Freches für das Wohlsein der Arbeitnehmer
Ein Gesetz vom 4. August 1996 über ‚das Wohlbefinden der Arbeitnehmer‘ verpflichtet jeden belgischen Arbeitgeber dazu einen internen Dienst für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zu schaffen.[1] Das bedeutet konkret, dass jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet ist einen so genannten « Gefahrenverhütungsberater » vorzusehen. In einem Unternehmen mit weniger als zwanzig Mitarbeitern, kann der Arbeitgeber diese Funktion auch…