Ein Gesetz vom 4. August 1996 über ‚das Wohlbefinden der Arbeitnehmer‘ verpflichtet jeden belgischen Arbeitgeber dazu einen internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zu schaffen.[1] Das bedeutet konkret, dass jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet ist einen so genannten « Gefahrenverhütungsberater » vorzusehen. In einem Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern, kann der Arbeitgeber diese Funktion auch selbst übernehmen. Die betreffende Person muss, das versteht sich von selbst, die Gesetzgebung zur Gefahrenverhütungsberatung der Arbeitnehmer, sprich dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer, kennen und die Einhaltung derselben vertreten und fördern. Den genauen Wortlaut der Frage des Gemeinschaftsabgeordneten können Sie im Folgenden nachlesen.
Das entsprechende Know-Know kann mittels einer so genannten Basis-Schulung, Niveau 3, erarbeitet werden. Folgende inhaltlichen Punkte, die in den Augen der PFF sehr wichtig sind, werden dort vermittelt:
Allgemeine Grundsätze der Vorbeugung, Wohlbefinden bei der Arbeit nach den bestehenden EU-Richtlinien, das Thema Sicherheit am Arbeitsplatz und entsprechende Verpflichtungen und Vorkehrungen, Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz, ein anzuwendendes Risikoverwaltungssystem, das Thema Pflege- und Hilfedienste, wie auch Risikopunkte in punkto Elektrizität, geschlossene Räume, gefährliche Produkte oder Transporte, Arbeiten in der Höhe, die Ausstattung mit Schutzausrüstungen usw. … also Sie sehen in welche Richtung es geht, werte Kolleginnen und Kollegen.
Es handelt sich in unseren Augen um ein ganz grundlegendes Know-How, das in jedem Beruf von Bedeutung ist. Daher meine folgende Frage nun an Sie, werter Herr Minister:
Wird das entsprechende Wissen auch am ZAWM im Rahmen der Ausbildungsprogramme an die Auszubildenden vermittelt?
Die Antwort des Ministers für wissenschaftliche Forschung und Erwachsenenbildung, Herrn Harald MOLLERS, im Folgenden für Sie, liebe Leserinnen und Leser, zum Nachlesen:
In der mittelständischen Grundausbildung messe man der Sicherheit am Arbeitsplatz einen sehr hohen Stellenwert bei.
In nahezu allen Lehrprogrammen seien die Unterrichtsfächer „Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz“ oder „Berufsausrüstung und Sicherheit“ explizit in den Fachkursen verankert.
Je nach Beruf und Relevanz würden hier die vorgesehenen und fachspezifischen Unterrichtsstunden zwischen 12 und 36 Stunden pro Lehrjahr variieren .
In den Ausbildungsprogrammen älteren Datums seien die Fächer zwar nicht explizit aufgeführt, die Inhalte würden aber als Querschnittskompetenz durchaus vermittelt, so Mollers.
Inhaltlich könne man die vermittelten Kenntnisse wie folgt zusammenfassen (er beziehe sich hier auf eine Auflistung, die das IAWM ihm freundlicherweise erstellt habe):
- « Berufsübergreifende Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen
- Beleuchtung und Belüftung von Werkstätten (falls vorhanden)
- Berufsspezifische gesetzliche Regelungen, Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen
- Sicherer Umgang mit Werkzeugen und Maschinen
- Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen
- Arbeitsschutz- und Unfallausrüstung
- Sicherheitsrisiken, Unfallquellen und Unfall verursachendes Fehlverhalten
- Erste Hilfe und Verhaltensregeln bei Unfällen
- Grundlagen ergonomischer Arbeit
- Hygienevorschriften
- Aufgaben des Gesundheitsdienstes und des Gefahrenbeauftragten
- Notfalladressen »
Neben diesen grundlegenden Kenntnissen, die manchmal auch berufs- und sektorenübergreifend vermittelt würden, gebe es für gewisse Berufsgruppen noch spezifische überbetriebliche Ausbildungen zum Thema Sicherheit, die also zusätzlich zur eigentlichen Fachtheorie verpflichtend seien.
Der VCA-Kurs (Veiligheidschecklist Aannemers – Certification Sécurité Contractants) richte sich verpflichtet an alle Lehrlinge, die im weitesten Sinne im Bausektor beschäftigt seien, also auf Baustellen arbeiten.
Der VCA-Kurs behandele die grundlegenden Sicherheitsvorschriften und Maßnahmen zur Vorbeugung von Unfällen und Verletzungen und hätten einen Stundenumfang inkl. Prüfung und Zertifizierung von einmalig 18 Stunden, so der Minister.
Am Ende des Kurses werde eine schriftliche Prüfung durch einen Prüfer der CNAC (Comité National d’Action pour la sécurité et l’hygiène dans la Construction) an den ZAWM durchgeführt.
Bei Bestehen der Prüfung erhalte der Lehrling eine offizielle VCA-Zertifizierung.
Das Programm sei zudem praxisnah aufgebaut, betonte Mollers.
Neben der Vorstellung der Regeln und Vorschriften werde breiter Raum für den Erfahrungsaustausch der Teilnehmer und die Besprechung von reellen Situationen eingeräumt.
Der Kurs beinhalte folgende Themen:
- « Regelungen und Vorschriften
- Risiken, Unfälle, Arbeitserlaubnis
- Umgang mit gefährlichen Substanzen
- Feuer und Brände
- Arbeiten in engen, geschlossenen Räumen
- Sicherheit von Maschinen und Werkzeugen
- Heben und Tragen von Lasten
- Sturzgefahr
- Arbeiten in der Höhe (Leitern und Gerüste)
- Elektrischer Strom
- Persönliche Schutzausrüstung
- Sicherheitskennzeichnungen »
Und um das Thema Sicherheit und seine Wichtigkeit im Rahmen der Ausbildung noch mehr zu unterstreichen, würden zudem alle Lehrlinge, die in den verschiedenen holzverarbeitenden Berufen (Bauschreiner, Möbelschreiner, Holzbauer,…) einen Lehrvertrag abschließen, dazu verspflichtet, zwischen dem ersten und dritten Lehrjahr zwei Modulen zum Thema „Sicherheit im Umgang mit Holzverarbeitungsmaschinen“ mit einem Gesamtumfang von 24 Stunden zu folgen.
Im Rahmen seiner Weiterbildungstätigkeit biete das ZAWM Eupen auch den von Kollegen Freches erwähnten Kurs für Gefahrenverhütungsberater-Niveau III (Basisniveau) an, als offenes Angebot für interessierte Arbeitgeber und-nehmer und nicht spezifisch für Lehrlinge.
Der Kurs beinhalte 42 Stunden Unterricht, eine schriftliche Prüfung sowie die Vorstellung und mündliche Verteidigung einer Projektarbeit, bezogen auf den eigenen Betrieb.
Das ZAWM Eupen biete diesen Kurs in Zusammenarbeit mit Provikmo an und sei offiziell vom « SPF Emploi, Travail, Concertation sociale » dafür anerkannt.
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