Die Föderalabgeordnete Kattrin JADIN hat den Minister für innere Angelegenheiten, Herrn Jan JAMBON (N-VA), bezüglich der möglichen Maßnahmen zur Eindämmung von Hasskommentaren im Internet befragt. Die Materie ist sehr komplex und der Handlungsspielraum nicht sehr groß.
Kommentare mit rassistischen, respektlosen oderhasserfüllten Inhalt zieren in großen Mengen die Foren im Internet. Das war auch der Fall als der belgo-türke KERIM AKYIL beim Anschlag in Istanbul ums Leben kam und dazu geführt hat, dass die Kommentarfunktion auf allen Seiten der Presseagentur ROULARTA für den Nutzer gesperrt wurde. Für Kattrin JADIN muss der Nutzer wieder in die Verantwortung genommen werden.
In seiner Antwort an die Abgeordnete brachte der Minister die Möglichkeit hervor, Normen in den allgemeinen Nutzungsbedingungen der Webseite einzuführen. Diese könnten beispielsweise klar und deutlich den Nutzer darauf hinweisen, dass gesetzeswidrige Kommentare erst gar nicht zugelassen sind. Im Nachhinein können die Autoren von verletzenden, hetzerischen und hasserfüllten Botschaften, die den Ruf einer Person schädigen, gerichtlich belangt werden.
Jedoch sollten wir nicht vergessen, dass solche Anzeigen auch eine Untersuchung verlangen. „Diese Straftaten werden ohne formelle Anzeige des Opfers tatsächlich selten nachverfolgt “, erklärt JAMBON. Und genau da liegt das Problem in den Augen der Abgeordneten: „Ich verteidige natürlich Meinungsfreiheit. Aber mit jeder Freiheit geht auch Verantwortung einher! Deswegen wünsche ich mir eine Transparenz und verlange, dass die Autoren /Forenuser und Kommentatoren jeder Art identifizierbar sein und für ihre Parolen gerade stehen sollten“.
Für den Minister ist es sehr schwierig, die IP-Adresse des Nutzers an seiner wahren Identität zu koppeln: „Die Identität der Internetnutzer ist nur den Internet-Providern bekannt. Die Service-Provider von Facebook, Roularta, Google oder anderen Internetforen usw. haben kein Anrecht auf Zugang zu den persönlichen Koordinaten des Nutzers. Der Prokurator des Königs muss zudem erst eine Untersuchung aufnehmen, bevor er die Identität des Nutzers aufdecken darf“.
Aber die IP-Adresse alleine reicht nicht zur Identifikation des Zuwiderhandelnden aus. „Es könnte in Erwägung gezogen werden, dass der Nutzer sich per ID-Kartenlesegerät anmelden muss, bevor er einen Kommentar abgibt, so wie es bereits bei einigen Webseiten der Fall ist. Diese Entscheidung obliegt jedoch den Service-Providern, wohlwissend dass diese Anmeldungsmethode den Zugang zur Webseite erschweren und mit großer Wahrscheinlichkeit die Anzahl der Klicks zurückgehen wird“, so die ostbelgische Abgeordnete.
Kattrin JADIN gibt jedoch nicht auf: „Ich suche weiter nach Möglichkeiten, um dieses schädliche Phänomen einzudämmen! Denn selbst wenn die meisten gesetzeswidrigen Botschaften nicht zur Anzeige gebracht werden, findet, wie das Milgram-Experiment bereits 1961 beweiste, durch die Verantwortungslosigkeit des anonymen Kommentierens eine Art Entmenschlichung statt, die es zu bekämpfen gilt“.