Sehr geehrter Herr Präsident, Sehr geehrte Kollegen aus Parlament und Regierung,
Stichwort Kompetenzübertragung – fast alle Parteien dieses Hauses haben dazu laut « JA » gesagt:
Ja zu mehr Autonomie, Ja zu mehr Eigenständigkeit, Ja zum Ausbau der Befugnisse unserer Gemeinschaft.
Doch in dieser Zusage liegt zugleich eine große Verpflichtung, die uns allen bewusst sein muss – bedeutet sie nämlich auch Ja zu mehr Verantwortung, Ja zu großen Herausforderungen, und Ja zu mutigen Entscheidungen und eventuellen Veränderungen.
Nehmen wir hier beispielsweise die Teilkompetenz Jugendschutz und den ganzen Zuständigkeitsblock rund um die Familienzulagen. Beginnen möchte ich mit den erweiterten Zuständigkeiten der DG im Bereich Jugendschutz.
Eine Auswirkung der sechsten Staatsreform besteht darin, dass die DG im Bereich Jugendschutz künftig eigene Maßnahmen für straffällig gewordene Jugendliche entwickeln und diese umsetzen kann. Bislang durfte hier nur umgesetzt werden, was auf föderaler Ebene festgelegt wurde.Auch bei aller Freiheitsliebe und dem stärksten Glauben an die Eigenverantwortung eines jeden Menschen steht es auch für die PFF außer Frage, dass man Jugendliche schützen muss – manchmal vor sich selbst. Man muss das Spielfeld, auf dem sie sich bewegen dürfen, eingrenzen und klare Regeln schaffen. Werden diese Grenzen überschritten, müssen auch Konsequenzen drohen.
Einen wichtigen Baustein, um eben diese Jugendschutz-maßnahmen wirklich dem Bedarf in unserer Gemeinschaft anpassen zu können und dabei – falls nötig – auch mit Kooperationspartnern außerhalb der DG zusammenarbeiten zu können, sieht die PFF in der anstehenden Kompetenz-übertragung. Mit den Mitarbeitern des Fachbereichs Jugend-schutz, des Jugendhilfedienstes und des „Vermittlungsdienstes im Rahmen des Jugendschutzes“ haben wir außerdem bereits fähige Menschen mit dem nötigen Know-How vor Ort,diese Kompetenzübertragung auch zielgerichtet und gewinnbringend umzusetzen.Ein Gewinn auf ganzer Linie, so scheint es.
Schwieriger sieht es mit der Kompetenzübertragung in Sachen Familienzulagen aus – einer ohnehin sehr sensiblen Materie, die auch der breiten Bevölkerung und damit wohl allen Parteien sehr am Herzen liegt. Schon Mitte des kommenden Jahres, am 1. Juli 2014, soll diese Zuständigkeit vollständig an die DG übertragen werden. Allerdings werden die Familienzulagen auch dann noch vorerst über die derzeitigen Strukturen ausgezahlt und wesentliche Änderungen an der jetzigen Regelung nur im Einverständnis der jeweiligen Gemeinschaft vorgenommen. Dies hat zur Folge, dass vorläufig wohl niemand eine Kürzung des Kindergelds befürchten muss.Wichtig ist aber, dass die DG sich gut vorbereitet auf diese Übertragung, die spätestens 2020 abgeschlossen sein muss. Das Parlament befasst sich derzeit bereits in einer Arbeitsgruppe intensiv mit diesem Thema und wird der Regierung voraussichtlich Ende dieses Jahres seinen Bericht mit Empfehlungen und Wunschäußerungen vorlegen.Doch viele Fragen müssen noch gelöst werden: Reicht der an die DG übertragene Betrag zur Finanzierung dieser neuen Zuständigkeit tatsächlich aus? Kann der dafür nötige Verwaltungsapparat möglichst schlank gehalten werden, um diese Aufgabe auch bewältigen zu können?Und nicht zuletzt: Soll die jetzige Regelung der Austeilung der Familienzulagen weitestgehend beibehalten werden, oder sollte man einmal alles auf den Prüfstand stellen und gegebenenfalls eine Neuverteilung der Mittel anvisieren?Hier wären vielerlei Modelle denkbar. Wenngleich ich an dieser Stelle nicht in die inhaltliche Diskussion einsteigen möchte, die sicherlich abendfüllend wäre, gilt es, sich all diesen Fragen zu stellen – mit Fachleuten, im Diskurs mit der Bevölkerung und eventuell unter Hinzuziehung des Beirates für Familien und Senioren.
Aus Sicht der PFF kann die Kompetenzübertragung der Familienzulagen zu einer Erfolgsgeschichte werden, insofern sie richtig vorbereitet wird. Dieser Materie sollte daher weiterhin die nötige Aufmerksamkeit gewidmet und intensiv nach angepassten Lösungen gesucht werden.
Wie hier angedeutet, kann und wird sich die Übertragung der Kompetenzen in der Praxis sehr unterschiedlich gestalten. Die eine Kompetenz werden wir schneller, leichter und mit weniger Aufwand übernehmen können als die andere.
Nach wie vor betrachtet die PFF die Kompetenzübertragung allerdings als Gewinn, da es dadurch möglich ist, maßgeschneiderte und auf die DG zugeschnittene Maßnahmen einzuführen und diese auch selbst umsetzen und ausführen zu können.
Lassen wir uns also nicht allzu sehr von den anstehenden Wahlen beeinflussen, sondern sehen wir den Schwerpunkt unserer Arbeit für das kommende Jahr vor allem in der gemeinsamen und zielgerichteten Vorbereitung der Kompetenzübertragung!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Jenny BALTUS-MÖRES