In der gestrigen Regierungskontrolle von Donnerstag, den 14. April 2016, bezog sich der Fraktionsvorsitzende der PFF, Gregor Freches, auf einen GrenzEcho-Artikel, in welchem es um ein EU Schulobst – und Schulmilchprojekt ging. In besagtem Artikel von Donnerstag, den 17. März 2016, unter dem Titel „Auch DG-Schulen sollen profitieren“, ging es um die soeben genannten Ernährungsprogramme der EU, die zum Ziel haben Kindern und Jugendlichen eine gesunde Ernährung zu vermitteln. Im Folgenden können Sie die interessante Themenbehandlung im Rahmen der Regierungskontrolle nachlesen.
« Zur Realisierung dieser beiden Programme werden von der EU jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dem Artikel zufolge müssten jedoch, so Freches, unbequeme „administrative Hürden“ überwunden werden, um eine Realisierung möglich zu machen », sagte Freches in der Regierungskontrolle von Donnerstag, den 14. April 2016. Eine Zusammenlegung der beiden Programme sei für 2017 vorgesehen, um für eine Bürokratievereinfachung zu sorgen. Dennoch habe in der DG bisher nur das Königliche Athenäum St. Vith auf eines der beiden Programme, nämlich das Schulmilchprojekt, zurückgegriffen. Dem Gesundheitsminister, Herrn ANTONIADIS, zufolge, würden effektiv die „administrativen Hürden“ ein Hindernis darstellen.
« Auch Sie, werter Herr Minister, gingen in besagtem Artikel auf die Thematik ein und bekundeten, dass man eine Ausweitung des EU-Programms begrüßen würde », machte Freches auf eine Aussage des Ministers aufmerksam. Ein Hindernis scheine u.a., dem Artikel zufolge, die notwendige Beihilferegelung seitens der zuständigen staatlichen Entität, die Landwirtschaft betreffend, in unserem Fall also die Wallonische Region, zu sein. Ungeachtet dieses bürokratischen Umweges, könne dieses pädagogisch wertvolle Ernährungskonzept nicht zuletzt auch eine WIN-WIN-Situation für unsere regionalen Landwirte darstellen.
In den Reihen der PFF habe man in selbigem Kontext an das DG-Projekt „Tutti-Frutti“ denken müssen, welches ja seit über zehn Jahren mit Erfolg in der DG angewendet werde. – Die Kosten, seien sie gewiss nicht all zu hoch, würden jedoch die Eltern tragen.
« Warum also nicht in den „sauren Apfel“ beißen », so der Fraktionsvorsitzende im übertragenden Sinne, « und versuchen für eine Verknüpfung beider Projekte zu sorgen
und eine EU-Finanzierung zu erlangen und gleichzeitig, ganz im Sinne der Chancengleichheit, für eine kleine Entlastung der Eltern zu sorgen? »
« Welche administrativen Hürden gilt es konkret für die Schulen der DG, für eine mögliche Teilnahme an den besagten Projekten, zu überwinden? », fragte Gregor Freches somit den Minister für Bildung und wissenschaftliche Forschung, Herrn Harald Mollers, zum Thema.
« Bevor ich auf die Frage eingehe », so der Minister, wolle er die beiden europäischen Programme „Schulobst“ und „Schulmilch“, die von der europäischen Union und der Wallonischen Region co-finanziert würden, kurz erläutern.
Das Europäische „Schulobstprogramm“ sei ins Leben gerufen worden, um den Obst- und Gemüsekonsum der Kinder zu steigern.
Dieses Programm gewähre den Kindergärten und Primarschulen Zuschüsse, die ihnen ermöglichen, den Schülern 1-mal wöchentlich kostenlos Obst und Gemüse anzubieten.
Die Zuschüsse seien auf einen Höchstbetrag von 10,50 € pro Schüler pro Schuljahr begrenzt.
Das europäische „Schulmilchprogramm“ rege Kinder an, Milchprodukte zu konsumieren und sich somit ausgewogen zu ernähren.
Zuschüsse von einem durchschnittlichen Betrag von 0,36 €/kg würden bereitgestellt, damit den Schülern ausgewählte Milch und Milchprodukte angeboten werden könnten, so Mollers.
Die Höchstmenge pro Schüler und pro Schultag liegt bei 0,25 Liter Milchäquivalent.
Beide Programme hätten es zum Ziel « eine pädagogische Funktion erfüllen », indem sie die Entwicklung guter Ess- und Ernährungsgewohnheiten bei Kindern fördern .
Um konkret auf die Frage von unserem Fraktionsvorsitzenden Herrn Gregor Freches zu antworten, welche administrativen Hürden überwunden werden müssten, um an den EU-Programmen teilzunehmen, erläuterte der Minister anschließend die administrativen Schritte, die interessierte Schulen durchlaufen müssen.
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Die Schulen reichen zu Beginn des Schuljahres einen Teilnahmeantrag auf dem Postweg bei der Zentralverwaltung in Namur ein, um sich zu einem dieser Programme oder zu beiden anzumelden.
Für das Schulobstprogramm muss dies jährlich gemacht werden, im Gegensatz zu dem Schulmilchprogramm, zu dem eine einmalige Einschreibung genügt.
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Anschließend erhalten die Schulen eine Teilnahmebestätigung.
Für das Schulobstprogramm wird ein Vorschuss an die Schulen gezahlt, der von der Anzahl Schüler abhängt und ca. 1/3 der Kosten beträgt.
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Die Schulen müssen selbst den Kauf der Produkte gewährleisten.
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Anschließend müssen sie regelmäßig einen Bezuschussungsantrag bei der Zentralverwaltung in Namür einreichen.
Dem Antrag müssen Kopien der entsprechenden Rechnungen und Belege beigefügt werden.
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Für das Schulobstprogramm muss dieser Antrag nach jedem Trimester gestellt werden (September bis Dezember, Januar bis März und April bis Juni).
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Für das Schulmilchprogramm muss der Antrag monatlich eingereicht werden.
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Bei der Endabrechnung werden die Schulen aufgefordert, Vorschusszahlungen des Schulobstprogramms zurückzuerstatten, die sie nicht in Anspruch genommen haben.
Die Teilnahme an diesen EU-Programmen ist ebenfalls mit einigen Pflichten verbunden:
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Die Schulen müssen die jeweiligen Listen der Obst- und Gemüsesorten bzw. der Milchprodukte berücksichtigen.
Nicht alle Obst- und Gemüsesorten werden zurückerstattet, und nur gewisse Milchprodukte werden bezuschusst.
Für das Schulmilchprogramm muss zusätzlich eine Lieferantenliste berücksichtigt werden.
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Das Obst muss mindestens einmal pro Woche außerhalb des Mittagessens an die Schüler ausgeteilt werden, also nicht an Lehrpersonen oder an das weitere Schulpersonal.
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Es müssen pädagogische Begleitmaßnahmen umgesetzt werden, die zum einen den Schülern die Vielfalt von Nahrungsmitteln, ihren Nährwert und den Begriff der saisonalen Produkte vermitteln und zum anderen die Kinder für das Thema der kurzen Vertriebswege und einer nachhaltigen Produktion sensibilisieren.
Die Hauptgründe, warum die Schulen nicht oder nicht mehr an diesen Programmen teilnehmen sind, laut „Service Public de la Wallonie“ folgende:
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die buchhalterischen Aufgaben, die auf den ersten Blick überschaubar erscheinen, sind für die Schulleiter zusätzlich zu ihren sonstigen Pflichten recht zeitaufwändig
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wenn die Frist für die Einreichung des Bezuschussungsantrags (2 Monate Obstprogramm/3 Monate Milchprogramm) überschritten ist, wird die Bezuschussung um einen gewissen Prozentsatz gekürzt (1 Monat Verspätung = 5 %, 2 Monate = 10 %); dies hat einige Schulen abgeschreckt
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wenn man die Liste der bezuschussten Produkte nicht korrekt anwendet, erfolgt keine Rückerstattung; dies passiert regelmäßig, Bananen werden z.B. nicht bezuschusst.
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die Verwaltung in Namür hat nach Antragsdatum 3 Monate Zeit, die Auszahlung auszuführen; dies erfordert eine Vorfinanzierung der Produkte seitens der Schulen.
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für das Schulmilchprogramm sind die Zuschüsse im Verhältnis zum administrativen Aufwand sehr gering; die Schulen gehen lieber den direkten Weg zu den Lieferanten und verzichten auf die Zuschüsse.
Zumindest für das Schulobstprogramm scheinen die administrativen Hürden überschaubar zu sein.
Dies habe auch der Studienpräfekt des Kgl. Athenäums St. Vith, der seit Jahren erfolgreich an dem Programm teilnehme bestätigt.
« Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine Zwischenbemerkung zum Projekt „Tutti Frutti“, so der Minister:
Das Projekt „Tutti Frutti“ sei für die Schulen besonders attraktiv, da Kaleido, in Person der Koordinatorin für den Gesundheitsbereich, die Koordination und die administrative Unterstützung des Projektes übernehme.
Es erfolge aber keine Rückerstattung der Obstkosten.
Dieses Schuljahr würden 7 Schulen daran teilnehmen, letztes Schuljahr seien es noch 14, im Startjahr 2009-2010 57 gewesen.
Die Koordinatorin habe das Projekt vom Ministerium zu Kaleido mitgenommen und lasse es ausklingen.
Immer mehr Schulen würden selbst den Ankauf des Obstes in ihren Schulen übernehmen. Es sei natürlich sinnvoll diese Schulen zu motivieren, an dem EU-Schulobstprogramm teilzunehmen.
Die administrativen Schritte seien je nach EU-Programm, Schulobst oder Schulmilch, etwas unterschiedlich.
Dies könne zu Verwirrungen führen.
Somit sei es begrüßenswert, dass die beiden EU-Programme ab September 2017 zusammengeführt würden, um die Teilnahme zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Es werde in diesem Zusammenhang ebenfalls überlegt, dass in Zukunft die Möglichkeit bestehe, dass die Lieferanten die Bezuschussungsanträge direkt bei der SPW einreichen können.
Dies würde die administrative Arbeit der Schulen erleichtern, vorausgesetzt, der Lieferant ist bereit, die Vorfinanzierung für die Schule zu gewährleisten.
Dies ist teilweise beim Schulmilchprogramm schon möglich.
Die Webseite „Portail de l’Agriculture Wallonne“ sei mittlerweile sehr übersichtlich und die Schritte, die die Schulen verfolgen müssten, um an den jeweiligen EU-Programmen teilzunehmen, würden deutlich erklärt.
Allerdings gebe es erst seit einigen Wochen die Informationen auch in deutscher Sprache.
Das EU-Schulobstprogramm werde mehrmals auf Schulleiterversammlungen durch einen Mitarbeiter des Ministeriums vorgestellt.
In diesem Jahr würden, laut SPW, 6 Schulen der DG daran teilnehmen.
Im letzten Schuljahr seien es deren noch 7 und im Jahr davor 9 gewesen.
Gregor Freches ergriff nach der Antwort des Ministers erneut das Wort und bekundete, dass er es ebenfalls schade fände, dass oftmals gute Projekte « im Keime der Bürokratie » ersticken.
Zum Glück gebe es dann noch das Projekt Tutti-Frutti in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, welches in der Tat seit über zehn Jahren mit Erfolg Betand habe.