Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Mitglieder der Regierung,
werte Kolleginnen und Kollegen,
im Ausschuss III für Unterricht, Ausbildung und Beschäftigung, stand u.a. der Dekretentwurf zur Einführung eines Qualifikationsrahmens in unserer Deutschsprachigen Gemeinschaft, abgekürzt QDG, zur Diskussion. Diese Schaffung eines eigenen nationalen Qualifikationsrahmens für die DG ist u.a. auch Teil des Zukunftsprojektes „Wege zur Berufskompetenz“ im Regionalen Entwicklungskonzept. Der EUROPÄISCHE Qualifikationsrahmen soll hierbei für die Erstellung des QDG als Grundlage dienen. Der Qualifikationsrahmen der Deutschsprachigen Gemeinschaft soll etwa in naher Zukunft schon dafür sorgen, dass die verschiedenen Schulebenen in der DG besser bewertet und mit anderen nationalen Schulebenen und -Kompetenzen verglichen werden können. Denn das ist eigentlich das Hauptziel des Qualifikationsrahmens: Kompetenzen auf den verschiedenen schulischen, hochschulischen, beruflichen und betrieblichen als auch den nicht-formalen und so genannten informellen Ebenen besser bewerten und innerhalb Europas miteinander vergleichen zu können. KÖNNEN und WISSEN sollen durch die Einführung eines solchen Rahmens TRANSPARENTER werden. Dies kann in Zukunft, nämlich der Zukunft unserer Nachfolgegeneration und der Gesellschaft von Morgen, dafür sorgen, dass eben durch die Vergleichbarkeit von Qualifikationen auch „die Mobilität von Lernenden, Beschäftigten und Unternehmern gefördert“ werden kann, so heißt es im vorliegenden Dekretentwurf. Es ist u.a. die Rede von einer „kompetenzorientierten Sicht von Bildung“, welche zwei Faktoren zu Grunde liegt. Im Europäischen Basis-Konzept werden diese beiden Faktoren auf Englisch als „Employability“ und „Sociability“ beschrieben, d.h., dass einerseits die HANDLUNGSKOMPETENZ zur besseren Erfüllung der Anforderungen eines Berufes, aber auch die SOZIALE KOMPETENZ für eine aktive berufliche und gesellschaftliche Teilhabe eines jeden gegeben sein soll. Die Diskussion über ein solches Rahmenkonzept wurde aufgrund einer Empfehlung des EU-Parlamentes und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens „Lebenslanges Lernen“ im April 2008 lanciert. Allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wurde mit dieser Empfehlung nahe gelegt, dass durch mehr Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Qualifikationsniveaus und –systeme die Chancengleichheit hin zu einer wissensbasierten Gesellschaft gefördert werden könne.
Zur idealen Vorbereitung des vorliegenden Dekretentwurfes wurden in den betreffenden Ausschusssitzungen verschiedene Bildungs-und Beschäftigungsakteure, wie beispielsweise des Arbeitsamtes, des IAWM, der Dienststelle für Personen mit Behinderung sowie der Sozialpartner, des Wirtschafts-und Sozialrates als auch des Kraftfahrzeugsektors eingeladen und um Stellungnahmen gebeten. Darüber hinaus wurde außerdem ein wissenschaftlicher Austausch mit dem Flämischen Unterrichtsministerium, sowie einer Expertengruppe des frankophonen Qualifikationsrahmens, aber auch dem Bundesinstitut für Berufsbildung gesucht. Ergo: Der QDG richtet sich ebenfalls nach dem Flämischen und Deutschen Qualifikationsrahmen sowie auch nach dem bestehenden Entwurf eines solchen für die Französische Gemeinschaft.
Der vorliegende Entwurf, meine Damen und Herren, ist also nicht nur die Folgeleistung einer Empfehlung des Europaparlamentes, nein, er ist vor allem auch das Ergebnis gewissenhafter Analysen nationaler und europäischer Vorlagen, wissenschaftlicher Austausche und einer umfassenden Konzertierung von Experten.
Was geschieht nun also konkret, wenn wir gemeinsam diesem Dekretentwurf zustimmen? Nun, wir machen es den jungen Menschen unserer Gesellschaft leichter. Neu ausgestellte Diplome, welche auf Qualifikationsnachweisen beruhen, die mit denen anderer Länder verglichen werden können, werden die Durchlässigkeit zwischen bislang noch voneinander getrennten Systemen verbessern und vereinfachen und die ABSOLUT notwendige Transparenz zwischen Qualifikationen aus unterschiedlichen Bildungsbereichen „ein für alle Mal“ herstellen! Darüber hinaus bietet sich durch die Einführung eines Qualifikationsrahmens für unsere Deutschsprachige Gemeinschaft endlich die Möglichkeit dem wesentlichen Vorhaben der so genannten LISSABON-Strategie Folge zu leisten, so nämlich Augenmerk auf die bisher wenig beachteten, doch wichtigen und alltäglichen nicht –formalen und informellen Lernkontexten zu legen. Die Validierung von diesen untypischen doch vorhandenen Lernkompetenzen wird durch die Schaffung eines nationalen Qualifikationsrahmens möglich gemacht. Voraussetzung hierfür ist es, dass diese non-formalen und informellen Lernkompetenzen zunächst IDENTIFIZIERT sowie DOKUMENTIERT werden. Nur so kann in einem nächsten Schritt eine Vergleichbarkeit von diesen Lernprozessen ermöglicht werden. Was soll dieses neue Verfahren zur ausführlichen Kompetenzfeststellung- und Validierung uns bringen? Nun, meine Damen und Herren, sie werden uns und vor allem unseren Bürgerinnen und Bürgern auf dem Arbeitsmarkt von großem Nutzen sein und die Grundlage bieten neue wichtige Qualifikationen anzuerkennen. Die Europäische Kommission hat im Dezember vergangenen Jahres eine Frist zur Einführung solcher Validierungsverfahren gesetzt. Bis September 2018 soll das für die DG geeignete Modell der Validierung von nicht-formalen und informell erworbenen Kompetenzen bestimmt worden sein und ausgeführt werden.
Wenn dies einmal so ist, so werden diese nationalen Rahmenpläne interner und externer Evaluation auch unserer DG einen hohen Stellenwert im europäischen Vergleich verleihen und für eine qualitative Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung in unserer Deutschsprachigen Gemeinschaft sorgen und eine Stärkung von Beschäftigung, Wirtschaft und unserer Gesellschaft erreichen. Nicht- formale und informelle Kompetenzen sind etwa diejenigen, welche neben den schulischen und beruflichen Kompetenzen mitwirken. D.h. Faktoren wie Zuverlässigkeit, Ausdauer, Genauigkeit, interkulturelle Kompetenz sowie demokratische Verhaltensweisen als auch ethische und religiöse sowie normative Fragen spielen in unserer heutigen globalisierten Welt, von der auch unsere Deutschsprachige Gemeinschaft betroffen ist, eine immer größere Rolle. Sie sind der wesentliche Bestandteil VON SOZIALER – und HANDLUNGSKOMPETENZ, die neben dem BERUFLICHEN KNOW-HOW existent sein müssen.
Meine Damen und Herren, ein Qualifikationsrahmen für unsere Deutschsprachige Gemeinschaft ist somit uns, der PFF zufolge, ein wichtiger Grundstein für unsere wissensbasierte Gesellschaft von Morgen und eine Stütze für jeden Einzelnen unserer Bürgerinnen und Bürger, um sich besser und sicherer im jeweiligen beruflichen Leben zurecht zu finden. Dies können und WOLLEN wir nur unterstützen!
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
PFF-Mandatar
Emil Dannemark