Gelegentlich hört man, dass Patienten, die im medizinischen Notfall mit einer Ambulanz in ein Krankenhaus eingeliefert werden müssen, nicht in das Krankenhaus ihrer Wahl transportiert werden, obwohl dort zum Beispiel ihr behandelnder Arzt tätig ist, der ihre Patientenakte unterhält.
Dazu meine Fragen an Sie werter Herr Minister:
1) Können Sie uns darüber informieren, warum der Wunsch des Patienten in diesem Fall nicht respektiert wird und auf welcher gesetzlichen Grundlage dies geschieht?
2) Inwiefern ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für diese Materie zuständig?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Heinz KEUL
PFF-Fraktion