mir, u.a. aufgrund der eingangs erwähnten Synergien zu den bereits bestehenden Sozialdiensten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aber auch aufgrund der Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit den Gemeinden und einer bürgernahen, auf die Bedürfnisse der DG angepasste Politik, prioritär.
Es macht wenig Sinn, dass der Wohnungsbau auf dem Gebiet der deutschen Sprache durch einen anderen Teilgliedstaat als die Deutschsprachige Gemeinschaft bestimmt und gestaltet wird.
- In welcher Zeitspanne ist, sollte die Zuständigkeit des sozialen Wohnungsbaus zeitnah übertragen werden, mit einem ersten Regelwerksentwurf zu rechnen? Wie sieht diesbezüglich die weitere Vorgehensweise aus?
In den fünf südlichen Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt die Wohnungsbaugenossenschaft « öffentlicher Wohnungsbau Eifel » Wohnraum für Personen oder Familien mit geringem Einkommen zur Verfügung, in den vier nördlichen Gemeinden ist hierfür die Wohnungsbaugesellschaft « Nosbau » zuständig.
- Wie sehen innerhalb und außerhalb der Verwaltung, insbesondere bei öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften die Vorbereitung von Organisationsmaßnahmen aus?
Der soziale Wohnungsbau verbucht in der Wallonischen Region zahlreiche Mietrückstände. Tendenz steigend.
2015 verbuchte Nosbau beispielsweise mehr als 160.000 Euro Mietrückstände, was 2,7 Prozent der Mieten entspricht. Der öffentliche Wohnungsbau Eifel verbuchte 2015 hingegen mehr als sechs Prozent, was einem Betrag in Höhe von 28.000 EUR entspricht.
- Welche finanziellen Instrumente sind vorgesehen (insbesondere bezüglich der eventuellen Aufnahme des übertragenen Anteils der Schuld)?
Haben Sie bereits vielen Dank für Ihre Antworten, Herr Minister.
Evelyn JADIN
Gemeinschaftsabgeordnete
Fraktion der PFF
Antwort des Ministers:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen,
die Erfüllung der Grundbedürfnisse ist für die persönliche Entfaltung und Verwirklichung eines Menschen elementar. Zu diesen Grundbedürfnissen gehört zweifellos der Zugang zu Wohnraum.
Dieser muss sicher und bezahlbar für alle Menschen sein, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ihrem Stand und dem Portemonnaie. Das ist meine politische Überzeugung, wenn ich von Chancengerechtigkeit spreche. Und damit es im Wohnungsbau gerechter zugeht, muss sich in Ostbelgien einiges tun.
Deshalb bin ich der Überzeugung, dass die Übertragung des Wohnungsbaus an die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Chance für viele Menschen sein kann. Sowohl für Familien als auch für junge Menschen, für Alleinstehende, Senioren und Menschen mit einer Beeinträchtigung.
Es durfte daher nicht überraschen, dass die Übertragung des Wohnungsbaus an die DG bereits deutlich früher ein Thema war. Schon in den 80er Jahren wurde darüber sogar im Senat debattiert, wie meine Recherchen ergeben haben.
2002 verabschiedete das Parlament der DG eine entsprechende Resolution für die Übertragung.
2012 gab es konkrete Verhandlungen, die aber aufgrund der Ankündigung der 6. Staatsreform vorerst eingestellt werden mussten.
Seit 2014 ist wieder Bewegung in die Sache gekommen, nachdem die Regierung der Wallonischen Region die Übertragung des Wohnungsbau in ihrer Erklärung als prioritär bezeichnet hat.
Darauf möchte ich an dieser Stelle besonders hinweisen, da Sie in Ihrer Interpellation auch die Raumordnung ansprechen. Diese Verhandlung muss allerdings unabhängig vomWohnungsbau geführt werden. Ich halte es nicht für zielführend, die beiden Bereiche zu vermischen.
Auf Basis des gemeinsamen Willens von beiden Regierungen wurde im Sommer 2015 ein Zeitplan festgelegt. Dieser sah vor, bis Ende des 2. Semesters 2017 in einer eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe:
a) den Umfang der zu übertragenen Bereiche abzustecken;
b) die Konsequenzen auf Verwaltung und Finanzen zu durchleuchten und
c) das Vorprojekt des Dekretes zur Übertragung auszuarbeiten.
Soviel zu Ihrer Frage betreffend die Vorgehensweise.
Da Sie in Ihrer Interpellation schwerpunktmäßig auf den sozialen Wohnungsbau eingehen, möchte ich Ihre beiden ersten Fragen nutzen, um daran zu erinnern, dass die Forderung der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den sozialen Wohnungsbau hinausgeht.
Um bestmöglich auf die Bedürfnisse der Menschen in Ostbelgien einzugehen, fordert die Deutschsprachige Gemeinschaft die Übertragung des gesamten Wohnungswesens und nicht nur den Teilbereich des „sozialen Wohnungsbaus“.
Wenn die DG sich darum bemüht, die Kompetenz des Wohnungswesens zu erhalten beinhaltet dies den öffentlich geförderten Wohnungsbau, aber auch den privaten Wohnungsbau.
Beim privaten Wohnungsbau geht es hierbei um Prämiensysteme, Innenausbaumaßnamen, bis hin zur Energieeffizienz der Wohnungen in der DG.
Beim öffentlichen Wohnungsbau beschränken wir uns auch nicht nur auf den sozialen und mittleren Wohnungsbau, sondern auf alle öffentlich geförderten Wohnstrukturen.
Dies beinhaltet zum Beispiel auch die Notaufnahmewohnungen der ÖSHZ, für deren Anerkennung und Finanzierung wir zuständig sind, nicht aber für die Festlegung der Kriterien. Dazu gehören aber auch die Eingliederungswohnungen und auch die Sozialen Immobilienagenturen (Wohnraum für Alle und Tri-Landum), die Militärkasernen, usw.
Das ist die Forderung der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Mit dieser Forderung bin ich in die Diskussion mit meinem wallonischen Ministerkollegen eingestiegen.
Seit Beginn der Gespräche mit der Wallonischen Region wird über diese Forderung diskutiert. Erst wenn beide Parteien sich auf den Umfang des zu übertragenes Pakets einigen, werden wir auf die Details zu den einzelnen Kapiteln und Unterkapiteln eingehen. Dazu gehören auch die nötigen Finanzmittel.
In Ihrer dritten Frage, möchten Sie nähere Informationen zum Zeitplan und die weitere Vorgehensweise nach der Übertragung haben. Doch bevor man über die Gestaltung und Verwaltung spricht, muss man erstmal wissen, welche Bereiche übertragen werden. Der Ausgang der Gespräche werden den Zeitplan der Umsetzung der Zuständigkeit vorgeben.
Sie erinnern sich, dass ich eben die zweite Hälfte 2017 als Zieldatum für das Übertragungsdekret genannt habe.
Es ist momentan schwer abzuschätzen, wie lange die Verhandlungen tatsächlich dauern werden.
Ich bin mir allerdings ziemlich sicher, dass der angepeilte Zeitplan, der zuletzt im Rahmen der gemeinsamen Regierungssitzung mit der Wallonischen Region nochmals bestätigt wurde, nicht eingehalten werden kann.
Wieso das so ist, dafür gibt es mehrere Gründe. Der wichtigste ist, dass es bisher keine Einigung über den Umfang der Übertragung gibt.
Während die DG das gesamte Wohnungswesen fordert, möchte die Wallonische Region über Teilaspekte verhandeln. Das reicht uns im Moment nicht.
Viel wichtiger als der Zeitplan ist, dass wir ein kohärentes Paket erhalten, um eine wirkliche Verbesserung der Situation für die Menschen in Ostbelgien herbeizuführen.
Neben dem Inhalt müssen wir auch auf die nötigen finanziellen Mittel achten und müssen deshalb sehr vorsichtig sein.
Eine übereilte Übertragung würde nur zu unserem Nachteil sein und vielleicht sogar für mehr Probleme sorgen.
In meinen Augen ist es deshalb realistisch, dass in 2017 eine Einigung über den Umfang erfolgt und wir im weiteren Verlauf der Diskussionen auch die technischen Details der Verwaltung und Finanzierung besprechen werden.
Wenn Sie mich nach einem Datum fragen, dann glaube ich, dass wir auf jeden Fall die Übertragung noch vor Ende der Legislaturperiode beschließen werden.
In einer ersten Phase soll die Zuständigkeit konsolidiert werden. Das bedeutet, dass ähnlich wie bei anderen Zuständigkeitsübertragungen in der Vergangenheit, vorerst nur kleinere, absolut notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Ansonsten ist diese erste Phase durch Kontinuität gezeichnet.
Erst in der zweiten Phase wird die Regierung eine große Reform vornehmen und das eigene Wohnungswesen gestalten.
Wie die Gestaltung aussehen wird, dazu hat sich die Deutschsprachige Gemeinschaft viele Gedanken gemacht. Ich erinnere da an die langfristige Vorarbeit, die geleistet wurde und die in den Berichten der entsprechenden Arbeitsgruppen aus technischen und politischen Experten in 2008 und 2011 mündete. In diesen Berichten findet man eine Reihe von Empfehlungen betreffend die Gestaltung des Wohnungsbaus.
Darüber hinaus lohnt es sich, einen Blick über den eigenen Tellerrand zu wagen und zu schauen, was anderswo an Maßnahmen ergriffen werden. So werde ich zum Beispiel voraussichtlich im März 2017 mir Best-Practice-Beispiele in Schleswig-Holstein anschauen. Gerade was die Finanzierung von neuem Wohnraum angeht, gibt es dort sehr spannende Modelle.
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe und entsprechende Erfahrungen anderer Regionen werden die Basis unserer künftigen Wohnungsbaupolitik ausmachen.
Wie die konkreten Maßnahmen aussehen werden, darüber sollten wir diskutieren, wenn bekannt ist, welche Aspekte des Wohnungsbau übertragen werden.
Sicher ist, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft ein neues Wohnungsbau-Modell schaffen wird.
Ein Modell, das die Möglichkeit gibt, eine intelligente und maßgeschneiderte Politik zu betreiben.
Das bedeutet, dass wir noch mehr auf die Bedürfnisse der Menschen in Ostbelgien eingehen wollen, um die Gerechtigkeit im Wohnungswesen in unserer Region zu fördern. Die Bedarfe der Menschen in unserer Region sind anders gelagert, als in der Wallonie, Brüssel oder Flandern.
Die Entwicklung des Wohnungswesens im eigenen Territorium stellt für mich eine Priorität dar. Was nicht bedeutet, dass wir nicht empfänglich für die Belange unserer Nachbarn sind. Unsere Gemeinden arbeiten verschiedentlich mit ihren Nachbargemeinden zusammen. In diesem Zusammenhang möchte ich anmerken, dass ich die Interessen dieser lokalen Akteure sehr gut nachvollziehen kann.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den frankophonen Nachbargemeinden können durchaus nach der Übertragung ausgelotet werden. Aber sie müssen gesetzlich möglich und nicht zum Nachteil der eigenen Prioritäten sein.
Ein neues Modell bedeutet auch, dass wir die geografische Besonderheiten des Nordens und Südens, der Nord- und Südeifel, des städtischen und ländlichen Raums berücksichtigen wollen. An verschiedenen Stellen ist Bauland ausgewiesen, welcher schwer zu vermitteln ist oder es kommt sogar verstärkt zu Leerständen und an anderer Stelle fehlt es passiv an Wohnungsbauentwicklungsmöglichkeiten – was dann zu überteuerten und kaum noch erschwinglichen Wohnraum führt.
Um lokal und individuell vorzugehen, wollen wir die neun Gemeinden der DG stärker einbeziehen und ihnen mehr Möglichkeiten der Mitsprache geben. Ganz im Sinne des Subsidiaritätsprinzips soll die Rolle der Gemeinden aufwertet werden.
Ein neues Modell heißt auch, sich Gedanken über die Finanzierung des Wohnungsbaus zu machen. Das wallonische Modell steht vor dem Hintergrund der europäischen SEC-Normen vor großen Schwierigkeiten. Mit dem aktuellen Modell wird es uns nicht gelingen, zu gestalten, sondern allenfalls das bestehende zu verwalten. Mit dem aktuellen Modell, werden wir keinen Mehrwert für die Ostbelgier schaffen.
Das muss allen klar sein, die eine Fortsetzung der bisherigen Politik wünschen. Aber zum Glück gibt es immer mehr Politiker, die sich der Problematik bewusst sind.
Und deshalb kann ich Bürgermeister Louis Goebbels nur beipflichten, wenn er sagt, dass die öffentliche Hand ihrem Auftrag nicht mehr vollends nachkommen kann, wenn zur Ausführung dieses Auftrags keine oder nicht die nötigen Geldanleihen gemacht werden dürfen.
Wenn wir wollen, dass in Zukunft bezahlbarer und guter Wohnraum in angemessener Größe geschaffen wird, dann müssen wir über alternative Finanzierungsmethoden nachdenken, die es erlauben, trotz europäischer Buchhaltungsregeln Investitionen zu tätigen.
Um das zu machen, könnte man die Instandhaltung der Gebäude und den Bau von neuem Wohnraum von der Finanzierung los koppeln. Neben öffentliche Gelder gilt es dann zu schauen, wie wir auch privates Kapital mobilisieren könnten. Auch hierzu gibt es interessante Finanzmodelle im In- und Ausland.
Das sind, so denke ich, einige interessante Perspektiven über die wir gerne näher austauschen können, wenn die Übertragung der Zuständigkeit vertieft wurde. Dafür ist es aber momentan zu früh.
Wichtig ist, dass alle relevanten Akteure, dazu gehören auch die verschiedenen Gesellschaften in der DG – ähnlich wie bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung – zum gegebenen Zeitpunkt in die Gestaltung des Wohnungswesens einbezogen werden. Hier erinnere ich aber noch mal daran, dass es eine Anpassung des Zeitplans gibt. Einen Zeitplan, den ich aber auch mit meinem neuen Kollegen, Pierre-Yves Dermagne besprechen werde. Momentan suchen unsere Kabinette einen entsprechenden Termin.
Zu früh ist es deshalb auch, um über die Mietrückstände der Gesellschaften und die zu übertragene Schuld zu sprechen. Darin gehen Sie in Ihrer letzten Frage ein.
Dennoch möchte ich darauf hinweisen, dass nach einer etwas genaueren Analyse der Bilanzzahlen der beiden Wohnungsbaugesellschaften, wir von einem überschaubaren Problem sprechen.
Anhand der Jahresberichte und der hinterlegten Konten der beiden ostbelgischen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften stellt man fest, dass die ausstehende Mietschuld sich nicht erheblich in den allgemeinen Konten der Gesellschaften niederschlägt.
Die genannten Zahlen, in Bezug auf die Mietschuld, der beiden Gesellschaften, liegen weitaus unter dem Durchschnitt der 62 anderen Wohnungsbaugesellschaften in der Wallonischen Region.
Aus der Ausgabe von « Les Echos du Logement“ , von August 2015 geht hervor, dass der durchschnittliche Mietaustand der wallonischen Wohnungsbaugesellschaften bei 8,1%, im Verhältnis zu ihren Mieteinkünften, liegt.
Ich denke, dass neben den finanziellen Implikationen, die im Verlauf der Verhandlungen mit der Wallonischen Region, deutlicher werden, wir uns mit der Frage beschäftigen sollten, wie wir die Menschen aus sozial schwächeren Verhältnissen unterstützen könnten, um Mietrückstände zu vermeiden.
Das kann uns nur gelingen, wenn wir auch künftig auf Synergien zwischen den Strukturen in der DG zurückgreifen, welche die Aufgabe der sozialen Begleitung wahrnehmen, um eben diese Mietschuld, im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, möglichst gering zu halten. Ich denke, dass auch das Wohnungswesen interessante Hebel hat. Beispielhaft ist hier die soziale Begleitung der Sozialen Immobilienagenturen (SIA). Neben Wohnraum für Alle ist im Norden der DG die SIA Tri-Landum aktiv. Da dieAnerkennung durch die Wallonische Region auf sich warten lässt, hat die Regierung eine BVA-Stelle bezuschusst, damit die Arbeit begonnen werden kann. Darüber hinaus habe ich mehrfach bei der Wallonischen Region interveniert und die Anerkennung von Tri Landum empfohlen. Dies habe ich auch vor, bei meinem neuen Kollegen zu tun.
Mit Blick auf die Zeit, denke ich, dass ich ausreichend auf Ihre Fragen eingegangen bin.
Das Thema des Wohnungswesens wird uns in dieser und in der nächsten Legislaturperiode entscheidend beschäftigen. Ich bin mir sicher, dass wenn wir die Bedürfnisse der Menschen in Ostbelgien vor Auge halten und alle an einem Strang ziehen, wir in der Lage sein werden, eine Wohnungsbaupolitik mit echtem Mehrwert zu entwickeln.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!