In der gestrigen Regierungskontrolle befragte unser Gemeinschaftsabgeordneter Herr Christoph GENTGES Frau Ministerin Isabelle WEYKMANS zu der Entwicklung der Einnahmen aus der Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer der DG – Gemeinden während den kommenden Jahren.
Wie alljährlich habe das Finanzministerium zum Jahresende den Gemeinden die Schätzung des Ertrages der Zuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen für die Haushaltserstellung des Jahres 2016 mitgeteilt, so Christoph GENTGES. « Gleichzeitig erhielten die Gemeinden aber eine zweite Mitteilung und zwar über eine Neueinschätzung dieser Erträge für das Jahr 2015. », erläuterte er. Wie aus diesem Schreiben hervorgehe, seien diese bedeutend geringer als ursprünglich vorgesehen und das könne die Gemeinden in eine bedrohliche Lage versetzen. « Es könnten erstens Liquiditätsprobleme entstehen und zweitens ist die Gefahr groß, dass die eine oder andere Gemeinde ein Haushaltsdefizit für 2015 einfährt., so Gentges. Anscheinend habe es eine Verzögerung bei der Feststellung, bzw. der Erhebung der geschuldeten Steuer bei den Diensten des Finanzministeriums gegeben. « Die Wellen schlagen auf regionaler Ebene besonders hoch ».
Anderseits sei die Entlastung der Bürger durch das sogenannte „Tax Shift“ in aller Munde. « Weniger Steuern für den Staat ergeben auch weniger Steuern für die Gemeinden, da diese einen festgesetzten Anteil darauf erheben. »
Schließlich werde das Steuerabkommen zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Belgischen Staat neu verhandelt mit der Folge, dass die Verteilung des durch das Großherzogtum geleisteten Ausgleichzahlung sich verändert habe.
Dazu seine Frage:
Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen und Maßnahmen auf die Finanzen der DG – Gemeinden?
Die Antwort der Ministerin im Folgenden:
Sie könne sich vorstellen, dass die Finanzschöffen gespannt auf die Schreiben des Finanzministeriums warten, die alljährlich die Steuerschätzung des darauffolgenden Jahres beinhalten. Das sei nämlich ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Haushaltsplanung. Es sei aber auch immer nur eine Schätzung. Die tatsächlichen Einnahmen weichen mal mehr, mal weniger davon ab.
In diesem Jahr, genauer gesagt am 30. Oktober, seien gleich zwei Schreiben in die Rathäuser geflattert. Das erste Schreiben habe sich mit der Neueinschätzung der Zuschlagsteuer auf die Steuer der natürlichen Personen für das Haushaltsjahr 2015 befasst. Diese Steuerschätzung habe im Durchschnitt für die neun DG-Gemeinden rund 20% niedriger als die ursprüngliche Schätzung von Oktober 2014 gelegen.
Wieso das? Laut Finanzministerium lägen die tatsächlichen Steuereinnahmen der neun ersten Monate des Jahres 2015 und eine Schätzung für die drei letzten Monate dieser Berechnung zu Grunde. Wir alle wüssten, dass die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer maßgeblich von der Erfassung in der Heberolle und der Zahlung durch die Steuerpflichtigen abhänge. Und bei der Erstellung der Heberollen habe es in diesem Jahr eine Verzögerung gegeben. Warum?
Im Rahmen der 6. Staatsreform habe es bedeutende Neuerungen gegeben, die einen direkten Einfluss auf die Steuer und in diesem Jahre auf deren Erhebung gehabt hätten. Bei der Berechnung der Einkommensteuer werde dann auch gleich dem Anteil der Regionen an der Einkommensteuer Rechnung getragen.
Um die Computerprogramme entsprechend einzustellen, bedürfe es aber einer in den drei Regionen des Landes abgestimmten Steuergesetzgebung. Das sei oftmals leichter gedacht als getan.
Die konkrete Umsetzung der Reform habe dann zur Folge, dass während der acht ersten Monate des Jahres nur 10.000 Steuerbescheide erstellt würden, während es im Vergleichszeitraum des Jahres 2014 rund 1,6 Millionen waren.
Um die negativen Folgen dieser Verzögerung bei den Gemeinden aufzufangen, hat der Föderalstaat sich bereit erklärt, einen Vorschuss zu gewähren. Dieser belaufe sich für die neun DG-Gemeinden auf rund 2.640.000 Euro und federe so die im Oktober 2015 geschätzten Mindereinnahmen bei der Einkommensteuer von 3.090.000 Euro in erheblichem Maße ab.
Berücksichtige man dann auch noch die erhöhten Einnahmen aus dem Gemeindesteuerausgleich von Luxemburg, ein Betrag, der sich in diesem Jahr auf 1.696.820,22 Euro belaufe statt der ursprünglich geschätzten 923.742,87 Euro, so liege die neue Gesamtschätzung für die neun DG-Gemeinden zusammen um 323.778,56 Euro höher als ursprünglich angenommen.
Die neue Schätzung 2015 inklusive Vorschuss entspreche bei einigen Gemeinden der ursprünglichen Schätzung, mehrere Gemeinden könnten für 2015 höhere Schätzungen in den Haushalt eintragen, lediglich bei der Gemeinde Raeren ergebe sich ein Fehlbetrag in der Schätzung von 4.289,77 Euro, die das Haushaltsresultat wohl kaum belasten dürfte.
In diesem Zusammenhang weise sie auch darauf hin, dass sie die Erlaubnis erteilt habe, die vom Föderalstaat angekündigte Vorauszahlung als Einnahme des Rechnungsjahres 2015 zu verbuchen, sodass die verzögerte Einkommensteuererhebung nicht der Grund eines Haushaltsdefizits im Jahre 2015 sein könne, wenngleich die SEC–Normen erst am Ende der Legislatur im Jahre 2018 ein ausgeglichenes Resultat aufweisen müssten.
Der Vorschuss dürfte es ebenfalls erlauben, keine Liquiditätsprobleme aufkommen zu lassen.
Wie sehe die Steuerschätzung des Jahres 2016 aus?
Im Jahr 2016 werde zusätzlich zu den üblichen Einnahmen noch ein bedeutender Anteil der Steuer 2015 erhoben. Von dieser hohen Summe werde dann allerdings der Vorschuss aus dem Jahre 2015 in Abzug gebracht.
Welche makro-ökonomischen Erkenntnisse oder welche anderen Elemente diesen Schätzungen zu Grunde lägen sei ihr nicht bekannt. Tatsache sei, dass die Schätzung 2016 im Vergleich zu den letztbekannten reellen Einnahmen aus dem Jahr 2014 für die Nordgemeinden geringer und für die Südgemeinden höher ausgefallen.
Im Vergleich dazu hätten dann aber die Nordgemeinden 2015 proportional höhere Anzahlungen erhalten, was sich auf das Resultat 2016 negativ auswirke. Ebenso negativ wirke sich der Wegfall der luxemburgischen Einkünfte für die Nordgemeinden aus.
Bisher sei es so gewesen, dass das Großherzogtum eine Summe von ursprünglich 15 Millionen Euro für die Gemeinden zur Verfügung stellte – als Ausgleich für die verloren gegangenen Gemeindesteuern, wenn Einwohner dieser Gemeinde in Luxemburg arbeiteten und auch dort versteuert würden.
Durch ein neues Abkommen vom 16. März 2015 würde dieser Betrag auf 30.000.000 Euro verdoppelt und werde nur mehr unter den Gemeinden verteilt, wo der fiktiv auf luxemburgische Einkünfte errechnete Gemeindeanteil wenigstens 5% des Steueraufkommens dieser Gemeinde aus der Zuschlagsteuer zur Einkommensteuer erreiche.
Daher müssten die Nordgemeinden ab 2015 auf diese Ausgleichszahlungen verzichten. Für das Jahr 2014 würden die sich für Eupen auf 61.797,52 Euro belaufen (bei 185 Personen mit luxemburgischen Einkommen 2013 = 334 EUR/Person), für Kelmis auf 15.390,03 Euro (bei 54 Personen = 285 EUR/Person) , für Lontzen auf 11.977,64 Euro (bei 41 Personen = 292 EUR/Person) und für Raeren auf 25.791,92 Euro (bei 75 Personen = 343 EUR/Person).
Zum Vergleich, die Gemeinde Amel verbuche im gleichen Zeitraum 120.658,97 Euro (bei 557 Personen = 216 EUR/Person), Büllingen 75.626,97 Euro (bei 348 Personen = 217 EUR/Person), Burg-Reuland 248.585,11 Euro (bei 912 Personen = 272 EUR/Person), Bütgenbach 53.524,75 Euro (bei 287 Personen = 186 EUR/Person) und St. Vith 309.148,81 Euro (bei 1.333 Personen = 232 EUR/Person). Diese Beträge erhöhen sich um etwas mehr als das Doppelte laut Schätzung für das Jahr 2016.
In den öffentlichen Diskussionen sei dann auch oftmals die Rede vom TAX-SHIFT. Die Verschiebung der Einkommensteuer auf Berufseinkünfte hin zu anderen Staatseinnahmen dürfe wohl für den überwiegenden Anteil unserer Bevölkerung eine gute Sache sein. Bei einer geringeren Belastung der Einkommen durch die Einkommensteuer ergebe sich logischerweise auch eine geringere Einnahme für die Gemeindekassen, da die Basis für die Zuschlagsteuer sich ebenfalls vermindere. Der Bürger bezahle folglich weniger Staats- und Regionalsteuer und weniger Gemeindesteuer. Insgesamt würden dadurch den neun DG–Gemeinden im Jahr 2016 rund 46.000 Euro verloren gehen, davon rund 18.000 Euro für die Gemeinde Eupen, während sich die Beträge für die restlichen Gemeinden zwischen 1.348,88 Euro für Burg-Reuland und 5.106,66 Euro für Raeren belaufen würden.
Für die darauffolgenden Jahre seien mitunter bedeutend höhere Beträge bekannt gemacht worden, aber Experten würden raten, diese Zahlen mit besonderer Vorsicht zu genießen, da noch nicht alle Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen bekannt und daher ausrechenbar seien. Die Regierung habe hier zusätzliche Auskünfte (Auswirkungen von Tax-Shift I und II) beim Finanzministerium angefragt. Will dennoch eine Gemeinde das aktuelle Steueraufkommen beibehalten, könne nur ein höherer Steuersatz auf die durch Tax-Shift geminderte Basis angewandt werden, was zu keiner Mehrbelastung der Bürger führen dürfte.
« Sie sehen, es handelt sich um eine sehr technische Angelegenheit, die sich auf sehr dünnem Eis bewegt, da es sich nur um Schätzungen handelt, deren Grundlage uns nicht bekannt ist. Ich hoffe dennoch ein wenig Licht ins Dunkel gebracht zu haben », so die Ministerin.
Diese Erläuterungen sowie eineTabelle für ihre jeweilige Gemeinde wurden vergangene Woche auch den Bürgermeistern gegeben. Letzte Woche fand das regelmäßige Treffen zwischen Regierung und den neun Bürgermeistern und Gemeindedirektoren statt.