Letzten Dienstag hat die Föderalabgeordnete Kattrin JADIN im Finanzausschuss einen Gesetzesvorschlag zu Gunsten von Familien, in denen eines der Kinder mit einer Behinderung
konfrontiert ist, verteidigt. Zahlreiche Familien müssen mit dem schweren Schicksalsschlag leben, dass eines ihrer Kinder eine Behinderung trägt. In solchen Situationen ist die Hilfe von der Außenwelt sehr wichtig, sei es wegen den zusätzlichen Kosten für die Erziehung oder für die Betreuungskosten.
„Dieser Vorschlag liegt mir besonders am Herzen, denn er betrifft direkt Familien, die mit nicht gerade einfachen Situationen auskommen müssen, und da müssen Lösungen gefunden werden, um den Betroffenen das Leben zu erleichtern“, so Kattrin JADIN.
Die Idee ist es, den speziellen Charakter der Betreuung für Kinder mit einer Behinderung in der Steuergesetzgebung miteinzubeziehen und den Dienst für Kinder
bis zum 21. Lebensjahr steuerlich absetzbar machen. Die spezielle Betreuung ist oftmals sehr kostspielig.
„Ziel ist es, den Artikel 145/53 der Einkommenssteuergesetzgebung 1992 so
anzupassen, dass das bestehende Steuersystem verbessert wird und mehr auf die
Besonderheiten der Betreuung von Kindern mit Behinderungen eingegangen wird“,
schlägt Kattrin JADIN vor.