Senator Miesen ging in der letzten Plenarsitzung der auslaufenden Sitzungsperiode des Senats ausführlich auf die konstitutive Autonomie und die aktuelle Gesetzesänderung ein, welche ausdrücklich vom Parlament der DG gewünscht ist und einstimmig vom Senat verabschiedet wurde. (Sitzung 15. Juli 2016 auf www.senate.be Clips vidéo de la Séance plénière du 15/07/2016 matin)
Die konstitutive Autonomie wurde in den letzten Wochen bereits durch das PDG – im Rahmen der Selbstregelung der Organe der DG – angewandt: Konkret wurde in diesem Fall eine Unvereinbarkeit des Bürgermeisteramtes mit dem des Mitglieds des PDG geschaffen.
Initiativen des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Das Parlament der DG verabschiedete im Laufe der Jahre gleich mehrere Resolutionen und Positionspapiere, in denen die Nicht-Zuerkennung der konstitutiven Autonomie (die bei der Staatsreform der Jahre 1992-1993 verwehrt wurde) als eine ungleiche, ungerechtfertigte und unlogische Gegebenheit im belgischen föderalen Gefüge bezeichnet wurde.
Dass diese Autonomie der DG im Zuge der sechsten Staatsreform übertragen wurde, wird von den Deutschsprachigen daher ausdrücklich begrüßt.
Bedarf zur Selbstregelung der Organe in der DG
In der DG gibt es einen konkreten Bedarf zur Selbstregelung der eigenen Organe. Dies wird dadurch deutlich, dass das Parlament in Eupen vor wenigen Wochen die konstitutive Autonomie bereits angewandt hat. So ist es ab sofort z.B. den Bürgermeistern unserer neun Gemeinden nicht mehr erlaubt gleichzeitig auch Mitglied des Parlaments zu sein. Hierzu hat das PDG mittels der konstitutiven Autonomie eine Unvereinbarkeit beschlossen.
Rechtsunsicherheit bezüglich der beratenden Mandatare im PDG
Nun sind in den föderalen Gesetzestexten, die die DG betreffen, zwei Aspekte aufgetaucht, die für Rechtsunsicherheit sorgen. Der eine ist eher legistischer Art, der andere entsteht dadurch, dass das DG-Parlament die Spezifizität hat, sich neben den effektiven Mitgliedern auch aus beratenden Mandataren zusammenzusetzen. Der föderale Gesetzgeber hat hierzu nicht ausdrücklich vorgesehen, dass die konstitutive Autonomie auch auf diese beratenden Mandatare anwendbar ist.
Gesetzesvorschlag zur konstitutiven Autonomie
Schon jetzt kann man der Auffassung sein, dass es in der Logik der konstitutiven Autonomie liegt, dass diese auch auf die beratenden Mandatare anwendbar ist, doch wird mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag dafür gesorgt, dass es auch in diesem Punkt absolute Rechtssicherheit für die Deutschsprachigen gibt.
Es handelt sich bei dieser Initiative also um eine Präzisierung in Bezug auf die letzte Staatsreform. Diese Initiative ist ausdrücklich vom Parlament der DG gewünscht, weshalb Senator Miesen sie in seiner Funktion als Senator eingebracht hat.
Gemeinschaftssenator