Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sehr geehrte Herren Minister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
am 5. November fand im Rahmen der „Caravelle“-Veranstaltungsreihe der Frauenliga eine hochinteressante Veranstaltung mit dem Titel „Kind und Karriere? Na klar!“ statt. Es ging dabei um den Erfolgsfaktor Vereinbarkeit, Win-Win-Potenziale für Unternehmen und Frauen und um weibliche Arbeitskräfte als Chance für den Arbeitsmarkt.
Ein Fazit dieser Veranstaltung der Frauenliga in Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und Sozialrat der DG lautete, dass wir zum einen mehr und zum anderen auch für jeden finanzierbare Betreuungsplätze bräuchten, damit Familie und Beruf tatsächlich zu vereinbaren sind. Schwierig wurde in diesem Kontext vor allem die Situation bezeichnet, dass man sich beim RZKB heutzutage in einigen Gemeinden bereits lange vor der Geburt des jeweiligen Kindes anmelden muss, um die Aussicht auf einen Betreuungsplatz zu erhöhen.
In der anschließenden Diskussion erwähnte ein Mitarbeiter aus dem Kabinett des Familienministers, dass man derzeit daran arbeite, neben der für 2014 anstehenden Realisierung der Kinderkrippe in Sankt-Vith auch gesetzliche Neuregelungen einzuführen, die z.B. das Zusammenarbeiten mehrerer Tagesmütter auf lokaler Ebene erlaubten und so das Angebot der Betreuungsplätze auch kurzfristig erhöhen würden.
Meine Fragen an Sie als Minister sind nun Folgende:
1.) Können Sie präzisieren, wie diese Neuregelungen konkret aussehen sollen?
2.) Und ab wann kann mit der Einführung dieser Neuregelungen gerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Jenny Möres,
PFF