Breits mehrfach haben wir zu diesem Thema Stellung bezogen, betonte unsere Regionalabgeordnete Jenny Baltus-Möres in der gestrigen Plenarsitzung. So erläuterte sie gestern nochmal präzise den Standpunkt der PFF und verwies auf einen Auszug aus unserem Wahlprogramm:
„Die Integration von ausländischen Mitbürgern, sowohl aus dem EU-Ausland als auch aus dem Nicht-EU-Ausland, ist ganzheitlich zu betrachten und heute mehr denn je zu einem wichtigen Anliegen geworden. (…) Nur so kann Integration uns alle zu einem auf gegenseitiger Achtung basierenden, lebendigen Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft bringen.“ – und weiter:
„Die PFF fordert, den Eingliederungsparcours für Zugezogene auch in der DG einzuführen, klare rechtliche Situationen zu schaffen und sie legal in Arbeit zu bringen. Langfristig kann sich die PFF vorstellen, diese seit 1980 zu den Zuständigkeiten der DG gehörende Thematik in ihrer Gesamtheit und Vielfalt in Verbindung mit DG-spezifischen Maßnahmen und Gegebenheiten in einem Dekret festzuhalten.“ (Zitat Ende)
Bereits im November letzten Jahres haben wir das Parlament bzw. alle weiteren Parteien von dieser Stelle aus dazu aufgerufen, ihren Standpunkt zu dieser Frage kundzutun und darüber auszutauschen, sodass wir nach Möglichkeit auf einen gemeinsamen Nenner kommen können. Auch erhielt unser Sozialminister Antonios Antoniadis an diesem Abend zahlreiche Appelle, hier aktiv zu werden.
Nach Ansicht der PFF ist es ihm also keineswegs zu verdenken, dass er nun – und dies sogar ziemlich rasch – die Initiative ergriffen und – ebenfalls sehr transparent – seine Absichten der Öffentlichkeit mitgeteilt hat. Dem aufmerksamen Beobachter werden ein paar Dinge allerdings nicht entgangen sein:
Zunächst: Ja, auch die PFF spricht sich für gewisse Personengruppen für die verpflichtende Teilnahme an Deutsch- oder gar etwas weiter gefasst an „Orientierungskursen“ aus. Es ist klar, dass dafür aber auch das Angebot stimmen muss, worauf wir ebenfalls bereits im November hingewiesen haben.
Und zweitens: Oha – auf den ersten Blick scheint es einen Unterschied zwischen dem bisherigen Standpunkt der PFF und dem Vorhaben des Ministers zu geben! Hat die PFF nämlich bislang immer von „Zugezogenen“ ganz allgemein gesprochen, für die diese Sprach- und Orientierungskurse möglich und auch nötig sind – so scheint die SP nun hier eine Unterscheidung vorgenommen zu haben: Verpflichtende Kurse „nur“ für nicht-europäische, arbeitslose Ausländer! – Warum also nicht auch für unsere ausländischen Mitbürger, die aus EU-Mitgliedsländern zu uns kommen? Oder für die, die bereits hier arbeiten, aber trotzdem noch sprachliche oder anderweitige Schwierigkeiten haben?
Nun, das wohl naheliegendste Argument für diesen Gedankengang ist, dass die nun von unserer Regierung ins Auge gefasste Personengruppe in der Regel de facto größere Integrationsschwierigkeiten aufweist, als beispielsweise unsere Mitbürger aus dem europäischen Ausland, die hier auch schon Arbeit gefunden haben…!
Außerdem geht es hier um einen recht wichtigen Punkt, der bislang nicht geklärt oder klar beziffert werden konnte: die Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen! Ich brauche wohl niemandem hier zu erklären, dass es finanziell gesehen ein gewaltiger Unterschied ist, ob man entsprechende Kurse eben für ALLE Zugezogenen einrichtet und gewährleistet, oder eben ausschließlich für die betreffende Personengruppe. Ein Argument, dass sicher ebenfalls nicht außer Acht zu lassen ist – auch wenn es natürlich nicht die Hauptrolle spielen sollte.
Hier war die bisherige Stellungnahme der PFF also scheinbar noch nicht präzise genug, was ich hiermit postwendend nachholen möchte: Verpflichtende Deutsch- und Orientierungskurse in der Tat lediglich für nicht-europäische, arbeitslose Mitbürger – fakultative Deutsch- und Orientierungskurse dagegen (weiterhin) für ALLE Zugezogenen, unabhängig von ihrem gesellschaftlichen, sozialen oder beruflichen Status.
Ich denke es besteht Einigkeit darin, dass gute Deutschkenntnisse wie auch die Beherrschung der allgemeinen Regeln und Gepflogenheiten die Voraussetzung sind, wirklich aktiv am Leben und Geschehen in der DG teilzuhaben. So sollten wir denjenigen, die es damit bislang wirklich schwer hatten und haben, eine Hilfestellung geben, um sie nicht auf der Strecke zu lassen, sondern eine Chance zu geben.
Und Frau Franzen, Sie wissen es sicherlich: Weder die PFF, noch die SP oder gar ProDG haben erstmals von einer sogenannten verpflichtenden Teilnahme an Orientierungskursen für Migranten gesprochen – nein, es war der RESI in seinem Integrationskonzept, der die Frage konkret aufwarf.
(Hier der entsprechende Auszug:
„Orientierungskurse vermitteln den Kursteilnehmern wichtige Informationen über das praktische Leben in der neuen Heimat, über Rechte und Pflichten, über Werte und Anschauungen, … Auch die DG hat als Aufnahmegesellschaft ein hohes Interesse daran, dass Neuankömmlinge die wichtigsten Regeln des Zusammenlebens schnell erlernen. So können Missverständnisse und Spannungen vermieden werden. Gleichzeitig erfahren die Migranten mehr Sicherheit und Selbstständigkeit, wenn sie ihr neues Umfeld besser verstehen. (…) Der Blick in andere Regionen sowie nach Deutschland kann erste Impulse zu Kursinhalten und Methoden geben. Grundsätzlich soll er allen Interessierten offen stehen, eine verpflichtende Teilnahme für Migranten mit einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten muss diskutiert werden. [1])
Wenngleich der RESI es aber noch nicht gewagt hat, klar Stellung dazu zu beziehen (was wohl auch nicht seine Aufgabe ist), ist festzustellen, dass hier schon eine sehr konkrete Fragestellung vorliegt, womit das Thema sozusagen gesetzt wurde.
Und in einem Punkt hat Frau Franzen natürlich Recht: Es gibt noch vielerlei Dinge, die nun geklärt werden müssen – hier nur einige Beispiele:
– Wie sieht die Finanzierung aus?
– Welche Lücken in der Angebotspalette der bisherigen Sprachkurse gilt es zu schließen?
– Welche weiteren Inhalte (abgesehen von sprachlichen Kenntnissen) sollen oder müssen in diesen Kursen vermittelt werden?
– Welches Zeitvolumen ist für die Kurse vorgesehen? (Zur Info: Im Integrationskonzept des RESI werden „60 Stunden in einfacher deutscher Sprache“ vorgeschlagen.)
– Wie wird die regelmäßige und gewissenhafte Teilnahme am Kurs überprüft?
– Wie sieht die gesetzliche Grundlage für die vorgesehenen Sanktionen bei Verweigerung der Teilnahme aus?
All diese Fragen (und sicherlich noch viele mehr) werden sich auch die Parlamentarier stellen, weshalb nicht nur der Minister, sondern auch der zuständige Ausschuss hier ganze Arbeit leisten muss, um ein konkretes Konzept zu entwickeln und wirklich alle Fragen zu klären.
Festzuhalten ist, dass wir als PFF uns sehr darüber freuen, dass dieses Thema nun endlich konkret angegangen wird. Es ist klar, dass beim Thema Integration unserer ausländischen Mitbürger leider schnell polarisiert wird, was die teils heftigen Reaktionen zu den diesbezüglichen Plänen gezeigt haben.
Die PFF findet, dass das Herangehen an dieses Thema mutig und auf jeden Fall nötig war. So werden wir diesen Prozess auch weiterhin eng begleiten und ein verlässlicher Partner sein.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Jenny Baltus-Möres, PFF.
[1] Migration und Integration in der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Vorschlag für ein Konzept – Seite 15 f. – „Orientierungskurs“