Ende letzten Jahres wurde bekannt, dass Mitglieder verschiedener sogenannter „Comités de secteur“ der Publifin-Interkommunale hohe Entschädigungszahlungen erhalten haben. Unser Gemeinschaftsabgeordneter Christoph GENTGES stellte im Rahmen der Kontrollsitzungen am PDG von Dienstag, den 10. Januar 2017, eine Frage an Ministerin Frau Isabelle WEYKMANS.
Die Entschädigungszahlungen der Interkommunalen Publifin liegen für den Zeitraum von Oktober 2013 bis Juni 2016 bei Beträgen zwischen 52.000€ und 112.000€, und dies für gerade einmal 7, bzw. 8 Sitzungen, so Gentges in besagter Kontrollsitzung des Ausschusses II am Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Ein Artikel auf der Website des „le Vif“ enthalte eine Erklärung des Publifin-Generalsekretärs, diese Komitees « ne sont pas des organes de gestion mais bien des organes à vocation consultative » welche die « compétences d’avis et de recommandation et non de décision » hätten. Die Aufgabe bestehe also ausschließlich darin, den Verwaltungsrat zu beraten.
Seiner Kenntnis nach, so Gentges, gebe es in der Deutschsprachigen Gemeinschaft keine vergleichbare Struktur.
Im Zuge dieser Zahlungen sei bekannt geworden, dass die Regierung der Wallonischen Region eine Regelung erlassen habe, in der die Entschädigungszahlungen in solchen Gremien auf 150€ pro Sitzung limitiert worden seien. Da die eingangs erwähnten Zahlungen in der Bevölkerung auf großes Unverständnis gestoßen seien, stelle er hierzu folgende Frage nun an Frau Ministerin Weykmans:
„Bestehen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Vorgaben, in der Entschädigungszahlungen an beratende Mitglieder, bzw. an Mitglieder von Verwaltungsräten solcher Einrichtungen, geregelt sind?“
Im Folgenden die Antwort der Ministerin Isabelle Weykmans:
in der DG gibt es, wie Sie bereits in der Frage erwähnt haben, keine Sektorenausschüsse für die zwei Interkommunalen, die ausschließlich auf dem Gebiet deutscher Sprache tätigt sind und unter Aufsicht der DG stehen.
Die Regelung über die Entschädigungen in den Interkommunalen ist im Kodex der lokalen Demokratie festgehalten.
Die Generalversammlung darf den Mitgliedern des Verwaltungsrats der Interkommunale Anwesenheitsvergütungen für jede Sitzung bewilligen, der das Mitglied tatsächlich beigewohnt hat. Die Generalversammlung darf den Verwaltern, die ein ausführendes Mandat ausüben, anstatt Anwesenheitsgelder eine Dienstzulage billigen.
In jeder Interkommunalen gibt es dafür einen Entlohnungsausschuss, der der Generalversammlung eine Empfehlung über die Anwesenheitsvergütung gibt. In diesem Entlohnungsausschuss werden die Mandate unentgeltlich ausgeübt.
Der Aufsichtsbehörde sind die Bezüge bzw. die Anwesenheitsgelder der zwei Interkommunalen in der DG bekannt. Diese bewegen sich in einem vernünftigen und dem Aufwand entsprechenden Rahmen.
VIVIAS ( 3 Standorte, 221 Plätze, 280 Arbeitskräfte, 12. Mio Umsatz)
Brutto | Sonstiges | |
Verwaltungsrat | 45 EUR Anwesenheitsgeld | KM Entschädigung öffentlicher Satz |
Ausschüsse | 45 EUR Anwesenheitsgeld | KM Entschädigung öffentlicher Satz |
Präsident | 1000 EUR Pauschale monatlich | |
Vize-Psdt | 500 EUR Pauschale monatlich |
Musikakademie
Brutto | Sonstiges | |
Verwaltungsrat
Direktionsrat |
70 EUR Anwesenheitsgeld | KM Entschädigung öffentlicher Satz |
Die Funktionsweise der Interkommunalen werden auch Gegenstand der zweiten KODEX-Anpassung sein, so dass dieses Thema weiter hier im Hause vertieft werden kann.
Gerne würde ich über eine Regelung, die es bereits auf wallonischer Ebene gibt, mit Ihnen austauschen. So zum Beispiel über die Verpflichtung, dass der Entlohnungsausschuss jährlich der Regierung einen Bericht über die Anwesenheitsgelder und andere Entschädigungen zukommen lässt, der wiederum dem Parlament zugestellt wird.
Außerdem gilt weiterhin die in Artikel L1122-7 des Kodex vorgesehen Auflage, wonach die Summe des Anwesenheitsgeldes des Gemeinderatsmitgliedes und der Entlohnungen und Naturalvergütungen, die es aufgrund seines ursprünglichen Mandats, seiner abgeleiteten Mandate und seiner öffentlichen Mandate, öffentlichen Ämter und öffentlichen Aufträge politischer Art bezieht, auf höchstens eineinhalbmal die parlamentarische Entschädigung der Mitglieder der Abgeordnetenkammer und des Senats begrenzt ist. Dies haben wir bereits in diesem Hause besprochen, als wir kürzlich den Kodex angepasst haben.
Ergänzend weise ich auf den Erlass der Regierung zur Harmonisierung der Anwesenheitsgelder und Fahrtenschädigungen in Gremien und Verwaltungsräten der DG vom 12. Juli 2001 hin. Darin werden für zahlreiche DG-Gremien die Sitzungsgelder festgelegt. U.A. gilt dies für den BRF, ADG, IAWM, RDJ, KDLK, Medienrat.
Die effektiven Sitzungspräsidenten und die effektiven Sitzungssekretäre erhalten pro Sitzung mit einer Mindestdauer von zwei Stunden ein Anwesenheitsgeld von 50,00 EURO. Alle übrigen Berechtigten erhalten ein Anwesenheitsgeld von 37,50 EURO.