Stellungnahme der Fraktion der PFF durch Gemeinschaftsabgeordnete Evelyn JADIN
Sehr geehrter Herr Präsident,
Werte Kolleginnen und Kollegen aus Parlament und Regierung,
es ist der Mehrheit gelungen einen Haushalt auszuarbeiten, der den zahlreichen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der 6. Staatsreform Rechnung trägt, sowie größere Infrastrukturprojekten im Bereich der Seniorenpolitik und Kleinkindbetreuung weitervorantreibt.
Kein anderer Bereich erfährt eine so große finanzielle Aufwertung wie der Bereich „Gesundheit und Soziales“.
Familienpolitik hat Konjunktur. Sie betrifft alle und jeden.
Oberstes Ziel einer zeitgemäßen, zukunftsgerichteten Familienpolitik ist es – in Verbindung mit der Gleichstellungs- und Kinderpolitik – gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Diese Zielsetzung begründet finanzielle Unterstützungen wie z.B. die Kinderzulagen und Ergänzungsleistungen, ebenso wie sozio-strukturelle Maßnahmen und Einrichtungen.
Herr Ministerpräsident PAASCH hat es bei der Vorstellung des Haushalts 2017 bereits gesagt: wir investieren mehr Geld in die Kinderbetreuung (1), in die Einrichtung von zusätzlichen Kinderkrippenplätzen, in finanzielle Verbesserungen für die Tagesmütter (2), in den Ausbau der außerschulischen Betreuung, in die Behindertenpolitik, in den Ausbau von Alten- und Pflegeheimplätzen, in den Ausbau von alternativen Wohnformen, sowie in die Finanzierung von Seniorenbeauftragten.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, neben dem was bereits meine Kollegen der Mehrheitsfraktionen erwähnt haben, auf einige mir wichtige Punkte genauer einzugehen:
(1) Die Kleinkindbetreuung
Um Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen zu können, sind bedarfsgerechte, flexible und individuelle Betreuungsformen und gute Qualität zu gewährleisten.
Die DG verfolgt das ambitiöse Ziel jeder Familie in der DG einen Betreuungsplatz zu ermöglichen, die diesen auch wünscht.
Die DG schafft zudem Anreize damit auch die Gemeinden ihr Engagement in diesem Zusammenhang erhöhen und dadurch die Eltern entlasten. So ist z.B. das Projekt der Gemeinden Raeren, Kelmis und Lontzen zur Schaffung einer 2. Kinderkrippe im Norden der DG entstanden. Zirka 45 Kinder sollen laut Plänen ab Herbst 2018 in Hergenrath betreut werden können.
Die Gemeinden werden den Bau der Kinderkrippe selbst finanzieren, können für die Ausstattung allerding einen Zuschuss in Höhe von 50% seitens der DG beantragen.
Der größte Teil der Kosten fällt bekanntlich beim Personal an. Hier sieht die Deutschsprachige Gemeinschaft einen jährlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von ca. 240.000,00 EUR vor.
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(2) Betriebskrippen
Um weitere Lücken im öffentlichen Kinderbetreuungssystem zu füllen, werden des Weiteren Überlegungen zur Schaffung von Betriebskrippen getätigt. Eine Betriebskrippe stellt zweifelslos einen klaren Standortvorteil und kann aufgrund von angepassten Öffnungszeiten eine bestmögliche bedarfsorientierte Kinderbetreuung gewähren.
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(3) Für ein geschütztes Statut für Tagesmütter
Eine weitere wichtige Form von sozialpädagogischer Kleinkindbetreuung stellen die Tagesmütterdienste dar.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auf eine Forderung der PFF zu erinnern: die Schaffung eines einheitlichen Statuts für Tagesmütter. Heutzutage besitzen die Tagesmütter immer noch kein geschütztes Statut und verlieren deshalb beispielsweise eine Reihe von Sozialrechten, wenn sie ihre Tätigkeiten als Tagesmutter ausüben, ohne parallel einer anderen entgeltlichten Aktivität nachzukommen.
Die Schaffung eines einheitlichen Statuts ist sicherlich kein leichtes Unterfangen zudem die DG in diesem Zusammenhang nur teilweise zuständig ist.
Dennoch die DG setzt erste Ansätze zur Verbesserung der Situation.
Zur Erinnerung, die Aufwandsentschädigung für Tagesmütter wurde erstmalig im Basisbetrag zum 1. Januar 2016 erhöht. Rekurrent entspricht dies jährlichen Mehrkosten in Höhe von 60.000,00 EUR.
Zum 1. Januar 2017 tritt eine weitere Aufwertung in Kraft. Die DG strebt eine erhöhte Tagesentschädigung ab der 10. Stunde an – aktuell gilt diese erst ab der 11. Stunde – und sieht hierfür im Haushalt die nötigen Finanzmittel vor. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass knapp 80 % der Tagesmütter von dieser Aufwertung profitieren werden.
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(4) Kindergeld
In den neuen Bereichen, wie dem Bereich der Kinderzulagen ist eine Erhöhung der vorgesehenen Mittel für das Kindergeld in Höhe von 1,2 Millionen EUR eingeplant.
Als Liberale erfreut es mich besonders zu sehen, dass an dem durch die ehemalige MR-Föderalministerin Sabine LARUELLE Grundgedanken „ein Kind ist ein Kind“ ungeachtet des Statuts der Eltern, ob Selbstständig oder in einem Arbeitsverhältnis, festgehalten wurde.
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(5) Seniorenpolitik – Alten- & Pflegeheime
Von Jung zu Alt…
Im Alter ist neben der Wohnung das unmittelbare Wohnumfeld von wachsender Bedeutung. Damit die Lebensqualität vor Ort auch im Alter erhalten bleibt, ist eine gute infrastrukturelle Versorgung erforderlich, denn das Risiko der sozialen Ausgrenzung im Alter ist u.a. aufgrund der zunehmender Mobilitätseinschränkung hoch, da eine Vielzahl an Senioren deshalb vornehmlich ihre Zeit in der eigenen Wohnung.
Im Rahmen der 6. Staatsreform wurden der Deutschsprachigen Gemeinschaft bekanntlich weitere Zuständigkeiten in der Seniorenpolitik, wie zum Beispiel soeben genannten Mobilitätshilfen und die Beihilfen zur Unterstützung von Betagten übertragen. Da es in diesem Kontext offenkundige Synergien zu aktuellen Aufgaben der ‚Dienststelle für Personen mit Behinderung‘ und Eudomos – Ihr häuslicher Begleitdienst gibt, lag ein Zusammenschluss der Dienststelle für Personen mit Behinderung (DPB) und dem Begleitdienst Eudomos zu einer neuen Dienststelle für selbstbestimmtes Leben nahe lag. Wir werden nachher allerdings noch ausreichend zu diesem Punkt auszutauschen können, sodass ich im Rahmen meiner heutigen Rede nicht weiter darauf eingehen werde.
Infrastrukturtechnisch möchte ich es – auch Gefahr laufend mich zu wiederholen – nicht versäumen die Infrastrukturprojekte, wie den Umbau des Alten- und Pflegewohnheims St. Joseph in Eupen, den Umbau und die Erweiterung des Marienheims in Raeren, die Genehmigung von 60 Plätzen für ein Alten- und Pflegewohnheim in Kelmis, sowie den Ausbau des Seniorenheims Bütgenbach, wo u.a. in einem neuen Rundbau 52 Zimmer für Menschen mit einer demenziellen Veränderung entstehen sollen, hervorzuheben.
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(6) Krankhausinfrastruktur
Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die beiden Krankenhäuser der DG zu den größten Arbeitgebern der DG zählen, ist es neben dem gesundheitspolitischen Aspekt wichtig die beiden Standorte in Eupen und Sankt Vith zu wahren.
Zudem ist und bleibt es wichtig weiterhin den deutschsprachigen Bürgern, ob jung oder alt, eine Gesundheitsversorgung in Ihrer Muttersprache gewährleisten zu können.
Der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Ihrer Regierung ist dies bewusst. Zeichen dafür ist die stetig ansteigende Investitionsbereitschaft in die Infrastruktur unserer beiden Krankenhäuser.
Als Fazit kann meines Erachtens nach im Bereich „Gesundheit und Soziales“ festgehalten werden, dass die aktuelle Mehrheit bemüht ist eine nachhaltige Familien- und Gesundheitspolitik zu führen und zu gestalten.
Aus diesem Grund wird die PFF-Fraktion dem Haushalt im Bereich Gesundheit und Soziales vorbehaltslos zustimmen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Evelyn JADIN
PFF Gemeinschaftsabgeordnete