Der Ausschuss für institutionelle Angelegenheiten des Senats hat am Montag einstimmig den Gesetzesentwurf zur Refinanzierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft angenommen. Demnach werden der DG für das Jahr 2015 drei Millionen und für die darauf folgenden Jahre jeweils sieben Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln gewährt. Damit das entsprechende Gesetz für die DG in Kraft treten kann, bedarf es auch der Zustimmung des Senats, also jener Kammer in der die Teilstaaten vertreten sind.
„Die Refinanzierung kommt aufgrund der fehlenden Skaleneffekte der spezifisch kleinen DG zustande. Diese Problematik wurde zu meiner Freude von allen Fraktionen erkannt, denn es ist für die DG von fundamentaler Bedeutung. Ohne die zusätzlichen Mittel müsste die DG massive Einsparungen vollziehen, zu Lasten der Dienstleistungen und Beschäftigten der DG. Nicht so glücklich war m.E. ein Abänderungsvorschlag von den Fraktionen Ecolo-Groen und SP.A, der von der PS und der CDH unterstützt wurde.“ Der Abänderungsvorschlag sah vor, dass die zusätzlichen Mittel für die DG indexiert werden sollen. Er wurde von den Mehrheitsparteien, inklusive der Stimme des DG-Senators abgelehnt. „Die Nicht-Indexierung ist Teil des Verhandlungsergebnisses zwischen den Regierungen der DG und der föderalen Ebene. Konkret lagen zwei Optionen auf dem Tisch: eine zeitlich begrenzte Refinanzierung mit Indexierung oder aber eine zeitlich unbegrenzte Refinanzierung ohne Indexierung. Die DG-Regierung hat sich für die zweite Option entschieden, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Es wäre daher der Föderalregierung gegenüber äußerst unfair, nach Abschluss der Verhandlungen jetzt über das Parlament auch noch die Indexierung vorzusehen. Außerdem würde ein solches Manöver die Vertrauenswürdigkeit der DG nachhaltig schädigen. Man kann den Bogen auch überspannen!“ so der Gemeinschaftssenator und weiter „Außerdem hatte das PDG in seinem Gutachten die Nicht-Indexierung zwar bedauert, sie aber keineswegs eingefordert. Das hat auch keine PDG-Fraktion, weder schriftlich noch mündlich getan.“
Schwer nachzuvollziehen ist für den Senator, dass der Abänderungsvorschlag, nachdem er bereits in der Kammer gescheitert war, im Senat erneut hinterlegt wurde. Dazu Miesen: „Damit die Beträge für 2015 und 2016 noch in diesem Jahr ausbezahlt bzw. ins Budget eingetragen werden können, muss auch in diesem Jahr noch die gesetzliche Basis hierzu geschaffen werden. Verändert aber der Senat einen von der Kammer bereits verabschiedeten Gesetzestext, muss dieser Text zurück in die Kammer. Da wir kurz vor Jahresende sind, wäre die definitive Verabschiedung des Gesetzes in 2015 und damit die diesjährige Ausbezahlung bzw. Budgetierung der Beträge aus zeitlichen Gründen sehr ernsthaft in Gefahr geraten, wahrscheinlich sogar unmöglich geworden. Das ist zum Schaden der DG und findet demnach auch nicht meine Unterstützung.“
Die letzte Hürde die der Gesetzesentwurf jetzt noch nehmen muss ist die Plenarsitzung des Senats vom kommenden Freitag. „Angesichts des einstimmigen Votums im Ausschuss dürfte dies aber problemlos über die Bühne gehen“ so die Einschätzung des liberalen Gemeinschaftssenators.