Nachdem sie einige Beschwerden seitens der Sanitäter erhalten haben, beschlossen Kattrin JADIN und Pierre-Yves JEHOLET den Minister für Innere Angelegenheiten bezüglich
der Problematik des Hausfriedensbruchs durch Sanitäter zu befragen.
Sobald der 100er oder 101er Dienst um Hilfe gebeten wird, machen sich Polizei und Ambulanz auf den Weg zum Ort des Hilferufes. In den meisten Fällen ist es so, dass die Sanitäter vor den Polizisten am Ort des Geschehens eintreffen. Jedoch ist es nur der Polizei gesetzlich erlaubt, eine Wohnungstür aufzubrechen. Die Sanitäter müssen deshalb meistens auf die Polizeibeamten warten bevor sie in die Wohnung gelangen. Schwierig wird es auch, wenn Sanitäter in einer Wohnung intervenieren müssen, von der aus kein direkter Hilferuf getätigt wurde.
„Diese ärgerliche Situation könnte sehr gravierende Folgen mit sich tragen, da in manchen Fällen jede Minute oder gar jede Sekunde zählen könnte“, laut Pierre-Yves
JEHOLET. Seine Partei-Kollegin aus dem Föderalparlament, Kattrin JADIN, hinterlegte daraufhin eine Frage beim Minister für ‘Innere Angelegenheiten’, Jan JAMBON.
Der NVA-Minister antwortete ihr, dass es in der Tat für die Sanitäter schwierig ist, in eine Wohnung zu intervenieren von der aus kein Hilferuf getätigt wurde. Die Handlung der Sanitäter ist jedoch keine Straftat, wenn sie durch die absolute Notwendigkeit begründet wird. Selbst wenn es nicht explizit in einem Gesetzestext
festgehalten ist, sei ein äußerster Notfall immer eine Begründung für eine Intervention. Des Weiteren könne ein Sanitäter nicht dafür gerichtlich verfolgt werden, wenn er einen Verstoß begeht, um einen weitaus größeren Schaden zu verhindern.